Telemedicus

Monatliche Archive

Wettbewerbsbeschwerde gegen Microsoft

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Wieder einmal Ärger für Microsoft…

Während Microsoft noch den Start von Windows Vista feiert, hat der Europäische Interessensverband für Interoperabilität von Systemen (ECIS) bei der EU-Kommission in Brüssel eine Beschwerde eingereicht: Microsoft wird darin vorgeworfen, gegen EU-Auflagen zu verstoßen. Das ECIS (European Committee for Interoperable Systems) ist eine internationale Non-Profit-Organisation, die sich dem freien Wettbewerb im IT-Sektor verschrieben hat. In ihr haben sich Unternehmen wie Adobe, Corel, IBM, Nokia, Opera, Oracle und Sun Microsystems zusammengeschlossen.
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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) mit neuem Vorstand

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Zum neuen Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wurde der Bonner Rechtsanwalt Horst Bachmann gewählt, der bisher einen der Stellvertreter-Posten inne hatte. Ihm zur Seite stehen die neu gewählten Stellvertretenden Vorsitzenden Diplom-Ökonom Reiner Dickmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Frankfurt, sowie der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger. Artikel vollständig lesen

Kommission für Jugendmedienschutz vs. Deutschland sucht den Superstar

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Deutschland sucht den Superstar – eine unendliche Geschichte. Nachdem die letzten drei „Superstars“ mehr oder weniger zügig in der Versenkung verschwunden sind, läuft seit einigen Wochen die neueste Staffel des RTL-Erfolgsformats. Jetzt allerdings ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf die Sendung aufmerksam geworden. Artikel vollständig lesen

Keine Urheberrechtsabgabe für Drucker

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Dienstag entschieden, dass Drucker weiterhin von der Urheberrechtsabgabe an die Verwertungsgesellschaften befreit bleiben.
Die VG Wort hatte von den großen Druckerherstellern die Zahlung einer Urheberrechtsabgabe gefordert, wie sie schon die Hersteller von CD-Brennern und anderen Kopiergeräten zahlen müssen. Drucker seien geeignet, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen und somit abgabepflichtig, argumentierte die Verwertungsgesellschaft.

Die Druckerhersteller hielten dagegen, dass Drucker im Wesentlichen ein Ausgabegerät für Computer seien, um selbstverfasste Texte auf Papier zu bringen.

Rechtsanwalt Markus Wirtz erklärt:

Die Richter folgten offensichtlich unserer Auffassung, dass Drucker als reine Ausgabegeräte im Alltag nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung genutzt werden.

Erst wenige Tage zuvor hatten Gerätehersteller mit der Aktion „Teuerland“ gegen geplante Erhöhungen der Abgaben für Kopiergeräte protestiert. An der Aktion hatten sich auch Druckerhersteller beteiligt.

Via Heise.

Pressemitteilung TaylorWessing.

Update:
Das Urteil im Volltext bei MIuR Artikel vollständig lesen

Korruptionsverdacht bei der GEZ: Zu viel GEZahlt?

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Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt wegen mindestens einem Bestechungsfall im Umfeld der GEZ. Die „Gebühreneinzugszentrale“ ist die gemeinsame Stelle der Länder zum Einzug der Rundfunkgebüren in Deutschland. Offenbar kam es bei der Auftragsvergabe an Drittfirmen zu Ungereimtheiten.

Die Frankfurter Allgemeine:

Staatsanwalt Alfons Grevener sagte, der Chefeinkäufer und andere „Leute von Rang und Namen“ hätten sich offenbar mit Besuchen in Bordellen und Spitzenrestaurants, bei Formel-1-Rennen und Spielen der Fußball-Bundesliga bestechen lassen.

Auch Geld sei geflossen, „wenn auch nicht die ganz großen Barbeträge“, sondern solche in Höhe von einigen tausend Euro. So seien in einem Fall 12.000 Euro an einen Verein gespendet worden.

Zum Artikel in der FAZ. Artikel vollständig lesen

Kulturminister Neumann für Erhöhung der Geräteabgaben

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Kultursstaatsminister Bernd Neumann hat sich für eine Erhöhung der urheberrechtlichen Geräteabgaben ausgesprochen. Diese Gebühren werden vom Staat als zusätzliche Abgabe auf Geräte erhoben, die dazu dienen, urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren – z.B. Farbkopierer oder CD-Brenner. Die genaue Höhe der Abgaben war in der Vergangenheit immer wieder scharf umstritten, da sich einerseits die IT-Industrie und ihr Branchenverband BITKOM gegen erhöhte Geräteabgaben zur Wehr setzt, auf der anderen Seite aber die Verwertungsgesellschaften ebenso engagiert für eine solche Erhöhung lobbyisieren. Artikel vollständig lesen

Proteste gegen Urheberrechtsvertreter und Vergütungspauschalen

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Die IT-Geräteindustrie hat am vergangenen Mittwoch am SonyCenter in Berlin unter dem Titel Teuerland eine Aufklärungsaktion über drohende Preissteigerungen im Hardwarebereich gestartet. Damit reagiert die Branche auf die Kritik der Urheberrechtsvertreter am Regierungsentwurf für die zweite Stufe der Urheberrechtsnovelierung (2. Korb) und will so eine Antwort auf die Erhöhung der Vergütungspauschalen durch die Verwertungsgesellschaften formulieren.
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Apple mahnt Forenbetreiber ab

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Erst wenige Tage nach der Präsentation des neuen iPhone ist im Internet eine Software aufgetaucht, mit deren Hilfe man auf normale Pocket-PCs die Benutzeroberfläche des iPhones installieren kann. Apple hat daraufhin die Betreiber des Forums Mobiholics abgemahnt, in dem auf die Software samt Screenshots der neuen iPhone-Oberfläche verlinkt wurde. Artikel vollständig lesen

Verabschiedet: Telemediengesetz mit Verfallsdatum

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Am vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das umstrittene Telemediengesetz (TMG). Als sogenannte „Telemediendienste“ werden in dem Gesetz Tele- und Mediendienste zusammengefasst behandelt.

Zuvor waren diese in zwei Gesetzen geregelt, dem bundesrechtlichen Teledienstegesetz und dem landesrechtlichen Mediendienste-Staatsvertrag. Darunter fallen sämtliche Informations- und Telekommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich angehören. Nicht enthalten sind damit unter anderem das Live-Streaming und die Internet-Telefonie. Kritiker bemängeln, dass die alten Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Diensten sowie dem Rundfunk nach wie vor bestünden.

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Trend zum Hamstern: Gesetzesentwurf zur TK-Überwachung kommt

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Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde vor kurzem der Entwurf zur Novellierung der Telekommunikationsüberwachung vorgelegt. Danach sollen zur verbesserten Strafverfolgung künftig alle Telekommunikationsanbieter für eine Dauer von 6 Monaten sämtliche Verbindungsdaten protokollieren und abrufbereit speichern – und das, anders als früher, verdachtsunabhängig. Auch Pauschaltarife („Flatrates“), bei denen bisher eine Speicherung unzulässig war, werden nun erfasst. Bei Handy-Gebrauch sollen sogar die Standortdaten erfasst werden. Artikel vollständig lesen

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