Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage des ehemaligen Mobilfunkanbieters Quam abgewiesen und damit der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Mit der Klage wollte sich die Quam-GmbH gegen den Widerruf ihrer UMTS-Lizenzen zur Wehr setzen, die das Konsortium im Rahmen eines Vergabeverfahrens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heutige Bundesnetzagentur) ersteigert hatte. Gleichzeitig forderte Quam eine Rückzahlung des damaligen Zuschlagspreises in einer Höhe von 16,45 Milliarden DM. Artikel vollständig lesen
Fernsehen kann heutzutage auch ohne große Kosten hergestellt und vermarktet werden. Aufgenommen wird mit der Handkamera, produziert wird am heimischen Computer und vertrieben wird das Programm über das Internet.
Diese so genannten „Videocasts“ brauchen die Konkurrenz zum klassischen Fernsehen oft nicht zu scheuen: Was an Technik und Finanzen fehlt, machen die Macher durch Enthusiasmus und Kreativität wieder wett.
Eins der besten Beispiele dafür ist Blogmedien TV, produziert von Horst Müller, Professor für Redaktionspraxis an der Medienhochschule Mittweida. Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit den umstrittenen Praktiken in Call-in-Gewinnspielen.
Telemedicus zu Call-in-Gewinnspielen. Artikel vollständig lesen
Bundesinnenminister Schäuble hat das versteckte Ausforschen von PCs durch Geheimdienste vorerst verboten. Diese Praxis war zunächst fortgesetzt worden, obwohl der BGH in einem Urteil deutlich geäußert hatte, dass solche Durchsuchungen von keiner Rechtsgrundlage gedeckt seien. Nachdem die Bundesfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Wege einer „kleinen Anfrage“ aufgedeckt hatte, dass die Geheimdienste an ihrem Vorgehen festhielten, empörten sich Parlamentarier aller Fraktionen.
Jetzt – einen Monat nach Aufdeckung der Praxis – hat Schäuble diesem Vorgehen der Geheimdienste einen Riegel vorgeschoben. Nun soll ein Rechtsgutachten Klärung bringen.
Berichterstattung von Telemedicus zu „Online-Durchsuchungen“.
Der Online-TV-Dienst Joost hat gestern eine Liste der Werbekunden präsentiert, die den Dienst während der Startphase nutzen werden. Bisher ist der Anbieter von neuartigem Internetfernsehen ausschließlich im geschlossenen Beta-Test zu sehen, Gerüchten zufolge wird der offizielle Start aber bereits in wenigen Wochen erfolgen.
Offenbar scheinen die Formate, die Joost anbietet, die Werbewirtschaft zu elektrisieren: Zu den Kunden zählen unter anderem auch Coca-Cola, Nike, Microsoft und Electronic Arts – also die Verwalter einiger der größten Werbe-Etats der Welt.
Auch bei den Inhalte-Anbietern hatte Joost kürzlich Erfolge melden können: Zu den „Content-Partnern“ gehören nun unter anderem auch der amerikanische Fernsehsender CBS (u.A. die CSI-Reihe), Endemol („Big Brother“) und Viacom (MTV). Weiter im Unklaren bleibt, ab wann Joost auch Sendungen in deutscher Sprache verbreiten wird.
Zu Pressemitteilung von Joost.
Berichterstattung bei Telemedicus zum Thema „Joost“.
Artikel in der Media Post (Registrierung nötig).
Eine vollständige Liste der Werbekunden von Joost nach dem Klick. Artikel vollständig lesen
Die Bundesnetzagentur hat gestern das Frequenzzuteilungsverfahren für den Handy-TV-Standard DVB-H gestartet. Dabei vergibt sie anhand von objektiven Kriterien (nach § 61 Abs. 6 TKG) die Nutzungserlaubnis für eine bestimmte Funkfrequenz. Der Anbieter erhält dadurch aber nur die Möglichkeit, diese Frequenz zu nutzen; um tatsächlich auch DVB-H anbieten zu können, muss er noch weitere Zulassungen bei den Landesmedienanstalten beantragen. Anträge können bis zum 6.6.2007 gestellt werden.
