Urteile zu Wlan-Sharing

Urteile zu Wlan-Sharing

OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

Urteil v. 05.06.2009, Az. 6 U 223/08

1. Der Betrieb einer Internet-Community, die ihren Mitgliedern das gegenseitige Teilen ihrer Internetanschlüsse über spezielle WLAN-Router ermöglicht (WLAN-Sharing), stellt eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG gegenüber Providern für mobile Internet-Anschlüsse dar. Denn mit einer solchen Community wird gezielt das Geschäftsmodell von Internet-Providern ausgenutzt und deren Kalkulation für Flatrate-Tarife unterlaufen.

2. Es spielt keine Rolle, ob der Betreiber der Community in seinen AGB darauf hinweist, dass die Teilnehmer über einen Internetanschluss verfügen müssen, für den eine gemeinsame Bandbreitennutzung gestattet ist, wenn das Geschäftsmodell auf Flatrate-Kunden ausgelegt ist, deren Verträge üblicherweise eine solche Nutzung gerade nicht gestatten.

3. Für den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG kann auch ein Verhalten genügen, das sich direkt oder indirekt gegen mehrere Mitbewerber richtet. Insofern reicht es aus, dass eine gezielte Behinderung gegen ein bestimmtes Geschäftsmodell vorliegt.


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Kommentare

Di, 16.03.2010 13:17
Ich glaube ich stimme zu: Analogien sind problematisch. Denn die besagte "Stückelung" (umso komplexer wird's, wenn a […]
Di, 16.03.2010 12:37
Das ist halt immer das Problem bei Analogien, dass sie nie ganz genau passen. Den Vergleich mit den Briefumschlägen […]
Di, 16.03.2010 11:32
Hi, schön dargestellt. Ich finde allerdings, das Postpaket ist kein ganz idealer Vergleich, obgleich ihr ja erwäh […]
Sa, 13.03.2010 11:39
Ich habe mal vor ein paar Jahren für einen Mandanten RTL wegen einer definitiv böswilligen Versteckte Kamera-Sache a […]

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