Telemedicus

Monatliche Archive

Wochenrückblick: Fußball-EM, Kartellverdacht, WIPO

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+++ Beihilfestreit: ARD/ZDF bereits vor neuem RStV in der Pflicht

+++ Youtube testet neues Filtersystem „claim your content“

+++ Durchsuchungen bei Vermarktern von RTL und Pro7/Sat1

+++ BGH: Unzulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos in der Presse

+++ Nationalbibliothek will Blogtexte erfassen

+++ Zuschlag: ARD und ZDF kaufen Übertragungsrechte für Fußball-EM 2008

+++ WIPO-Rundfunkvertrag: Verhandlungen gescheitert

+++ OLG Köln: AGB-Verstöße sind nicht immer wettbewerbswidrig Artikel vollständig lesen

WIPO-Rundfunkvertrag: Verhandlungen gescheitert

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Vorgestern Nacht hat die WIPO die Verhandlungen über den Rundfunkvertrag (Telemedicus berichtete) endgültig abgebrochen. Seit zehn Jahren versuchen sich die Mitgliedstaaten auf Schutzrechte für Sendeunternehmen zu einigen. Ohne Erfolg: Zu unterschiedlich waren am Ende die Ansichten darüber, inwiefern Rundfunkanbieter bei ihrer Tätigkeit im Internet geschützt werden müssen. Artikel vollständig lesen

Rechtsunsicherheit im Web 2.0: Die Gründe

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„Deutschland ist ein Risikogebiet für Web 2.0“ urteilt Spiegel Online in einem aktuellen Artikel zur Haftung von Web 2.0 Portalen. Zu Recht, wie die vollkommen unterschiedliche Rechtsprechung zur Forenhaftung in den letzten Monaten gezeigt hat.

Spiegel Online erklärt den Grund für die Rechtsunsicherheit wie folgt:

Der Grund für diese Rechtsunsicherheit ist ein schwammig formuliertes Gesetz. Der entsprechende zehnte Paragraph des Telemediengesetzes sagt „Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich“. Der Begriff „Verantwortlichkeit“ ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert – gebräuchlich ist „Haftung“. Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.

Doch diese Begründung trifft den Kern des Problems nicht annähernd. Denn der Begriff der Verantwortlichkeit ist keinesfalls unklar oder gar neu. Zahlreiche Vorschriften des BGB verwenden diese Formulierung, etwa § 276 BGB. Im Gegenteil gilt eher der Begriff der „Haftung“ als undogmatisch. Doch die Abgrenzung ist hier in jedem Fall müßig, denn der Streit um die Forenhaftung rankt sich um eine ganz andere Formulierung. Artikel vollständig lesen

Video: “Creativity always builds on the past“

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Welche alternativen Lizenzmodelle gibt es zum deutschen Urheberrecht? Wer ist Lawrence Lessig und wie funktioniert sein Lizenzmodell der Creative Commons? Und warum ist ein Minimum an (Urheberrechts-)Gesetzen für einen Künstler und die freie Kultur eventuell vorteilhafter? – Einfach und interessant erklärt finden sich die Antworten in folgendem Video, produziert von der Arte-Kultursendung Metropolis.

Das Video nach dem Klick: Artikel vollständig lesen

Unzulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos in der Presse

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Vorgestern entschied der BGH über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben von Lebenspartnern Prominenter. Gegenstand waren Aufnahmen in der Bunten, die Herbert Grönemeyer und seine neue Lebensgefährtin in Rom in einem Cafè© und beim Bummeln in einer Fußgängerzone zeigen. Der begleitende Text thematisiert, wie Grönemeyer nach dem Tod seiner Frau, mit welchem er sich in seinen Liedern auseinandersetzte und zu dessen Verarbeitung er sich auch in Interviews öffentlich äußerte, wieder in einer neuen Partnerschaft glücklich ist. Die neue Partnerin wiederum war über derlei Bericht weniger erfreut, da sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlte. Die Karlsruher Richter gaben der Klägerin Recht, was bereits für heftige Diskussionen auf Presseseite sorgt:

Selten haben sich Richter des Bundesgerichtshofs so presseunfreundlich gezeigt.

