Telemedicus

Monatliche Archive

XXX-Domains endgültig gescheitert

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Die ICANN hat gestern die Einführung der Domainendung „.xxx“ endgültig abgelehnt. Die Top Level Domain (TLD) war für Internetseiten mit erotischen und pornographischen Inhalten vorgeschlagen worden. Diese sollten in einem eigenen „Rotlichtbezirk“ im Internet zusammengefasst werden. Die Idee stieß jedoch auf heftigen Widerstand, insbesondere bei der US-amerikanischen Regierung.

Heute hat die ICANN nun die Pläne zur XXX-Domain verworfen. Der Vorstand der ICANN begründete diese Entscheidung vor allem mit der Befürchtung, in Zukunft als „Aufpasser für Inhaltsfragen“ fungieren zu müssen. Denn mit der Einführung der XXX-Domains hätte auch eine Kontrolle der Inhalte von registrierten Domains stattfinden müssen. Nur so ließe sich eine strikte Abtrennung von erotischen Inhalten in den XXX-Bereich des Internets realisieren. Dieser Aufgabe wollte sich die ICANN jedoch nicht stellen.

Spiegel Online zum Scheitern der XXX-TLD.

Heise online zum Widerstand gegen die XXX-TLD. Artikel vollständig lesen

Deutsche Telekom: Weitere Gerüchte um Unbundling

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EU-Medienkommissarin Viviane Reding (Quelle: Wikipedia)

Neue Äußerungen von EU-Medienkommissarin Viviane Reding haben die Spekulationen um ein vollständiges „Unbundling“ der europäischen Telekommunikationskonzerne wieder angeheizt. Nach Angaben der FTD sagte Reding bei der Vorlage des Telekom-Jahresberichtes: „Wir denken daran, die organisatorische Trennung zwischen Netz und Diensten als ein Instrument einzusetzen“.
Eine solche Umgestaltung würde bedeuten, dass die europäischen TK-Konzerne die Verfügungsgewalt über ihre Leitungsnetze aufgeben würden. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass sämtliche Wettbewerber im Telekommunikationsgeschäft zu den gleichen Konditionen Zugang zu den Netzen erhalten – es würde aber auch bedeuten, dass die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihre annähernd monopolstarke Stellung verlieren würde.

Die europäische Kommission bringt die „Drohung“ eines vollständigen Unbundling in regelmäßigen Abständen neu auf. Meist geschieht dies in zeitlichem Zusammenhang zu Auseinandersetzungen mit TK-Konzernen oder nationalen Regulierungsbehörden – auch in diesem Fall dürfte eine Rolle spielen, dass die Kommission im Februar ein Verfahren gegen die deutsche Bundesregierung eingeleitet hat, weil das neue TKG EU-rechtswidrig sei. Bei der Kommission stößt in diesem Zusammenhang vor allem sauer auf, dass der Bund zwar einerseits immer noch größter Aktionär der ehemaligen Staatsbehörde ist, andererseits der DTAG aber gesetzlich umfangreiche Privilegien für das neue VDSL-Netz eingeräumt hat.

Dossier in der FTD zum Unbundling.

Telemedicus zur VDSL-Strategie der DTAG. Artikel vollständig lesen

Leitfaden zur Haftung von Weblogs

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Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat einen Leitfaden zu „Haftungsfragen von Weblogs“ veröffentlicht. Der Leitfaden klärt über Haftungsrisiken sowohl von privaten als auch Unternehmens-Weblogs (Corporate Blogs) auf. Zudem enthält er eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung und deren Auswirkungen.

Leitfaden „Haftungsfragen bei Weblogs“ (PDF). Artikel vollständig lesen

Kontrollpflichten für Download-Hoster

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Download-Hoster müssen die Inhalte ihrer Kunden auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen. Dies erging aus einem Urteil des LG Köln vom 21. März. Damit wurde eine einstweilige Verfügung der GEMA gegen die Betreiber des Dienstes „Rapidshare“, die bereits im Januar erhoben wurde, bestätigt.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA erklärt:

Von dieser Entscheidung geht eine bedeutende Signalwirkung an alle Dienste aus, die die einzelnen Nutzer dafür einspannen, ein umfassendes illegales Angebot zu schaffen um am Ende mit diesem Angebot für sich Einnahmen zu generieren

Nach Auffassung des Landgerichts Köln können nun die Download-Hoster im Interesse der Rechteinhaber für urheberrechtliche Verletzungen zur Verantwortung gezogen werden.
Außerdem stelle das Urteil klar, dass es den Anbietern durchaus zuzumuten sei, bei Kenntnis von konkreten Rechtsverletzungen diese künftig auszuschließen, hieß es in einer Pressemitteilung der GEMA.

