Urteile zu Wettbewerbsrecht

Urteile zu Wettbewerbsrecht

EuGH: Kopplungsverbot für Gewinnspiele europarechtswidrig

Urteil v. 14.01.2010, Az. C-304/08

Die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls grundsätzlich unzulässig sind.


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BGH: Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

Beschluss v. 10.12.2009, Az. I ZR 201/07

1. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 kann E-Mail-Werbung nur durch ein ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gerechtfertigt sein. Ein mutmaßliches Einverständnis reicht auch bei Werbung, die sich an Unternehmer richtet, nicht aus.

2. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einer Homepage kann nicht als konkludente Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung gewertet werden.


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OLG Hamm: Kein Kostenersatz für Gegenabmahnung

Urteil v. 03.12.2009, Az. 4 U 149/09

1. Ein Kostenersatz für eine Gegenabmahnung kann im Allgemeinen selbst bei einer unberechtigten Abmahnung nicht verlangt werden.

2. Denkbar sind ausnahmsweise Ansprüche aus §§ 3, 4 Nr. 10, 9 UWG, wenn der Abmahnende den Gegner seinerseits durch die Abmahnung gezielt behindert hätte, oder aus § 826 BGB oder § 678 BGB. Als eine „gezielte“ Behinderung stellt sich eine unberechtigte Abmahnung aber allenfalls dar, wenn der Abmahner von der fehlenden Berechtigung der Abmahnung Kenntnis hatte oder sich der Kenntnis bewusst verschließt.


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OLG Düsseldorf: Spammer-Impressum

Urteil v. 24.11.2009, Az. I-20 U 137/09

1. Der Geschäftsführer eines Unternehmens haftet auf Unterlassung für Spam-Mails, die für sein Unternehmen verschickt wurden. Denn er hat seinen Betrieb so zu organisieren, dass der Versand von E-Mails nur an solche Personen erfolgt, die in den Empfang ausdrücklich eingewilligt haben.

2. Ein Verstoß gegen Impressumspflichten ist eine „spürbare“ Beeinträchtigung von Marktteilnehmern im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG.


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BGH: Schubladenverfügung

Urteil v. 07.10.2009, Az. I ZR 216/07

a) Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG besteht nur für eine Abmahnung, die vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausgesprochen wird.

b) Für eine Abmahnung, die erst nach Erlass einer Verbotsverfügung ausgesprochen wird, ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch auch nicht aus Geschäftsführung ohne Auftrag.


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BGH: Rufumleitung

Urteil v. 07.10.2009, Az. I ZR 150/07

Bietet die Deutsche Telekom ihren Festnetzkunden eine Rufumleitung an, durch die Anrufe aus dem Festnetz nicht zu der gewählten Mobilfunknummer des Kunden, sondern unmittelbar zu seinem Festnetzanschluss geschaltet werden, liegt eine gezielte Behinderung des Mobilfunkunternehmens i.S. von § 4 Nr. 10 UWG vor, wenn dem Anrufer das erhöhte Verbindungsentgelt für den - tatsächlich nicht getätigten - Anruf in das Mobilfunknetz in Rechnung gestellt wird und das Mobilfunkunternehmen kein Entgelt für die Bereithaltung des Mobilfunknetzes erhält.


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BGH: Gib mal Zeitung

Urteil v. 01.10.2009, Az. I ZR 134/07

Eine humorvolle oder ironische Anspielung auf einen Mitbewerber oder dessen Produkte in einem Werbevergleich, die weder den Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgibt noch von den Adressaten der Werbung wörtlich und damit ernst genommen und daher nicht als Abwertung verstanden wird, stellt keine unlautere Herabsetzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG dar.


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OLG Brandenburg: Indizien für missbräuchliche Massenabmahnung

Urteil v. 22.09.2009, Az. 6 W 93/09

Ein Missverhältnis zwischen dem üblichen originären Geschäftsumfang eines abmahnenden Verfügungsklägers und der durch die Prozessaktivität erzeugten Kosten, kann für die tatsächliche Vermutung sprechen, dass es dem abmahnenden Verfügungskläger mit der Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG nicht um die Ahndung und Abstellung von tatsächlich beeinträchtigendem unlauteren Verhalten geht, sondern um die rechtsmissbräuchliche Generierung von Ansprüchen auf Ersatz von Abmahnkosten und Anwaltsgebühren.


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BGH: Versandkosten bei Froogle

Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 140/07

Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.


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BGH: Kamerakauf im Internet

Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 50/07

a) Beim Internetvertrieb reicht es aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis "zzgl. Versandkosten" aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Bildschirmfenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.

b) Wird für ein Produkt im Internet mit einem Testergebnis geworben, muss die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite angegeben oder durch einen Sternchenhinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.


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BGH: Arzneimittelpräsentation im Internet

Beschluss v. 16.07.2009, Az. I ZR 223/06

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Erfasst Art. 88 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel auch eine Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie allein Angaben enthält, die der Zulassungsbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgelegen haben und jedem, der das Präparat erwirbt, ohnehin zugänglich werden, und wenn die Angaben dem Interessenten nicht unaufgefordert dargeboten werden, sondern nur demjenigen im Internet zugänglich sind, der sich selbst um sie bemüht?


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BGH: Betriebsbeobachtung

Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 56/07

Das Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen eines Mitbewerbers kann eine nach § 4 Nr. 10 UWG unlautere Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen.


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LG Hamburg: Wettbewerbsverletzung durch Cheatbots

Beschluss v. 09.07.2009, Az. 308 O 332/09

Der Vertrieb eines „Cheatbots“ zur Manipulation von Online-Spielen, die durch das Spielverhalten ihrer Nutzer Einnahmen erzielen, stellt eine unlautere Ausnutzung des Geschäftsmodells nach § 4 Nr. 9b UWG, sowie eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar.


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AG München: Autoresponder-Spam

Urteil v. 09.07.2009, Az. 161 C 6412/09

1. Eine unverlangte Zusendung von Werbe-E-Mails kann neben einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen. Sie kann in Anbetracht der zur Aussonderung notwendigen Arbeit und Kosten als unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG angesehen werden. Dies gilt auch, wenn die E-Mail im Subject entsprechend als Werbung gekennzeichnet ist.

2. Ein einmaliger E-Mail-Kontakt ist für die Annahme einer Einwilligung in die Zusendung von Werbe-Mails nicht ausreichend.

3. Die vorstehenden Feststellungen gelten insbesondere auch für Werbe-E-Mails, welche automatisch von einer Autoresponder-Funktion auf eine zuvor eingegange E-Mail hin generiert werden und an den Absender der vorherigen E-Mail gerichtet sind.


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BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel

Urteil v. 09.07.2009, Az. I ZR 64/07

a) Die Vorschrift des § 4 Nr. 5 UWG ist mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar.

b) Bei Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren; unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden.

c) Ist die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es in der Fernsehwerbung genügen, für die Teilnahmebedingungen auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 37, 42 = WRP 2009, 1229 - Geldzurück-Garantie II).


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OLG Hamm: Telefonnummer in Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig

Urteil v. 02.07.2009, Az. 4 U 43/09

1. Die Angabe einer Telefonnummer im Rahmen der Widerrufsbelehrung kann eine gesetzeswidrige —und damit unlautere — Handlung darstellen, wenn durch die Angabe für den Verbraucher der Eindruck erweckt wird, er könne den Widerruf entgegen § 355 Abs. 1 BGB auch telefonisch erklären und nicht nur in Textform.

2. In gleicher Weise kann es irritierend und daher unzulässig sein, die Telefonnummer an jenem Ort in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben, an dem es um die formelle Abwicklung des Widerrufs geht.


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BGH: Solange der Vorrat reicht

Urteil v. 18.06.2009, Az. I ZR 224/06

a) Der Begriff der Bedingung in § 4 Nr. 4 UWG umfasst alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen.

b) Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.


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OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

Urteil v. 18.06.2009, Az. 1-4 U 53/09

Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.


