Urteile zu Wikimedia
LG Hamburg: Keine Störerhaftung von Wikimedia e.V für Wikipedia
Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08
1. Der Verein Wikimedia Deutschland e.V. ist nicht Betreiber der deutschsprachigen Wikipedia und hat auch keine redaktionelle Funktion hinsichtlich der Wikipedia-Inhalte.
2. Wikimedia Deutschland macht sich die Inhalte der Wikipedia nicht zu eigen. Dass der Verein durch die Suchmaschine auf www.wikipedia.de den Zugang zur Wikipedia erleichtert, ist insofern nicht ausreichend. Auch wird aus der Gestaltung der Wikipedia deutlich, dass die Inhalte von Nutzern erstellt werden und nicht von einer Redaktion der Wikipedia, bzw. des Vereins Wikimedia Deutschland.
3. Wikimedia Deutschland haftet nicht für rechtswidrige Äußerungen, die lediglich in der Versionshistorie der Wikipedia abrufbar sind. Denn ein adäquat-kausaler Beitrag im Sinne der Störerhaftung ist dann nicht mehr anzunehmen, wenn eine lediglich mittelbare Verknüpfung von Internet-Seiten verschiedener Anbieter untereinander gegeben ist.
2. Wikimedia Deutschland macht sich die Inhalte der Wikipedia nicht zu eigen. Dass der Verein durch die Suchmaschine auf www.wikipedia.de den Zugang zur Wikipedia erleichtert, ist insofern nicht ausreichend. Auch wird aus der Gestaltung der Wikipedia deutlich, dass die Inhalte von Nutzern erstellt werden und nicht von einer Redaktion der Wikipedia, bzw. des Vereins Wikimedia Deutschland.
3. Wikimedia Deutschland haftet nicht für rechtswidrige Äußerungen, die lediglich in der Versionshistorie der Wikipedia abrufbar sind. Denn ein adäquat-kausaler Beitrag im Sinne der Störerhaftung ist dann nicht mehr anzunehmen, wenn eine lediglich mittelbare Verknüpfung von Internet-Seiten verschiedener Anbieter untereinander gegeben ist.
Das Urteil im Volltext
LG Hamburg: Haftung der Wikimedia Foundation für Wikipedia-Inhalte
Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08
Die amerikanische Wikimedia Foundation haftet für persönlichkeitsverletzende Äußerungen, die durch Dritte bei der Wikipedia eingestellt wurden.
Das Urteil im Volltext
LG Köln: Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen
Urteil v. 14.05.2008, Az. 28 O 334/07
1. Wikimedia Deutschland ist nicht Täterin für bei Wikipedia veröffentlichte rechtswidrige Behauptungen. Ob eine Mitstörerhaftung in Frage kommt, wird offen gelassen.
2. Wird eine Domain auf eine andere Internetseite mit einer Vielzahl von Unterseiten weitergeleitet, macht sich der Domaininhaber nicht sämtliche Inhalte der verlinkten Domain zu eigen.
3. Der Admin-C hat die Inhalte auf der von ihm verwalteten Domain nicht als eigene Inhalte zu verantworten.
2. Wird eine Domain auf eine andere Internetseite mit einer Vielzahl von Unterseiten weitergeleitet, macht sich der Domaininhaber nicht sämtliche Inhalte der verlinkten Domain zu eigen.
3. Der Admin-C hat die Inhalte auf der von ihm verwalteten Domain nicht als eigene Inhalte zu verantworten.
Das Urteil im Volltext





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