Der Streit um Urheberrechte in der digitalen Welt geht weiter, insbesondere wird dieses Urteil die Auseinandersetzung über die Haftungsfragen von Host-Providern wieder verschärfen.
Radipshare hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Pressemitteilung der GEMA

Artikel bei Heise Online Artikel vollständig lesen

EU-Kommission bremst geplanten Lottostaatsvertrag aus

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Verbot von Online-Glücksspiel zur Suchtbekämpfung ungeeignet

Wegen europarechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorerst gestoppt. Danach sollte das staatliche Lotterie-Monopol erhalten, Lotto-Werbung und Internetwetten hingegen generell verboten werden. Hierdurch wären insbesondere die privaten Anbieter betroffen gewesen.

Zwar sei die EU-Kommission nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor. Bisher habe Deutschland aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden: Das geplante Online-Verbot von Lotto und Wetten stelle keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes dar. Insbesondere sei das geplante Verbot unverhältnismäßig, weil das Ziel der Suchtbekämpfung auch durch weniger strenge Maßnahmen erreicht werden könne.

Der neue Staatsvertrag ist die Folge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein staatliches Wettmonopol ist demnach mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es sich konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Den Ländern wurde deshalb bis Ende 2007 Zeit eingeräumt, das Monopol neu auszugestalten. Das ursprünglich ausgehandelte Regelwerk, auf das sich die Bundesländer erst im vergangenen Dezember verständigt hatten, sollte zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen und vier Jahre gelten.
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BGH: Haftung für Forenbeiträge

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Aus einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

Das Rechtsproblem „Haftung für Forenbeiträge“ war bisher heiß umstritten und wurde von den Oberlandesgerichten in Deutschland unterschiedlich beurteilt. Das Urteil des BGH könnte die unterschiedlichen Rechtssprechungslinien vereinigen und auf diese Weise ähnlich weitreichende Wirkung entfalten wie die „Paperboy“- und die „Rolex/Ricardo“-Entscheidung.

Das Urteil liegt bisher noch nicht im Volltext vor.

Vorinstanzlich hatte das OLG Düsseldorf entschieden.

(via) Artikel vollständig lesen

Dossier: Neues zu Internet-Fernsehen

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„Internetfernsehen“ ist ein Thema im Umbruch. Veränderungen ergeben sich innerhalb von Tagen, manchmal von Stunden. Telemedicus zeigt, wo die die neuesten Entwicklungen liegen, welche Blogs sich damit auseinandersetzen, und welches Thema die US-Medienjuristen gerade bewegt. Artikel vollständig lesen

Call-in-Show-Anbieter zum Rapport bestellt

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Die ständigen Diskussionen und Auseinandersetzungen um die diversen Call-in-Gewinnspiele haben jetzt auch die Landesmedienanstalten auf den Plan gerufen. Da es in letzter Zeit immer wieder Beanstandungen gab, hat die Landesanstalt für Medien NRW (LFM) als verantwortliche Landesmedienanstalt der „Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz“, die Quizshow-Anbieter zu einer gemeinsamen Konferenz nach München geladen. Artikel vollständig lesen

Trojaner

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Ein Trojanisches Pferd (Trojaner) ist ein Computerprogramm, das als nützliche Anwendung auf einen PC eingeschmuggelt wird, im Hintergrund aber schädliche Funktionen ausführt. Artikel vollständig lesen

PC-Durchsuchungen für Nachrichtendienste doch erlaubt?

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Trotz des BGH-Urteils vom 31. Januar (Telemedicus berichtete) sind der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst doch berechtigt, private PCs heimlich zu durchsuchen – so die Auffassung des Bundesinnenministeriums.

Nach einer Anfrage durch den innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, Wolfgang Wieland, hatte Peter Altmaier als „Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern“ erklärt, die Online-Durchsuchung sei durch Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz und das BND-Gesetz legitimiert.

Wieland zeigt sich darüber in einer öffentlichen Erklärung empört:

Die Antwort der Bundesregierung legt einen Skandal offen. Die Bürger müssen damit rechnen, dass die Inhalte ihrer PCs von deutschen Geheimdiensten ohne ausreichende Rechtsgrundlage und unter Bruch ihrer – in der Verfassung verbürgten – Grundrechte heimlich ausgespäht werden.

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