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LG Köln: Plagiat eines Social Networks – Facebook vs. StudiVZ

Urteil v. 16.06.2009, Az. 33 O 374/08

1. Das Tatbestandsmerkmal der unlauteren Nachahmung durch Herkunftstäuschung i. S. v. § 4 Nr. 9 a) UWG setzt genau wie das Tatbestandsmerkmal der Rufausbeutung i. S. v. § 4 Nr. 9 b) UWG voraus, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise erlangt hat. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Markteinführung der Nachahmung. Bei einem Social Network, das sich bestimmungsgemäß ausschließlich in englischer Sprache an nordamerikanische Schüler und Studenten richtet, sind Deutsche Studenten und Schüler nicht die angesprochenen Verkehrskreise. Insoweit scheidet ein unlauterer Nachahmungs- oder Rufausbeutungstatbestand in Ermangelung einer entsprechenden Bekanntheit auf dem deutschen Markt zu diesem Zeitpunkt aus.

2. Bei einer öffentlich zugängliche Webseite handelt es sich weder um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, noch um im geschäftlichen Verkehr anvertraute Vorlagen oder Vorschriften technischer Art, im Sinne der §§ 4 Nr. 9 c), 17, 18 UWG.

3. Ein schlichtes und insbesondere an Funktionalitäten orientiertes Design einer Webseite kann grundsätzlich nicht herkunftshinweisend sein. Insofern scheidet regelmäßig auch in Ermangelung einer markenmäßigen Nutzung ein Markenrechtsschutz hierfür aus.

4. Die Darlegung bloßer Vermutungen hinsichtlich einer unzulässigen Vervielfältigungshandlung rechtfertigt noch keinen Besichtigungsanspruch gemäß § 101a Abs. 1 S. 1 UrhG. Hierfür sind insbesondere auch teilweise Übereinstimmungen im Quelltext einer Webseite nicht hinreichend.


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OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing wettbewerbswidrig

Urteil v. 05.06.2009, Az. 6 U 223/08

1. Der Betrieb einer Internet-Community, die ihren Mitgliedern das gegenseitige Teilen ihrer Internetanschlüsse über spezielle WLAN-Router ermöglicht (WLAN-Sharing), stellt eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG gegenüber Providern für mobile Internet-Anschlüsse dar. Denn mit einer solchen Community wird gezielt das Geschäftsmodell von Internet-Providern ausgenutzt und deren Kalkulation für Flatrate-Tarife unterlaufen.

2. Es spielt keine Rolle, ob der Betreiber der Community in seinen AGB darauf hinweist, dass die Teilnehmer über einen Internetanschluss verfügen müssen, für den eine gemeinsame Bandbreitennutzung gestattet ist, wenn das Geschäftsmodell auf Flatrate-Kunden ausgelegt ist, deren Verträge üblicherweise eine solche Nutzung gerade nicht gestatten.

3. Für den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG kann auch ein Verhalten genügen, das sich direkt oder indirekt gegen mehrere Mitbewerber richtet. Insofern reicht es aus, dass eine gezielte Behinderung gegen ein bestimmtes Geschäftsmodell vorliegt.


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BGH: E-Mail-Werbung II

Beschluss v. 20.05.2009, Az. I ZR 218/07

Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.


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LG Berlin: Anforderungen an eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Beschluss v. 30.04.2009, Az. 96 O 60/09

1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn mit der Abmahnung ein Gewinn erwirtschaftet werden soll. Macht der Abmahnende Gebühren geltend, die ihm aufgrund einer niedrigeren pauschalen Honorarvereinbarung gar nicht entstehen, kann eine Gewinnerzielungsabsicht vermutet werden.

2. Dem Abmahnenden ist das Verhalten seines Rechtsanwaltes zuzurechnen. Eine Kenntnis der überhöhten Gebührenforderung ist nicht erforderlich.


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OLG Hamm: Indizien für Rechtsmissbrauch bei Abmahnungen

Urteil v. 28.04.2009, Az. 4 U 216/08

1. Für die Frage, ob bei einer Abmahnung Rechtsmissbrauch vorliegt, ist nicht allein die Anzahl der Abmahnungen in ähnlichen Fällen maßgebend, wenn spiegelbildlich auch eine Vielzahl von Rechtsverstößen vorliegt.

2. Entscheidend kann vielmehr ein Missverhältnis zwischen der Anzahl der verschickten Abmahnungen und dem Umfang des sonstigen Geschäftsbetriebs sein. Erzielt ein Unternehmer mit einem Jahresumsatz von 100.000 EUR zusätzlich 80.000 EUR aus Abmahnungen, ist dies ein Indiz für Rechtsmissbrauch.

3. Verlangt der Abmahnende neben dem Ersatz seiner Anwaltskosten auch noch einen pauschalen Schadensersatz, obwohl er weder seinen tatsächlich entstandenen Schaden genau beziffern, noch alle relevanten Tatbestandsmerkmale ausreichend darlegen kann, ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass seine Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt ist.

4. Auch die Drohung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzungen einen „weitaus höheren“ Gegenstandswert anzusetzen, obwohl der in der Abmahnung genannte Streitwert bereits dem Üblichen entspricht, ist ein Indiz für den Rechtsmissbrauch einer Abmahnung.


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BGH: shift.tv

Urteil v. 22.04.2009, Az. I ZR 216/06

1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Online-Videorecorders kommt es maßgeblich auf die Frage an, ob der Betreiber die Aufnahmen selbst für seine Kunden vornimmt, oder ob diese technisch gesehen durch die Kunden selbst angefertigt werden.

a) Nimmt der Betreiber die Aufnahmen selbst vor, so verletzt er die Rechte der Fernsehsender, ihre Funksendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 UrhG).

b) Werden die Aufnahmen durch die Kunden selbst vorgenommen, ist zu prüfen, ob bei dem technischen Verfahren Fernsehsignale an so viele Kunden weitergeleitet werden, dass sie damit im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG einer Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

2. Der Betreiber eines Online-Videorecorders hat durch wirksame Altersverifikationssysteme sicherzustellen, dass keine jugendgefährdenden Fernsehinhalte an Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden.


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OLG Stuttgart: Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

Urteil v. 19.03.2009, Az. 2 U 47/08

1. Auch Amateurfußballspiele können Leistungen im wettbewerbsrechtlichen Sinne darstellen. Zwar stellt ein Sportereignis als solches noch keinen wirtschaftlichen Wert dar. Der wirtschaftliche Wert besteht jedoch in der Möglichkeit, die Wahrnehmung des Spiels in Bild und Ton zu verwerten.

2. Ein Regionalfußballverband ist jedenfalls von Heimspielen seiner Mitgliedsvereine Mitveranstalter. Denn die Leistung „Fußballspiel“ in der bestehenden Form kommt erst durch das Zusammenwirken von Vereinen und Verband zustande. Insofern steht auch ihm das Recht zu, die Übertragungsrechte an den Fußballspielen wirtschaftlich zu verwerten.

3. Die Veröffentlichung von Videoaufzeichnungen solcher Fußballspiele ohne die Genehmigung des Verbandes ist eine unlautere Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9b UWG dar, wenn der Verband selbst eine ähnliche Leistung anbietet oder anbieten lässt.


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OLG Hamm: Zur Wettbewerbshandlung durch redaktionelle Inhalte

Urteil v. 17.03.2009, Az. 4 U 184/08

Grundsätzlich besteht keine Vermutung für ein wettbewerbsmäßiges Handeln, wenn Medienunternehmen im Rahmen ihres journalistischen Auftrags tätig werden. Von einer Wettbewerbshandlung bzw. geschäftlichen Handlung ist nur auszugehen, wenn konkrete Umstände vorliegen, dass neben der Absicht, das Publikum zu unterrichten, der Zweck der Förderung des Wettbewerbs mehr als nur eine untergeordnete weil notwendig begleitende Rolle gespielt hat.


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BGH: Halzband

Urteil v. 11.03.2009, Az. I ZR 114/06

Benutzt ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay zu Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstößen, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt ist, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der Inhaber des Mitgliedskontos sich wegen der von ihm geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto gehandelt hat und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.