äußert sich Spiegel Online. Tatsächlich rückt der BGH von jahrelangen deutschen Rechtsprechungsgepflogenheiten zum Persönlichkeitsschutz in den Medien ab. Wie schon in seinen Urteilen vom 6. März dieses Jahres erachtet er einen Informationswert auch bei Berichten über öffentliche Personen für notwendig, um die Veröffentlichung von Fotografien nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG zu rechtfertigen. Die Partner der im Lichte der Öffentlichkeit stehenden Personen müssten unter Umständen bei Vorliegen eines solchen Informationswertes eine Berichterstattung ihres gemeinsamen öffentlichen Auftretens ebenfalls hinnehmen. Die beanstandeten Aufnahmen zeigten jedoch, so der BGH, die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis stehe. Ein entsprechender Informationswert, der die Veröffentlichung der Bilder rechtfertigen könnte, sei weder den Abbildungen noch der beigefügten Wortberichterstattung zu entnehmen.
Artikel vollständig lesen

ARD: Rundfunkgebühr = Content-Flatrate?

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Die Rundfunkgebühr wird in der digitalen Medienwelt zur Content-Flatrate für Qualitätsinhalte.

Das sagt, ganz ernsthaft, Fritz Raff, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaften der Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD). Raff fasst so zusammen, welche Ziele die neue „ARD-Online-Offensive“ verfolgt, die die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten heute beschlossen haben.

Offenbar geht es den Anstalten darum, möglichst Tatsachen zu schaffen, bevor die Vorgaben der Europäischen Kommision aus dem EU-Beihilfeverfahren umgesetzt werden. Genau das Vorgehen, das die Raff im oben genannten Zitat propagiert – die ‚Umdeutung‘ der Rundfunkgebühren zu allgemeinen Internet-Fördermitteln – hatte die EU nämlich unlängst als unzulässige staatliche Subvention verboten. Die Rundfunkgebühren, als staatliche steuerähnliche Zwangsabgabe, sollen nicht dazu eingesetzt werden, einen intakten Wirtschaftsbereich wie den der Online-Medien zu gefährden.

Dass die Strategie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgreich sein wird, darf bezweifelt werden. Zum einen haben die Medienaufsichtsbehörden bereits beschlossen, die Öffentlich-Rechtlichen ohne weitere Schonfrist ab sofort in die Pflicht zu nehmen, zum anderen wird das Vorgehen der ARD bei der (immer noch übergeordneten) EU-Kommission vermutlich auf wenig Verständnis stoßen. Und zuletzt steht ja immer noch ein Grundsatzurteil des BVerfG zur Rundfunk-Rechtsordnung aus.

Weitere Hintergründe beim – allerdings als Konkurrent unmittelbar betroffenen – Spiegel Online.
Pressemitteilung der ARD zur Online-Offensive. Artikel vollständig lesen

Durchsuchungen bei Vermarktern von RTL und Pro7/Sat1

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Wegen eines möglichen Kartellrechtsverstoßes wurden gestern die Räume der Werbevermarkter „Seven One Media“ (zur Sendegruppe ProSieben/Sat 1 gehörend) und „IP“ (RTL-Gruppe) von Beamten des Bundeskartellamts durchsucht. Die Bonner Behörde ermittelt wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB), sowie wegen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei der Vermarktung von Fernsehwerbung (§ 1 GWB).

„Wir haben den Verdacht, dass die beiden Unternehmen durch bestimmte Verträge mit den Media-Agenturen den Werbemarkt für kleinere Sender verschließen“, vermutet Silke Kaul, Sprecherin des Kartellamts. Möglicherweise haben die beiden Tochterunternehmen der RTL-Gruppe sowie von ProSieben/Sat 1 in hohem Umfang Rabattabsprachen mit Media-Agenturen getroffen. Solche internen Vereinbarungen machen es für keinere Wettbewerber nahezu unmöglich, sich auf dem Werbemarkt zu behaupten. Laut Bundeskartellamt haben RTL-Gruppe und ProSieben/Sat 1 einen gemeinsamen Marktanteil von 80%. Damit nehmen sie eine marktbeherrschende Stellung ein, die sie in besonderem Maße verpflichtet, sich im freien Wettbewerb fair zu verhalten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Unternehmen Bußgelder in Millionenhöhe.

