Urteile zu Wiederholungsgefahr

Urteile zu Wiederholungsgefahr

OLG Köln: Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung

Beschluss v. 11.11.2010, Az. 6 W 157/10

1. Die Wiederholungsgefahr für eine Urheberrechtsverletzung entfällt bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung jedenfalls dann, wenn diese weiter gefasst ist, als die vom Gläubiger ursprünglich verlangte Erklärung und kein Zweifel daran besteht, dass die vom Gläubiger geltend gemachten Verstöße auch von der neuen Formulierung erfasst sind. Maßgeblich dafür ist die Sicht eines verständigen Erklärungsempfängers.

2. Für die Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Unterlassungsgläubiger ist es unerheblich, ob die Unterlassungserklärung auch vorbeugend gegenüber anderen möglichen Gläubigern abgegeben wird. Ob die Erklärung letzteren gegenüber auch wirksam ist, kann dahinstehen.


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BGH: CloneCD

Urteil v. 18.07.2008, Az. I ZR 219/05

1. § 95a Abs. 3 UrhG ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB.

2. Werbung im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz des Umgehungsmittels zu fördern. Ein gewerbliches Handeln ist nicht erforderlich. Auch das Angebot zum Verkauf eines Umgehungsmittels bei eBay stellt eine Werbung im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG dar.

3. § 95a UrhG stellt keinen Eingriff in die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar. Denn das Grundrecht der Informationsfreiheit garantiert keinen kostenlosen Zugang zu allen gewünschten Informationen.

4. Eine Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anspruchsgegner die Rechtsverletzung aus eigenem Antrieb vorzeitig beendet.

5. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist auch dann erforderlich, wenn ein Unternehmen über eine eigene Rechtsabteilung verfügt und wortgleiche Serienabmahnungen in einer Vielzahl von Fällen versandt werden. Die Erforderlichkeit kann nur dann ausnahmsweise entfallen, wenn es sich um einfach gelagerte Fälle handelt.


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OLG Frankfurt am Main: Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene Verantwortliche

Urteil v. 12.02.2008, Az. 11 U 28/07

1. Gemäß § 100 UrhG erstreckt sich die Haftung eines Unternehmensinhabers auch auf Urheberrechtsverletzungen, die von Beauftragten begangen werden. Zu Beauftragten zählen dabei auch selbständige Unternehmer, sofern diese in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers so eingegliedert sind, dass auf sie ein imperativer Einfluss ausgeübt wird und ihre Tätigkeit dem Betriebsinhaber zugute kommt.

2. Für die eine Haftung nach § 97 UrhG begründende Mitwirkung an einer Rechtsverletzung genügt auch die bloße Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung der betreffenden Handlung hatte.

3. Das Haftungsprivileg des § 7 Abs. 2 TMG schließt nach st. Rspr. Unterlassungsansprüche nicht aus; es setzt voraus, dass es sich bei den in Rede stehenden Inhalten um fremde Informationen handelt. Dabei sind eigene Informationen i.S.d. Norm auch fremde Inhalte, die sich der Diensteanbieter zueigen macht.

4.Eine im Impressum einer Internetpräsenz als verantwortlicher Diensteanbieter ausgewiesene Person macht sich die Inhalte dieser Internepräsenz regelmäßig zu Eigen.

5. Wenn der Unterlassungsschuldner statt eines festen Betrages eine vom Gläubiger nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragstrafe innerhalb eines Rahmens verspricht, so beseitigt ein solches Versprechen die Wiederholungsgefahr nur, wenn die Obergrenze der Spanne die Höhe eines fest zu vereinbarenden Betrages in angemessener Weise übersteigt.


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LG Essen: Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten

Urteil v. 19.09.2007, Az. 44 O 79/07

1. Die Regelungen zur Impressumspflicht aus § 5 TMG sind marktregelnde Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

2. Die fehlende Benennung der Rechtsform des Unternehmens sowie des Unternehmensinhabers ist eine Verletzung der Impressumspflichten aus § 5 TMG. Es reicht nicht aus, den Unternehmensinhaber als "Verlagsleiter" zu nennen.

3. Die Angabe eines Formulars zur Kontaktaufnahme ist keine "Angabe zur schnelle elektronische Kontaktaufnahme" im Sinne von § 5 TMG.

4. Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anbieter die entsprechenden Informationen im Impressum ergänzt. Denn die Änderung des tatsächlichen Verhaltens lässt die indizierte Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht entfallen.


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LG Düsseldorf: Keine Wiederholungsgefahr bei Löschung von Inhalten

Urteil v. 27.06.2007, Az. 12 O 343/06

1. Ein Forenbetreiber haftet erst ab Kenntnis rechtswidriger Inhalte. Vor Kenntniserlangung obliegen ihm keine Prüfungspflichten, das Forum auf rechtswidrige Beiträge hin zu durchsuchen.

2. Durch die Löschung der Inhalte und die Absichtserklärung, das Forum auch in Zukunft auf gleichartige Rechtsverletzungen hin zu überprüfen, entfällt eine Wiederholungsgefahr.


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LG Berlin: Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

Urteil v. 20.04.2007, Az. 27 O 1131/08

1. Gegen einen Suchmaschinenbetreiber kann kein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, wenn er eine rechtswidrige Internetseite indiziert hat und zu einem früheren Zeitpunkt als „Snippets“ auszugsweise zugänglich macht hat, die im Original nicht mehr exisiert. Denn in diesem Fall besteht keine Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr, da es dem Suchmaschinenbetreiber objektiv unmöglich ist, die beanstandete Internetseite wieder in den Index aufzunehmen. Die bloße Möglichkeit, dass die Original-Seite wieder ins Netz gestellt werden könnte, reicht für eine Erstbegehungsgefahr nicht aus.

2. Der Admin-C einer Domain haftet auch dann nicht für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbar sind, wenn er als „Ansprechpartner des örtlichen Büros“ angegeben ist.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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