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OLG Frankfurt: Zur Zulässigkeit von Screen Scraping

Urteil v. 05.03.2009, Az. 6 U 221/08

1. Das Extrahieren fremder Inhalte einer Webseite im Rahmen des sog. „Screen Scrapings“ ist keine Verletzung des „virtuellen Hausrechts“. Das gilt auch dann, wenn „Screen Scraping“ ausdrücklich in den Nutzungsbedingungen der Internetseite ausgeschlossen ist. Denn dem Betreiber steht es frei, durch technische Mittel sein Hausrecht durchzusetzen. Die einseitige Erklärung von Nutzungsbedinungen ist insoweit unwirksam.

2. „Screen Scraping“ stellt auch keine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

3. Das gezielte Auslesen fremder Inhalte mittels „Screen Scraping“ ist auch keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung im Sinne von § 87b I UrhG, soweit keine wesentlichen Teile der Webseite ausgelesen werden. Hält sich die Nutzung im Rahmen einer normalen Auswertung, werden die Interessen des Rechteinhabers nicht unzumutbar beeinträchtigt.


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BGH: Preisangaben im Internet - Dr. Clauder's Hufpflege

Urteil v. 26.02.2009, Az. I ZR 163/06

a) Im Rahmen der Preisangabenverordnung stellt die Werbung im Verhältnis zum Angebot kein Aliud, sondern ein Minus im Sinne einer Vorstufe dar.

b) Der Grundpreis ist dann i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (Abgrenzung gegenüber BGH GRUR 2003, 889, 890 - Internet-Reservierungssystem und BGH GRUR 2008, 84 Tz. 29 und 31 - Versandkosten).

c) Die Regelung in § 4 Abs. 4 PAngV über die Preisauszeichnung bei Waren, die nach Katalogen oder Warenlisten oder auf Bildschirmen angeboten werden, kann nicht auf die bereits bei der Werbung bestehende Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises gemäß § 2 PAngV übertragen werden.


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OLG Köln: Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

Beschluss v. 09.02.2009, Az. 6 W 4/09

Zwar kann ein Unterlassungsverfahren unter Würdigung aller Umstände rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Unterlassungsgläubiger ein Hauptsacheverfahren anstrebt, ohne eine beantragte einstweilige Verfügung abzuwarten. Ein Abwarten bis zur Rechtskraft der einstweiligen Verfügung ist jedoch nicht notwendig. Ein Rechtsmissbrauch liegt außerdem dann nicht vor, wenn im Hauptsacheverfahren neben einem Unterlassungsbegehren auch andere Ansprüche, wie Schadensersatz, geltend gemacht werden sollen, bezüglich derer Verjährung droht. In diesem Fall hat der Kläger ein berechtigtes Interesse daran, diese Verjährung durch Klage zu hemmen, auch wenn er gleichzeitig eine einstweilige Verfügung beantragt hat.


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LG Düsseldorf: Beauftragtenhaftung bei rechtswidriger Werbung

Urteil v. 19.12.2008, Az. 38 O 74/08

Haftet ein Software-Hersteller auf Unterlassung wegen rechtswidriger Werbung auf Produktverpackungen, so trifft ihn nicht nur die Pflicht, diese Rechtsverletzung künftig zu Unterlassen. Vielmehr muss er auch bei seinen Händlern sicherstellen, dass die Rechtsverletzungen auf den Verpackungen unterlassen werden. Ein einfaches Schreiben mit der „Bitte um Unterstützung“ reicht jedoch nicht aus. Den Einzelhändlern müssen darüber hinaus auch die Konsequenzen eines weiteren Verkaufs verdeutlicht werden.


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OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

Urteil v. 04.12.2008, Az. 6 U 187/07

1. Muss ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher bei der Registrierung auf einer Internetseite nicht ohne weiteres damit rechnen, eine Kostenpflicht einzugehen, weil die Gestaltung der Internetseite diesbezüglich irreführend ist, handelt der Betreiber wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 6 S. 2 PAngV.

a) Ein Hinweis auf die Kostenpflicht eines Internetangebots muss ausdrücklich erfolgen. Dabei ist die situationsadäquate Aufmerksamkeit beim „Surfen“ zu berücksichtigen, bei der üblicherweise einige Teile von Internetseiten nur fragmentarisch wahrgenommen werden.

b) Ein Hinweis unterhalb der Eingabemaske, auf den lediglich mittels eines „Sternchens“ im darüber liegenden Text hingewiesen wird, ist jedoch in keinem Fall ausreichend.

c) Selbst wenn der Verbraucher diesen Text wahrgenommen hat, muss es für ihn darüber hinaus auch deutlich sein, dass mit dem Absenden des Eingabeformulars der Vertrag endgültig zustande kommen soll.

d) Auch Preisangaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht ausreichend.

2. Wird der Link auf ein Impressum in sehr kleiner und drucktechnisch nicht hervorgehobener Schrift am unteren Ende einer Internetseite platziert, genügt dies jedenfalls dann nicht den Impressumspflichten aus § 5 TMG, wenn dies nach der konkreten Gestaltung nicht den allgemeinen Gepflogenheiten entspricht. Ein Verstoß gegen Impressumspflichten ist ein Wettbewerbsverstoß, weil die Informationspflichten aus dem TMG Marktverhaltensregelungen gemäß § 4 Nr. 11 UWG sind.

3. Die AGB-Klausel „Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.“ im Rahmen eines Dienstvertrages ist unwirksam, da der Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird (§ 307 BGB). Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung erst nach Erbringung der Dienstleistung zu errichten. Von dieser gesetzlichen Regelung weicht die genannte Bestimmung ab. Dies ist nur bei Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grundes zulässig. Eine unzulässige AGB-Klausel ist nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.

4. Hat der Betreiber einer Internetseiten seine Nutzer vorsätzlich über die Kostenpflichtigkeit seines Angebots getäuscht, besteht gegen ihn ein Anspruch aus § 10 UWG auf Gewinnabschöpfung. Dieser Anspruch ist nicht auf den Zeitraum nach der Abmahnung beschränkt, sondern erfasst die gesamte Zeit, in der er in der beanstandeten Form geworben hat.


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BGH: XtraPac

Urteil v. 05.11.2008, Az. I ZR 55/06

Wird der Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens beworben, so besteht keine Verpflichtung, außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card auch die Tarife für die Nutzung der Card anzugeben. Ist das Mobiltelefon mit einem SIM-Lock verriegelt, so ist auf die Dauer der Verriegelung und die Kosten einer vorzeitigen Freischaltung hinzuweisen.


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OLG Düsseldorf: Unvollständige Namensangabe im Impressum

Urteil v. 04.11.2008, Az. I-20 U 125/08

1. Ist ein Impressum nur vorübergehend wegen einer Überarbeitung einer Internetseite nicht erreichbar, verstößt dies nicht gegen § 5 TMG. Das gilt insbesondere, wenn falsche Angaben im Impressum überarbeitet werden müssen und deshalb kurzzeitig gar keine Angaben im Impressum gemacht werden. Ein solch kurzzeitiger Verstoß gegen die Impressumspflichten ist auch keine erhebliche Wettbewerbsverletzung.

2. Die unvollständige Angabe eines Geschäftsführers im Impressum (hier: nicht ausgeschriebener Vorname) ist ein Verstoß gegen § 5 TMG und stellt auch eine erhebliche Wettbewerbsverletzung dar.


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OLG Frankfurt: Gezielte Behinderung durch ähnliche Telefonnummer

Urteil v. 11.09.2008, Az. 6 U 197/07

Die Verwendung einer Telefonnummer, die mit der Telefonnummer eines Konkurrenten bis auf eine Ziffer identisch ist, kann eine gezielte Behinderung in der Fallgruppe des „Abfangens von Kunden“ im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG sein.


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BGH: bundesligakarten.de

Urteil v. 11.09.2008, Az. I ZR 74/06

1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.

2. Wer gegenüber einem Anbieter, der sein Produkt ausschließlich selbst vermarktet und seinen Abnehmern den gewerblichen Weiterverkauf verbietet, seine Wiederverkäufereigenschaft verschweigt, handelt nicht nur vertrags-, sondern unter dem Gesichtspunkt des Schleichbezugs auch wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 10 UWG.