Artikel bei Spiegel-Online.
Artikel in der Welt. Artikel vollständig lesen

Zukunft des Radio: „Die alte Tante Radio ist unsexy geworden“

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Welt-Online berichtet über die Zukunft des Radios und wie Internet, Mobilfunk und moderne Unterhaltungselektronik den klassischen Rundfunk abzulösen droht. Der Grund: Nischenprogramme sind erfolgreicher als „Dudel-Musik“.

„Die alte Tante Radio ist ziemlich unsexy geworden. Zwar ist die durchschnittliche tägliche Hördauer in der Gesamtbevölkerung mit 199 Minuten weitgehend konstant. Junge Hörer laufen den Sendern dagegen in Scharen davon. […] Die Programme der Sender seien nicht grundsätzlich schlechter geworden, sagt Goldhammer. „Jugendliche haben eine echte Alternative zum Radio.“ 80 Prozent aller 14- bis 19-Jährigen besitzen mittlerweile tragbare Musikspieler oder MP3-fähige Handys, die man kinderleicht per Computer mit ständig neuen Liedern füttern kann. Wenn das Radio nur Dudel-Musik spielt, werden die Jugendlichen eben ihr eigener DJ.“

Doch noch tun sich die Radio-Sender mit ihrem Engagement im Internet schwer:

„Noch sind die Einnahmen jedoch gering. „Lange Zeit wurden die Websites der Radiosender nur als Visitenkarte im Netz genutzt, seit dem vergangenen Jahr haben die Sender das Internet als Marketingplattform entdeckt“, sagt Lutz Kuckuck, Geschäftsführer der Lobbygruppe Radiozentrale. „Die Chancen des Internets gegenüber den Risiken überwiegen bei weitem.““

„Radio darf im Internet wieder kreativ sein“ bei Welt-Online. Artikel vollständig lesen

Youtube testet neues Filtersystem

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Youtube testet ein neues Filtersystem zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen. „Claim your content“ heißt die Software, die Google bereits im April angekündigt hatte. Mittels „digitaler Fingerabdrücke“ sollen Inhalte großer Medienkonzerne erkannt und gefiltert werden können. Die neue Technologie könnte den Markt für „User Generated Content“ revolutionieren: Inhalteanbieter können nicht nur die Veröffentlichung ihrer Werke verhindern, sondern explizit auch einzelne Werke freigeben und an Werbeeinnahmen beteiligt werden.

Auch im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung von User Generated Content-Plattformen könnte die Software für Wirbel sorgen. Denn bisher gingen einige Gerichte davon aus, dass eine automatische Filterung von Inhalten nicht möglich sei, weshalb den Plattformbetreibern keine oder nur geringe Prüfungspflichten aufzuerlegen seien. Das könnte sich mit „Claim your content“ ändern.

Telemedicus zu Googles Ankündigung von „Claim your content“.

„Youtube testet digitale Videoerkennung“ bei Welt-Online. Artikel vollständig lesen

Beihilfestreit: ARD/ZDF bereits vor neuem RStV in der Pflicht

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ARD und ZDF müssen die EU-Verpflichtungen aus der Beilegung des Beihilfenstreits früher als geplant umsetzen. Dies hat die Medienkommission der Länder beschlossen.

Nach einer Meldung in der Wochenendausgabe der Süddeutschen Zeitung müssen ARD und ZDF den vom EU-Wettbewerbskommissariat auferlegten Verpflichtungen schon vor der Ratifizierung des neuen Rundfunkstaatsvertrages (RStV) Rechnung tragen. Das gesamte Maßnahmenpaket soll sicherstellen, dass der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in Einklang mit europäischem Wettbewerbsrecht steht. Es wurde als Lösung des Beihilfestreits zwischen der Kommission und Deutschland ausgehandelt. Brüssel erlegt darin den Rundfunkanstalten „zweckdienliche Maßnahmen“ auf, um sicherzustellen, dass die Rundfunkgebühren nicht europarechtswidrig sind. Zu den Vorgaben zählen etwa das Verbot von Quersubventionierungen, sowie die Notwendigkeit einer klaren Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags hinsichtlich neuer Mediendienste.

Die betroffenen Rundfunkanstalten waren bislang davon ausgegangen, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen erst mit In-Kraft-Treten eines neuen Rundfunkstaatsvertrages erfolgen muss. Der neue Staatsvertrag sollte die Brüssler Vorgaben national normieren.

Zur Meldung der Süddeutschen Zeitung (€)

Nähere Informationen auch bei Welt Online. Artikel vollständig lesen

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