Der Aufbau des DVB-H-Netzes, mit dem im Medienbereich viele Erwartungen verbunden sind, wird von der Bundesnetzagentur und den Landesmedienanstalten gemeinsam betreut. Auf Seiten der Landesmedienanstalten wurde ebenfalls diese Woche eine Ausschreibung für den Aufbau eines Pilotprojektes für DVB-H abgeschlossen. Die Liste der Antragsteller wurde veröffentlicht, es tauchen alte Bekannte, aber auch neue Namen auf. Die Liste nach dem Klick: Artikel vollständig lesen
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) arbeitet daran, kontinuierlich und weltweit den Urheberrechtsschutz zu verbessern. Artikel vollständig lesen
Die Web-Wirtschaft funktioniert mit Nischenprodukten. Für Musik-Konzerne zählen nicht nur die Hits, sondern auch der Back-Katalog, Filmhändler im Netz vermarkten nicht nur die Blockbuster, sondern verdienen ihr Geld auch mit Programmkinofilmen. Das selbe gilt für Bücher, Versandwaren, Medienangebote.
Die Internet-Ökonomie funktioniert nach anderen Regeln, das ist die Message von Chris Anderson. Der Technologie-Journalist und Wirtschaftsberater hat nachgewiesen, dass Online-Märkte eine Vielfalt herausbilden, die im Offline-Bereich so nicht vorkommt. Das hat explosive Folgen – nicht nur für die Entwicklung in fast sämtlichen Sphären des Internet, sondern auch für Juristen, die sich damit befassen. Artikel vollständig lesen
IPTV steht für Internet Protocol Television und bezeichnet die Übertragung von Film- und Videoinhalten im Fernsehformat über das Internet. Artikel vollständig lesen
Ein Artikel in der „MediaPost“ beschäftigt sich mit dem neuen Online-TV-Service „Joost“ und mit der Wettbewerbssituation, die den Dienst erwartet, wenn er auf den Markt kommt. Die ist nicht ganz einfach: Im selben Geschäftsfeld tummeln sich schon die herkömmlichen Kabel- und Satellitenfernsehsender, Video-Streaming-Anbieter, Video-Communities und die großen IPTV-Dienste der Kabelnetzbetreiber.
Zu Recht sieht der Autor Wayne Friedman den Schlüssel zum Erfolg – oder zum Scheitern – von Joost darin, welche Inhalteanbieter mit dem Dienst kooperieren werden:
Perhaps the biggest factor will be whether the major media companies decide it’s in their interest to partner with Joost. To date, just one – YouTube-foe Viacom – has done so.
Viacom, which in March sued the Google-owned YouTube for more than $1 billion for copyright infringement, also recently agreed to allow Joost to stream programs including „The Real World,“ „Laguna Beach,“ „Beavis & Butthead,“ and „Flavor of Love,“ as well as movies from Paramount Pictures.
Der Artikel setzt eine recht lange Registrierungs-Prozedur voraus, ist aber sehr lesenswert.
Ein zweiter, ebenfalls englischer Artikel bei „ContentandCarrier“ setzt sich mit den juristischen Besonderheiten um Joost auseinander. „Goodbye TV – Hello Joost!“ titelt der Konzern – aber muss das heißen, dass auch die europäische Fernsehrichtlinie nicht für Joost gilt? Fraglich.
„Joost – an audiovidual media service provider?“ auf ContentandCarrier. Artikel vollständig lesen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute den Tätigkeitsbericht 2005/2006 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, überreicht. Der Bericht beleuchtet alle für den Datenschutz derzeit relevanten Bereiche und fordert u.a. eine Neukonzeption des Datenschutzes hin zur Schaffung eines modernen Datenschutzgesetzes.