3. Wer in Anzeigen gegenüber der Allgemeinheit seine Bereitschaft bekundet, Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen anzukaufen, verleitet damit in der Regel nicht zum Vertragsbruch, auch wenn er weiß, dass potentiellen Verkäufern der Weiterverkauf der Karten nach den Geschäftsbedingungen des Veranstalters untersagt ist.

4. In einem derartigen Fall liegt grundsätzlich eine unlautere Ausnutzung fremden Vertragsbruchs auch dann nicht vor, wenn mit Hilfe des Weiterveräußerungsverbots legitime Interessen wie die Gewährleistung der Stadionsicherheit oder eines sozial verträglichen Preisgefüges verfolgt werden.


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OLG Stuttgart: Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

Beschluss v. 26.08.2008, Az. 6 W 55/08

Ein Vertrag mit einem Call Center über die telefonische Akquise von Verbrauchern, die hierzu vorher keine Einwilligung gegeben haben, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und ist somit nach § 134 BGB nichtig. Denn der Vertrag ist darauf gerichtet, systematisch gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1, § 3 UWG zu verstoßen.


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OLG Frankfurt a.M.: AGB-Verstöße sind wettbewerbswidrig

Beschluss v. 04.07.2008, Az. 6 W 54/08

1. Eine Garantieaussage, die gegen § 477 Abs. 1 BGB verstößt (hier: „24 Monate Garantie auf dieses Produkt!“) ist geeignet, das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers zu beeinflussen und ist somit ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

2. Die Verwendung unzulässiger AGB-Bestimmungen kann grundsätzlich von Wettbewerbern gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG abgemahnt werden.


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OLG Hamm: rechtsanwaltskanzlei-ortsname.de

Urteil v. 19.06.2008, Az. 4 U 63/08

Die Nutzung einer Domain im Stil rechtsanwaltskanzlei-ortsname.de ist keine unlautere Spitzenstellungsbehauptung. Denn der angesprochene Verkehr weiß, dass eine Domain nur einmal vergeben werden kann und dass diese Vergabe nach dem Prioritätsgrundsatz erfolgt. Die Vergabe einer Domain als solche sagt also noch nichts über den Aussagegehalt der Domain aus.


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OLG Köln: Unwirksame AGB nicht abmahnfähig

Urteil v. 16.05.2008, Az. 6 U 26/08

Die §§ 305 ff. sind keine Marktverhaltensregeln, denn sie regeln nicht speziell Belange der Verbraucher, sondern lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten bei künftigen Verträgen. Gegen unwirksame AGB besteht daher kein Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 iVm §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.


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LG Bückeburg: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen

Urteil v. 22.04.2008, Az. 2 O 62/08

1. Es ist von einer Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung auszugehen, wenn die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen Verhältnis zur eigentlichen Geschäftstätigkeit steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann.

2. Ein Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit liegt vor, würde der Abmahnende das Kostenrisiko eines Rechtsstreits bei kaufmännischer Abwägung der Vor- und Nachteile vernünftigerweise niemals eingehen würde.

3. Gleiches gilt, wenn in der Abmahnung ein deutlich überhöhter Gegenstandswert angesetzt wird (hier: 100.000 EUR bei einem einfachen Verstoß gegen die Informationspflichten bei der Widerrufsbelehrung).

4. Auch typische Anzeichen für Massenabmahnungen im Abmahnschreiben sind ein Indiz für die Rechtsmissbräuchlichkeit. Dazu gehören etwa allgemeine Ausführungen zur Rechtslage, die darauf schließen lassen, dass es sich nur um Textbausteine und keine individuelle Auseinandersetzung mit dem Einzelfall handelt.

5. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist in der Regel jedenfalls dann von einem unerheblichen Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn der Verbraucher überhaupt über das Vorliegen eines Widerrufsrechts und die wesentlichen Anforderungen informiert wurde. Denn der Verwender einer unrichtigen Widerrufsbelehrung schadet in erster Linie sich selbst, da eine nicht ordnungsgemäß erteilte Widerrufsbelehrung nach § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB dazu führt, dass der Verbraucher das Rechtsgeschäft unbefristet, also auch noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist widerrufen kann.


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OLG Hamburg: Vertrieb indizierter Medien wettbewerbswidrig

Urteil v. 02.04.2008, Az. 5 U 81/07

1. Der Vertrieb von indizierten Medien dient dem Schutz von Jugendlichen als Verbraucher. Es handelt sich dabei somit um eine Marktverhaltensregel, so dass ein Verstoß gem. § 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig ist.

2. Das gilt auch dann, wenn ein Medium nachträglich indiziert wurde. Der Betreiber eines Online-Shops ist verpflichtet, sein Angebot regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob es indizierte Produkte enthält bzw. ob sich der Status bislang unbeanstandeter Produkte verändert hat. Der Vertrieb kann bereits eine Woche nach Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger beanstandet werden.


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OLG Köln: Beauftragtenhaftung des Merchants für Affiliates

Urteil v. 08.02.2008, Az. 6 U 149/07

1. Ein Unternehmer haftet im Rahmen der Beauftragtenhaftung aus § 8 Abs. 2 UWG für seine Vertriebspartner.

2. Die Beauftragtenhaftung aus § 8 Abs. 2 UWG setzt weder eine Verletzung von Prüfungspflichten, noch die Möglichkeit zur Verhinderung der Rechtsverletzung voraus. Denn die Beauftragtenhaftung soll gerade dann greifen, wenn eine Verantwortlichkeit aus Täterschaft oder Störerhaftung nicht in Betracht kommt.

3. Vertragliche Regelungen hinsichtlich dieser Rechtsverletzungen haben keine Auswirkung auf die Beauftragtenhaftung. Die Möglichkeit, Vertragsstrafen zu verhängen oder den Vertrag zu kündigen sprechen vielmehr dafür, dass der Unternehmer Einfluss auf das Verhalten seiner Vertriebspartner nehmen kann.


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OLG Schleswig: Keine Wettbewerbsverletzung durch Veröffentlichung von Urteilen

Urteil v. 31.01.2008, Az. 5 U 96/07

1. Der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nach § 823 Abs. 1 BGB tritt als subsidiär zurück, wenn dieser Schutz bereits durch Anwendung der spezielleren wettbewerbsrechtlichen Regelungen des UWG gewährleistet wird.

2. Auch in einer wahren Tatsachenbehauptung kann im Einzelfall eine Herabsetzung im Sinne des § 4 Nr. 7 UWG liegen. Die betreffende Handlung muss zum Einen geeignet sein, die Wertschätzung des betroffenen Mitbewerbers in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise zu verringern und sie muss zum Anderen die Interessen des Mitbewerbers in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen.

3. Die Übersendung eines Urteils, aus dem zu entnehmen ist, dass gegen einen Mitbewerber als Insolvenzschuldner ein Anspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG besteht, ist keine Herabsetzung im Sinne von § 4 Nr. 7 UWG. Denn es handelt sich um eine Tatsachenbehauptung aus dem geschäftlichen Bereich, die zwar durchaus geeignet ist, die Wertschätzung des Mitbewerbers zu verringern, jedoch die Marktchancen des Konkurrenten nicht in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigt.


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OLG Frankfurt a.M.: Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten

Beschluss v. 22.01.2008, Az. 6 W 10/08

Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, den Zugang zu Webseiten zu sperren, über die rechtswidrige Inhalte abgerufen werden können (Hier: Google).


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LG Bonn: Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen

Urteil v. 03.01.2008, Az. 12 O 157/07

1. Geht ein Unternehmen in kürzester Zeit in einer Vielzahl von Fällen gegen Konkurrenten wegen vergleichbarer Wettbewerbsverletzungen vor, so ist ein Rechtsmissbrauch zu vermuten.

2. Die Dringlichkeitsvermutung aus § 12 UWG gilt jedenfalls dann nicht, wenn der Verdacht auf Rechtsmissbrauch besteht und gleichzeitig offen ist, wie lange die beanstandete Rechtsverletzung überhaupt schon bestanden hat.


