Am 1. März 2007 wird die „Anti-Terror-Datei“, deren Errichtung der Bundestag bereits Ende 2006 durch das „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ beschlossen hatte, in Betrieb genommen. Artikel vollständig lesen
Das von der Presse lang ersehnte Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgericht hat die Erwartungen bestätigt: Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Politikmagazins Cicero wurde für rechtswidrig erklärt.
Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer kommentierte das Urteil mit den Worten:
Ein guter Tag für die Pressefreiheit.
Einmal mehr betonte das BverfG die Bedeutung des Informantenschutzes: Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte damit ausdrücklich seine Rechtsprechung zur Pressefreiheit aus dem Spiegel-Urteil von 1966, in dem erstmals die Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie hervorgehoben wurde.
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Der Freistaat Thüringen will sich mittels eines Entschließungsantrags im Bundesrat dafür einsetzen, dass eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online-Durchsuchungen im Strafverfahren geschaffen wird. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese unlängst wegen fehlenden Rechtsgrundlage verboten.
Justizminister Harald Schliemann äußert sich zu dem Vorhaben wie folgt:
Wer Straftäter verfolgen will, braucht dazu wirksame Verfolgungsmittel. Dies gilt auch für die moderne Informationstechnologie. Straftäter nutzen sie zunehmend für kriminelle Zwecke, vor allem für die Organisation ihrer kriminellen Taten.
Der Streit um die Online-Durchsuchungen von Festplatten geht weiter:
Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage untersagt. In Nordrhein-Westfalen hatte der Landtag aber bereits im vergangenen Dezember dem Verfassungsschutz per Gesetzesänderung das heimliche Online-Durchsuchen von Computern ermöglicht. Zulässig ist nach dem geänderten Gesetz gem. § 2 Nr. 11 insbesondere:
Heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
Nur einen Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde von der Telepolis-Autorin Bettina Winsemann alias Twister eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Inhalt dieser (mittlerweile bereits eingereichten) Verfassungsbeschwerde ist nun im Volltext auf Telepolis zu finden:
Das Gesetz verstoße u.a. gegen den Grundsatz der Normenklarheit, beachte nicht den verfassungsmäßig unverzichtbaren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gehe über die gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes hinaus. Außerdem genüge die Regelung nicht den Schranken des Wohnungsgrundrechts, Art. 13 GG.
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Die Verhandlungen zwischen dem Musiklabel EMI und einigen Anbietern digitaler Plattenläden um den Vertrieb von Musikdateien ohne Kopierschutz sind gescheitert. Die Medienanbieter waren nicht bereit, eine einmalige Vorauszahlung für den Verkauf von MP3-Dateien ohne DRM zu leisten.
Doch auch EMI selbst war durch diesen Vorschlag unter Druck geraten. Heise berichtet:
Die Verhandlungen seien durch das Übernahmeangebot, das die konkurrierende Warner Music Group der EMI gemacht hatte, zusätzlich erschwert worden […]. Warner-CEO Edgar Bronfman sprach sich dafür aus, Musik weiterhin nur mit DRM-Schutz zu vertreiben.
Erst vor wenigen Wochen kamen Gerüchte auf, EMI wolle zukünftig Musikdateien auch ohne DRM anbieten und stünde in Verhandlungen mit diversen Downloadportalen. Auslöser war wohl ein offener Brief von Applechef Steve Jobs, der sich überraschend gegen die DRM Technik ausgesprochen hatte.
„EMI bald ohne DRM“ bei Telemedicus. Artikel vollständig lesen
Die Auseinandersetzung um das vom ZDF geplante Online-Format „Wort zum Freitag“ wird in der zweiten Woche mit zunehmender Schärfe fortgeführt.
CSU-Generalsekretär Markus Söder, stets ein Freund markiger Worte, in der Bild am Sonntag (25.02.2007):
Deutschland braucht keinen Moschee-Sender!
Dafür seien Gebührengelder nun wirklich nicht da. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth warf Söder daraufhin „üble Hetze“ vor. Das ZDF zeige vielmehr, dass es seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag ernst nehme.
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Die Europäische Komission wird das neue Telekommunikationsgesetz, dass heute in Kraft getreten ist, vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) angreifen. Die FTD zitiert eine „mit dem Vorgang vertraute Person“ mit der Aussage, das Verfahren werde am Montag eröffnet werden. Artikel vollständig lesen
Viele Nutzer wird es freuen, die Staatsanwaltschaft ist weniger begeistert:
Einem Bericht von heise online zufolge wird T-Com IP-Adressen künftig nur noch 7 Tage lang speichern. T-Com-Sprecher Ralf Sauerzapf wird wie folgt zitiert:
Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden.
Die Vorgehensweise sei mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.
Der ganze Bericht auf heise online Artikel vollständig lesen
Der ZDF–Intendant Markus Schächter hat angekündigt, anlässlich der Internationalen Funkausstellung (IFA) im September 2007 die Abruf-Angebote im Internet zu einem 7–Tage–Programm auszubauen. Artikel vollständig lesen
Die ARD widmet sich zur Zeit einmal mehr ihrer liebsten Beschäftigung: Sie redet über sich selbst.
Aktueller Anlass ist der Vorschlag, einen neuen übergeordneten ARD-Rat als Aufsichtsgremium für den Senderbund einzurichten. Zuletzt hatte die SPD-Medienkommission im vergangenen Jahr ein solches zentrales Aufsichtsgremium gefordert. Unter den Intendanten der ARD ist jetzt eine heftige Debatte zu diesem Thema ausgebrochen. So sprach sich NDR-Intendant Jobst Plog in einem Spiegel-Interview für einen solchen ARD-Rat aus, während sich seine Kollegen Fritz Raff (SR), Fritz Pleitgen (WDR) und Peter Voß (SWR) gegenüber dem Fachdienst „epd medien“ bzw. der SZ kritisch äußerten.
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