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OLG Hamburg: Wettbewerbsabsicht durch Presseartikel

Beschluss v. 02.01.2008, Az. 3 W 224/07

1. Die Pressefreiheit gebietet es, auch bei werbewirksamen redaktionellen Beiträgen in einer Zeitschrift keine Wettbewerbsabsicht zu vermuten. Vielmehr muss auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt werden, um festzustellen, ob im konkreten Fall eine Wettbewerbsabsicht anzunehmen ist.

2. Verfolgt eine Presseveröffentlichung vorwiegend publizistische Interessen, ist von keiner Wettbewerbsabsicht auszugehen.

3. Dies gilt auch für den Begriff der „Geschäftspraktiken“ im Sinne des Art. 2 d) der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken.


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LG Potsdam: Haftung des Merchants für Spam eines Affiliates

Urteil v. 12.12.2007, Az. 52 O 67/07

1. Ein Affiliate ist „Beauftragter“ des Merchants im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG.

2. Der Merchant haftet auch dann für Spam, der durch seine Affiliates verschickt wurde, wenn er diese Art der Werbung ausdrücklich in seinen AGB für unzulässig erklärt hat.


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BGH: Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Urteil v. 04.12.2007, Az. VI ZR 277/ 06

Zur Frage, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen.


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OLG Hamm: Virtuelles Hausverbot durch Sperrung einer IP-Adresse

Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U 99/07

Die Sperrung einer auffälligen IP-Adresse ist auch dann keine Wettbewerbsverletzung, wenn es sich dabei um die IP-Adresse eines Wettbewerbers handelt.


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OLG Hamm: Wettbewerbsverletzung durch private Blogs

Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U 87/07

1. Auch die Äußerungen des Mitarbeiters eines Unternehmens in seinem privaten Blog können als Wettbewerbshandlungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG qualifiziert sein, wenn der Mitarbeiter mit seinen Äußerungen sein Unternehmen durch ein bestimmtes Verhalten fördern will.

2. In diesem Fall muss sich das Unternehmen jedoch nicht die Äußerungen seines Mitarbeiters zurechnen lassen. Denn § 8 Abs. 2 UWG setzt eine Betriebsbezogenheit der Äußerungen voraus. Diese ist nicht gegeben, wenn der Mitarbeiter die Äußerungen ohne Veranlassung des Unternehmers vorgenommen hat. Es haftet somit allein der Mitarbeiter für wettbewerbswidrige Äußerungen in seinem privaten Blog.

3. Die pauschale Herabsetzung durch private Erfahrungsberichte über ein Konkurrenzunternehmen kann in diesem Fall unlauter nach § 4 Nr. 7 UWG sein. Selbst dann, wenn ein Werturteil richtig und eine geschäftsschädigende Äußerung wahr ist, folgt daraus noch nicht, dass ein Wettbewerber berechtigt ist, einen Mitbewerber durch die Art der Verbreitung herabzusetzen und ihn geschäftlich zu schädigen. Das ist nur dann der Fall, wenn der Äußernde nach einer Abwägung zwischen Art. 5 GG und §§ 3, 4 Nr. 7 UWG ausreichenden Anlass hat, seine wettbewerblichen Interessen mit der Herabsetzung seines Mitbewerbers zu verbinden und sich die Kritik im Rahmen des Erforderlichen und sachlich Gebotenen hält.


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BGH: Haftung für jugendgefährdende Inhalte - ueber18.de

Urteil v. 18.10.2007, Az. I ZR 102/05

1. Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

2. Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

3. Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.

4. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.

5. Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung eines geringfügigen Betrages verlangt wird.

(Auszüge aus den amtlichen Leitsätzen)


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OLG Karlsruhe: Markenrechtsverletzung durch Keyword-Werbung

Urteil v. 26.09.2007, Az. 6 U 69/07

Die Verwendung von beschreibenden Begriffen (hier: „Stellen online“) im Rahmen von „Keyword-Werbung“ ist wettbewerbsrechtlich zulässig. Sie stellt weder eine gezielte Behinderung, noch ein unlauteres Abfangen potentieller Kunden dar. Das gilt auch dann, wenn der Name eines anderen Unternehmens aus diesen beschreibenden Bezeichnungen besteht (hier: „Stellen online AG“).


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LG Essen: Kontaktformular genügt nicht den Impressumspflichten

Urteil v. 19.09.2007, Az. 44 O 79/07

1. Die Regelungen zur Impressumspflicht aus § 5 TMG sind marktregelnde Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.

2. Die fehlende Benennung der Rechtsform des Unternehmens sowie des Unternehmensinhabers ist eine Verletzung der Impressumspflichten aus § 5 TMG. Es reicht nicht aus, den Unternehmensinhaber als "Verlagsleiter" zu nennen.

3. Die Angabe eines Formulars zur Kontaktaufnahme ist keine "Angabe zur schnelle elektronische Kontaktaufnahme" im Sinne von § 5 TMG.

4. Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass der Anbieter die entsprechenden Informationen im Impressum ergänzt. Denn die Änderung des tatsächlichen Verhaltens lässt die indizierte Wiederholungsgefahr regelmäßig nicht entfallen.


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OLG Düsseldorf: Kein Verstoß gegen Impressumspflicht durch „gecachte“ Webseite

Urteil v. 03.07.2007, Az. I-20 U 10/07

Für die Erheblichkeit einer Wettbewerbsverletzung im Sinne von § 3 UWG ist es von Bedeutung, wie die angesprochenen Verkehrskreise auf eine beanstandende Internet-Seite gelangen können. Ist die Internetseite nur über den Cache einer Suchmaschine zugänglich, mangelt es an einer wettbewerbsrechtlichen Relevanz.


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KG Berlin: Impressumspflicht bei Ebay

Beschluss v. 11.05.2007, Az. 5 W 116/07

1. Das Verlinken der Anbieterkennzeichnung mit der Bezeichnung „mich“ genügt jedenfalls bei eBay den Anforderungen aus § 5 TMG, § 55 RStV, § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB.

2. Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 6 Satz 2 PAngV durch den fehlenden Hinweis, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten, ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S. von § 3 UWG mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.


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OLG Frankfurt: Unwirksame AGB sind abmahnfähig

Beschluss v. 09.05.2007, Az. 6 W 61/07

1. Eine Widerrufsbelehrung, die in einem zu kleinen „Scrollkasten“ wiedergegeben wird, genügt nicht den Anforderungen an die Klarheit und Verständlichkeit einer solchen Belehrung.

2. Das selbe gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn die Wiedergabe dem Kunden nicht die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

3. Die Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung, sowie unwirksamer AGB-Klauseln sind nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.


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LG Heilbronn: Rechtsmissbrauch einer anwaltlichen Abmahnung

Urteil v. 23.04.2007, Az. 8 O 90/07 St

Eine anwaltliche Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der abmahnende Anwalt offensiv für kostenneutrale Abmahnungen geworben hat und davon auszugehen ist, dass die Abmahnung auf diese Werbung zurückzuführen ist. Auch ein „spitzfindiger“ Abmahngegenstand, der nur für einen fachkundigen Juristen erkennbar und für einen Wettbewerber aus marktwirtschaftlicher Sicht eher unbedeutend erscheint, ist ein Indiz für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung.


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OLG Hamburg: Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops

Urteil v. 18.04.2007, Az. 5 U 190/06

1. Grundsätzlich hat der Betreiber eines Internet-Shops Besuche von Konkurrenten, etwa zum Zweck von Testkäufen oder Testbeobachtungen hinzunehmen. Macht er diese unmöglich, so kann es sich um eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG handeln. Ein virtuelles Hausrecht besteht insofern grundsätzlich nicht.

2. Testbesuche durch Wettbewerber sind jedoch dann unzulässig, wenn sie zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebes führen können. Es ist insoweit bereits die Gefahr einer Betriebsstörung ausreichend, wenn sich der Tester merklich anders verhält als ein normaler Nachfrager. In diesem Fall ist eine Sperrung des entsprechenden Besuchers zulässig. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine technische Abwehrmaßnahme handelt, weil eine Sicherheitssoftware die Aufrufe der Internetseite als auffällig klassifiziert hat.


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LG Paderborn: Indizien für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

Urteil v. 03.04.2007, Az. 7 O 20/07

1. Die Wahl des Gerichtsstandes kann ein Anhaltspunkt für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit sein. Wählt ein Unternehmer gezielt ein weit entferntes Gericht, um seine Ansprüche geltend zu machen und wäre dies für einen wirtschaftlich denkenden Unternehmer, der seine Einnahmen nicht durch Abmahnungen erzielen will, nicht sinnvoll, kann dies für die Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung sprechen.

2. Ein weiteres Indiz kann die Beauftragung zahlreicher Anwälte zur Durchführung von Abmahnungen im Massenbetrieb sein.


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OLG Hamm: Suchmaschinenspamming

Urteil v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06

Die Behauptung, eine Internetseite betreibe „Suchmaschinenspamming“ ist zulässig, wenn der Betreiber dieser Seite Techniken einsetzt, die nach dem Regelwerk von Google nicht zulässig sind. Insbesondere der Einsatz von versteckten Texten oder sog. „Doorway-Pages“ kann als „Suchmaschinenspamming“ bezeichnet werden.


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OLG Stuttgart: Datenschutzverletzung abmahnfähig

Urteil v. 22.02.2007, Az. 2 U 132/06

Dem Erwerb von Kundendaten, deren Weitergabe gegen § 28 Abs. 3 BDSG verstößt, wohnt jedenfalls dann ein Marktbezug im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG inne, wenn der Empfänger, der um die rechtswidrige Weitergabe derselben weiß, diese Daten zu Werbezwecken oder in sonstiger Weise wettbewerbserheblich verwenden will und verwendet.


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BGH: Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

Urteil v. 12.12.2006, Az. VI ZR 175/05

1. Im Wettbewerbsrecht ist die Beauftragung eines Anwalts für Abmahnungen - sowohl unter dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag als auch unter schadensersatzrechtlichem Blickwinkel - nicht erforderlich, wenn bei typischen, unschwer zu verfolgenden Wettbewerbsverstößen der Abmahnende über hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verfügt. Vergleichbare Grundsätze gelten auch außerhalb des Wettbewerbsrechts.

2. Allein die zeitliche Inanspruchnahme des Geschädigten für die Rechtsverfolgung reicht nicht aus, um die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten zu begründen.


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OLG Dresden: Online-Videorecorder ist urheberrechtswidrig

Urteil v. 28.11.2006, Az. 14 U 1071/06

1. Das Angebot von Online-Viderecordern verletzt die Rechteinhaber der aufgezeichneten Sendungen in ihrem Senderecht hinsichtlich des Vervielfältigungsrechtes. Denn die Speicherung der Sendungen auf dem Server fällt unter den Begriff der "Vervielfältigung".

2. Bei den Vervielfältigungen handelt es sich nicht um eine Privatkopie des Nutzers des Online-Videorecorders, sondern um eine Vervielfältigungshandlung des Anbieters. Denn § 53 UrhG ist restriktiv und im Lichte der Historie auszulegen. Danach soll die Privatkopie ausschließlich private Kopien ohne Einschaltung Dritter umfassen. Insofern kommt es auch nicht darauf an, wer „den Knopf gedrückt“ hat. Nach § 53 UrhG darf ein Dritter noch nicht einmal als Werkzeug eingesetzt werden.

3. Der Anbieter eines Online-Videorecorders handelt wettbewerbswidrig nach § 3, 4 Nr. 11 UWG, wenn er ein Altersverifikationssystem einsetzt, das den Anforderungen an den Jugendschutz nicht genügt.


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BGH: Anbieterkennzeichnung im Internet - Impressum

Urteil v. 20.07.2006, Az. I ZR 228/03

1. Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.

2. Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.


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LG Hamburg: Presseerklärung eines Mitbewerbers

Urteil v. 06.07.2006, Az. 3 U 51/06

1. Die Presseerklärung eines Mitbewerbers, das Konkurrenzprodukt (hier: eine Spielzeugautorennbahn) erfülle nicht alle DIN-Normen, ist als Wettbewerbshandlung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG) an den UWG-Maßstäben zu beurteilen.

2. Die geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung über die Nichterfüllung der DIN-Normen ist nicht erweislich wahr (§ 4 Nr. 8 UWG), soweit sie nur auf der Prüfung einer Einzelpackung beruht, die betreffenden DIN-Normen aber auch mehrere Ausreißer gestatten, wenn innerhalb einer Stichprobe die festgelegte Anzahl der Ausreißer nicht überschritten ist (so z. B. bei 14 Geräten ein Ausreißer oder bei 32 Geräten nicht mehr als vier Ausreißer).

3. Ob die (unterstellt: zutreffende) Behauptung, man habe bei einem Einzelstück des Konkurrenzprodukts das Überschreiten der zugelassenen Grenzwerte festgestellt, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden wäre, kann offen bleiben.


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OLG Hamburg: ahd.de

Urteil v. 05.07.2006, Az. 5 U 87/05

1. Die Benutzung einer Domain kann erst dann kennzeichenrechtliche Priorität begründen, wenn unter der Domain auch Inhalte abrufbar sind. Ein „Baustellen-Hinweis“ ist nicht ausreichend. Auch das Anbieten eines Domainnamen zum Verkauf reicht nicht für eine kennzeichenrechtliche Benutzung aus.

2. Auch außerhalb einer konkreten Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit kann der Inhaber einer Domain bei offensichtlichen Missbrauchsfällen zu einer vollständigen Löschung verpflichtet sein. Werden unter einer Domain rudimentäre Inhalte als „Feigenblatt“ zur Verdeckung einer offensichtlich rechtsgrundlosen Nutzung aufgeführt, hat der Inhaber kein schützenswertes Interesse an dem Domainnamen.


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KG Berlin: Zur Kennzeichnung von Werbung im Internet

Urteil v. 30.06.2006, Az. 5 U 127/05

1. Ein „Mitbewerber“ im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist bereits derjenige, der schon als potentieller Mitbewerber auf dem Markt in Betracht kommt. Das Unternehmen muss seinen eigentlichen Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen haben. Es reicht aus, dass konkrete Vorbereitungshandlungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebes getroffen wurden, also ein Markteintritt unmittelbar bevor steht. Eine Markenanmeldung und -eintragung ist ein Indiz für eine beabsichtigte Geschäftsaufnahme im entsprechenden Bereich für den die Marke registriert wurde.

2. Internet-Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. Eine Täuschung liegt stets vor, wenn dem Leser eine entgeltliche Anzeige als redaktioneller Beitrag präsentiert wird. Ein Link, der aus einem redaktionellen Zusammenhang auf eine Werbeseite führt, muss so gestaltet sein, dass dem Nutzer erkennbar ist, dass auf eine Werbeseite verwiesen wird. Ein Hinweis „Anzeige“ muss so angebracht werden, dass klar ersichtlich ist, auf welche Elemente einer Internetseite er sich bezieht. Ein einzelner Hinweis über einer Seite, die sowohl redaktionelle, als auch werbliche Inhalte enthält, ist nicht ausreichend.


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LG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"

Urteil v. 31.05.2006, Az. 2-06 O 288/06

1. Die Vervielfältigung eines digitalen Musikstückes mittels Aufnahme des analogen Audiosignals ist keine unzulässige Umgehung i.S.v. § 95a Abs. 3 UrhG („analoge Lücke“).

2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.

3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.


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OLG Köln: Beauftragtenhaftung des Merchant für seinen Affiliate

Urteil v. 24.05.2006, Az. 6 U 200/05

1. Der Affiliate ist „Beauftragter“ des Merchant i.S.d. § 14 Abs. 7 MarkenG.

2. Es ist unerheblich, ob zwischen dem Affiliate und dem Merchant ein unmittelbares Vertragsverhältnis besteht. Die Zwischenschaltung eines Affiliate-Netzwerkes dient lediglich der rechtlichen und finanziellen Abwicklung des Partnerprogramms, wenn der Affiliate im Auftrag des Merchant für ihn tätig geworden ist.


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OLG Oldenburg: Impressum muss Telefonnummer enthalten

Beschluss v. 12.05.2006, Az. 1 W 29/06

1. Ein gewerblicher Verkäufer, der im Internet über die Verkaufsplattform "Ebay" Waren anbietet, hat nach §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 TDG, 6 Nr. 2 TDG unter anderem Angaben zu machen, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Dies erfordert die Angabe einer Telefonnummer, unter der der Verkäufer erreichbar ist.

2. § 6 Nr. 2 TDG stellt dabei im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine gesetzliche Vorschrift dar, die auch das Marktverhalten regelt und deren Verletzung zu einem Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG führen kann.


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OLG Koblenz: Fehlende Angabe zur Aufsichtsbehörde im Impressum

Urteil v. 25.04.2006, Az. 4 U 1587/05

Das Fehlen der Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 6 S. 1 Nr. 3 TDG kann nicht ohne Weiteres als nicht unerhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung zum Nachteil der Mitbewerber oder der Verbraucher gewertet werden.


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BGH: Arzneimittelwerbung im Internet

Urteil v. 30.03.2006, Az. I ZR 24/03

a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

b) Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht.

c) Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.


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OLG Frankfurt: Anforderungen an eine (unberechtigte) Abmahnung

Urteil v. 06.12.2005, Az. 11 U 28/05

1. Eine Abmahnung setzt voraus, dass die konkrete Verletzungsform so genau angegeben wird, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen kann. Die Abmahnung muss ferner das Verlangen nach Abgabe einer Unterlassungsverplichtungserklärung und eines Vertragsstrafeversprechens enthalten, wenn und soweit solche Verpflichtungen erforderlich sind, um die Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr zu beseitigen. Fehlt es einem Schreiben an einem ernsthaften und endgültigen Unterlassungsbegehren, liegt keine Abmahnung vor.

2. Eine unberechtigte Abmahnung kann gegen § 4 Nr. 10 UWG verstoßen. Das ist jedoch nur ausnahmsweise der Fall, wenn zur mangelnden sachlichen oder rechtlichen Begründetheit der Abmahnung zusätzliche unlautere Umstände hinzutreten, zum Beispiel, wenn der Abmahnende Kenntnis von der mangelnden Berechtigung hat oder die Abmahnung irreführende Angaben enthält. Das bloße Fehlen greifbarer Anhaltspunkte für eine Abmahnung reicht nicht aus.


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LG Flensburg: Unterlassungsanspruch gegen Massenversand von E-Mails

Urteil v. 25.11.2005, Az. 6 O 108/05

1. Der massenhafte Versand von E-Mails (hier: etwa 100 pro Tag) stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Der Empfänger hat gegen den Absender einen Anspruch auf Unterlassung.

2. Das gilt auch dann, wenn der Absender ein Unternehmen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist, das bei einem Telekommunikationsanbieter per E-Mail massenhaft Anfragen zur Sicherung von Kundendaten fordert.


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BVerfG: Zur Trennung von Werbung und redaktionellem Text

Beschluss v. 21.07.2005, Az. 1 BvR 217/99

1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Grundsatz der Lauterkeit des Wettbewerbs das Gebot entnommen wird, Werbung und redaktionellen Text zu trennen. Auch widerspricht es nicht dem Grundrechtsschutz aus Art. 5 Abs. 1 GG, dass getarnte Werbung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.

2. Es verletzt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung einer umstrittenen Äußerung oder Berichterstattung nicht, wenn allein ein Artikel der Beurteilung zu Grunde gelegt wird, auch wenn der Bericht in einem späteren Heft fortgesetzt wird.


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OLG Frankfurt: Datenerhebung bei Kindern

Urteil v. 30.06.2005, Az. 6 U 168/04

1. Bei der Vorschrift des § 4 BDSG handelt es sich nicht um eine gesetzliche Norm, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.

2. Die Erhebung von Daten bei Kindern ist nicht stets und ohne weiteres als unlauter anzusehen; sie ist nicht in jedem Fall geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG). Zu berücksichtigen ist aber, dass für Kinder die mit der Preisgabe persönlicher Daten verbundenen Nachteile und der Zusammenhang zwischen Datenerhebung und Werbestrategien kaum erkennbar sind. Wendet sich ein Unternehmen mit seiner Werbung an Kinder in einer Lebensphase, in der sie einerseits geschäftlich noch fast völlig unerfahren sind und andererseits schon ihre ersten eigenen Erkundungen im Internet unternehmen und wirkt es damit auf eine „Club-Mitgliedschaft“ ohne die Einwilligung der Eltern hin, fällt dies unter § 4 Nr. 2 UWG.


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OLG Düsseldorf: Altersverifikationssystem

Urteil v. 24.05.2005, Az. I-20 U 143/04

1. Die Abfrage von Personalausweisnummer und Postleitzahl im Rahmen eines Altersverifikationssystems ist keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu jugendgefährdenden Inhalten.

2. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.


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BGH: Marktstudien

Urteil v. 21.04.2005, Az. I ZR 1/02

1. Werden Daten aus einer vom Hersteller veräußerten Datenbank in einer Zeitschrift öffentlich verfügbar gemacht und liegt eine wesentliche Handlung i.S. von § 87b Abs. 1 UrhG vor, ist ein Eingriff in das Recht des Datenbankherstellers nach § 87b UrhG gegeben, wenn die Veröffentlichung in der Zeitschrift ohne Zustimmung des Datenbankherstellers erfolgt.

2. Der Erstverkauf eines Vervielfältigungsstücks der Datenbank durch den Rechtsinhaber erschöpft gemäß § 87b Abs. 2, § 17 Abs. 2 UrhG nur das Recht, den weiteren Vertrieb dieses Vervielfältigungsstücks zu kontrollieren, nicht aber das Recht, die Entnahme und Weiterverwendung des Inhalts dieses Vervielfältigungsstücks zu unterbinden.


Das Urteil im Volltext

OLG Nürnberg: Altersverifikationssystem - ueber18.de

Beschluss v. 07.03.2005, Az. 3 U 4142/04

1. § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG.

2. Wirksame Zugangsschutzvorkehrungen setzen eine Alterskontrolle durch persönlichen Kontakt voraus ("face-to-face"-Kontrolle). Die anonyme Eingabe von Daten ist nicht ausreichend.


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BGH: Lila-Postkarte

Urteil v. 03.02.2005, Az. I ZR 159/02

a) Von einem markenmäßigen Gebrauch i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist auszugehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise das mit der Klagemarke identische oder ähnliche Zeichen als Teil der Produktaufmachung auffassen und aufgrund der Zeichenidentität oder -ähnlichkeit oder der Bekanntheit der Klagemarke eine gedankliche Verknüpfung zwischen Klagemarke und Kollisionszeichen herstellen.

b) Wird eine bekannte Marke bei der Aufmachung eines Produkts in witziger und humorvoller Weise verwandt (hier: Wiedergabe auf einer Postkarte), kann die Unlauterkeit der Ausnutzung der Unterscheidungskraft (Aufmerksamkeitsausbeutung) der Klagemarke aufgrund der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG ausgeschlossen sein.


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LG Düsseldorf: Altersverifikationssystem - ueber18.de

Urteil v. 28.07.2004, Az. 12 O 19/04

1. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 2 JMStV ist nicht sittenwidrig i.S.v. § 1 UWG a.F. Der Vertrieb eines AVS ohne persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung des Nutzers stellt keine Maßnahme dar, von der eine besondere Gefahr für die Lauterkeit des Wettbewerbs ausgeht.

2. Ein Altersverifikationssystem setzt nicht zwingend die persönliche Identifikation mit Altersüberprüfung voraus.


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BGH: Schöner Wetten

Urteil v. 01.04.2004, Az. I ZR 317/01

a) Zur Frage eines Wettbewerbsverstoßes durch ein Glücksspielunternehmen, das im Besitz einer Erlaubnis eines anderen EU-Mitgliedstaates ist und über das Internet Glücksspiele auch für inländische Teilnehmer bewirbt und veranstaltet.

b) Zur Störerhaftung eines Presseunternehmens, das in einem solchen Fall neben einem im Rahmen seines Internetauftritts veröffentlichten redaktionellen Artikel die als Hyperlink ausgestaltete Internetadresse des Glücksspielunternehmens angibt.


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OLG Hamm: Impressum muss Telefonnummer enthalten

Urteil v. 17.03.2004, Az. 20 U 222/03

Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 S. 1 Nr. 2 TDG auch die Telefonnummer des Internetseitenbetreibers enthalten.


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OLG Köln: Zu den Kontaktangaben im Impressum

Urteil v. 13.02.2004, Az. 6 U 109/03

Eine Anbieterkennzeichnung muss nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 TDG sowohl die Telefon- oder Faxnummer, als auch die E-Mail Adresse des Internetseitenbetreibers enthalten.


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LG Düsseldorf: Exit-Popups

Urteil v. 26.03.2003, Az. 2a O 186/02

Die Verwendung von Exit-Pop-Up-Fenstern verstößt gegen die guten Sitten des Wettbewerbs. Zwar hat der Internetnutzer die ursprüngliche Domain zunächst selbst aufgerufen und damit freiwillig den Kontakt zu dem Beklagten hergestellt. Allerdings wird er dann gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen gezwungen, den Kontakt mit der Internetseite aufrechtzuerhalten und dessen Angebote zur Kenntnis zu nehmen.


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OLG Hamm: tauchschule-dortmund.de

Urteil v. 18.03.2003, Az. 4 U 14/03

Der Name „Tauchschule Dortmund“ erweckt nicht nur den Eindruck, daß es sich um eine Tauchschule in Dortmund handelt, sondern daß es sich gewissermaßen um die Tauchschule in Dortmund handelt. Wird die Ortsbezeichnung zugleich mit dem Namen des Geschäftsbetriebes verknüpft, geht der Verkehr von einer überragenden Stellung des so bezeichneten Geschäftsbetriebes in der entsprechenden Branche aus.


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BGH: Vanity-Nummer

Urteil v. 21.02.2002, Az. I ZR 281/99

Ein Rechtsanwalt, der eine sogenannte Vanity-Nummer nutzt, die mit den berufsbezeichnenden bzw. tätigkeitsbeschreibenden Begriffen "Rechtsanwalt", "Anwaltskanzlei" oder "Rechtsanwaltskanzlei" belegt ist, verstößt nicht gegen § 43b BRAO, § 6 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).


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BGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

Urteil v. 06.12.2001, Az. I ZR 214/99

1. Zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs nach § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG reicht das Erbieten zur Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung ohne entsprechende Erlaubnis aus.

2. Wird in einer Fernsehsendung über Reisemängel angekündigt, anrufenden Zuschauern im Studio Ratschläge zu erteilen, liegt darin kein Angebot des Fernsehsenders, unabhängig von der Schaltung der Zuschaueranrufe in die laufende Sendung, alle Anrufer telefonisch rechtlich zu beraten.

3. Die Ankündigung, in einer laufenden Fernsehsendung Rechtsrat auf individuelle Fragen von Anrufern zu erteilen, stellt grundsätzlich kein Angebot dar, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.


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BGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wie bitte?!

Urteil v. 06.12.2001, Az. I ZR 101/99

Setzt das Fernsehen die Wirkung einer öffentlichen Berichterstattung ein, um Zuschauern bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, ohne daß der Schwerpunkt der Hilfestellung im rechtlichen Bereich liegt, ist nicht von einer Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes auszugehen.


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BGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

Urteil v. 06.12.2001, Az. I ZR 14/99

1. Werden in einer Fernsehsendung Auskünfte zu allgemein interessierenden Rechtsfragen anhand von Fällen erteilt,v die Zuschauer in der laufenden Sendung schildern, verstößt dies nicht gegen das Verbot, ohne Erlaubnis geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.

2. Dagegen liegt in der Ankündigung einer Fernsehanstalt, Zuschauern außerhalb der Fernsehsendung am Telefon Rechtsrat zu erteilen, ein Angebot zu einer Rechtsberatung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG.


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BGH: Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt

Urteil v. 06.12.2001, Az. I ZR 316/98

1. Erhalten die Beteiligten eines Streitfalls in einer Fernsehsendung die Möglichkeit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen, und versuchen die Reporter der Fernsehanstalt - ohne auf die rechtlichen Probleme des Falles näher einzugehen - durch die Darstellung gegenüber einer breiten Öffentlichkeit eine einverständliche Problemlösung herbeizuführen, liegt keine Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes vor.

2. In dem Titel "Bürgeranwalt" einer Fernsehsendung und der Bezeichnung "Bürgeranwalt-Reporter" für die Reporter dieser Sendung liegt keine Ankündigung einer Rechtsbesorgung.


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BGH: mitwohnzentrale.de

Urteil v. 27.05.2001, Az. I ZR 216/99

a) Die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain-Name ist nicht generell wettbewerbswidrig.

b) Im Einzelfall kann in der Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Domain- Name eine irreführende Alleinstellungsbehauptung liegen.


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OLG München: Urheberrechtlicher Schutz von Gesetzessammlungen

Urteil v. 26.09.1996, Az. 6 U 1707/96

1. Eine allgemeine Gesetzessammlung ist kein Werk i.S.v. § 4 UrhG, wenn es sich lediglich um eine lose Zusammenstellung ohne besondere Auswahl oder Anordnung handelt.

2. Auch redaktionell hinzugefügte Überschriften zu einzelnen Vorschriften erreichen keine ausreichende Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können.

3. Die Übernahme einer solchen Gesetzessammlung ist auch wettbewerbsrechtlich zulässig.


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BGH: Pressehaftung II

Urteil v. 07.05.1992, Az. I ZR 119/90

Verteidigt sich ein Presseunternehmen - trotz Verurteilung in erster Instanz und ungeachtet einer in Rechtskraft erwachsenen einstweiligen Verfügung - im Wettbewerbsprozeß um die Unterlassung bestimmter bei ihm geschalteter Werbeinserate weiter mit dem Einwand, daß es seine Prüfungspflichten in dem nach der Rechtsprechung erforderlichen Umfang erfüllt habe, weil ein grober, vom Verleger oder Anzeigenredakteur unschwer erkennbarer Wettbewerbsverstoß in der angegriffenen Anzeige nicht liege, so begründet dieses Prozeßverhalten eine Erstbegehungsgefahr, sofern nicht das Presseunternehmen klar und unmißverständlich zum Ausdruck bringt, daß seine Verteidigung ausschließlich der Wahrung seiner Rechte im Prozeß dient und nicht den Weg zu künftiger Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens eröffnen soll.


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BGH: Pressehaftung

Urteil v. 26.04.1990, Az. I ZR 127/88

a) Zur Frage der Haftung der Presse für die Veröffentlichung von Anzeigen mit einem einen Mitbewerber des Inserenten herabsetzenden Inhalt.

b) Das die Haftung der Presse auf Vorsatz beschränkende Privileg des § 13 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 UWG ist auf Wettbewerbsverstöße nach § 1 UWG grundsätzlich nicht anwendbar.

c) Zur Frage der Erstattung der Kosten für eine durch eine vorangegangene Anzeige herabsetzenden Inhalts veranlaßte "Gegenanzeige".


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Kommentare

Sa, 13.03.2010 11:39
Ich habe mal vor ein paar Jahren für einen Mandanten RTL wegen einer definitiv böswilligen Versteckte Kamera-Sache a […]
Mo, 08.03.2010 23:19
Äh, stimmt nicht. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richt linie existiert noch. Eine Klage ist m.W. auch nicht anhängig; i […]
Mo, 08.03.2010 10:39
Bin sehr gespannt auf dieses Werk. Diese schöne Übersicht hat mein Interesse völlig geweckt.
Do, 04.03.2010 21:53
Man hört immer wieder: "Das Verfassungsgericht bedient sich Begründungsmustern, die so spitzfindig sind, dass man s […]

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