Urteile zu Werkbegriff

OLG Hamburg: Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

1. Ein Filmwerk ist ein Film mit Werkcharakter, wobei eine persönliche geistige Schöpfung erforderlich ist. Hierbei ist auch die „Kleine Münze“ geschützt, also diejenigen Gestaltungen, die bei einem Minimum an Gestaltungshöhe gerade noch urheberrechtsschutzfähig sind. Der urheberrechtliche Werkschutz entsteht zwar durch den schöpferischen Einsatz spezifisch filmischer Gestaltungsmittel zur Vermittlung eines geistigen Gehalts, die schöpferische, filmisch gestaltende Tätigkeit ist aber nicht auf eine Herstellungsphase, insb. nicht die Filmaufnahmephase beschränkt. Die Abgrenzung zur rein schematischen Anordnung kann vielmehr auch in der Sammlung, Auswahl und Zusammenstellung des Bildmaterials und der einzelnen Bildmotive in der sog. Post-Production-Phase liegen

2. Die vorgenannten Anforderungen sind erfüllt, wenn sich ein Film nicht in der Wiedergabe filmischer Dokumentaraufnahmen erschöpft, die ein vorgegebenes Geschehen lediglich abfilmen, sondern durch filmspezifische Gestaltungsmittel als ein eigenes Filmwerk schöpferisch gestaltet ist, etwa durch Schnitt, thematische Gruppierung, gestalterische Elemente und eine eigene erzählerische Struktur.

OLG Brandenburg: Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Vertragsmustern

1. Bei einem Gebrauchszweck dienenden Sprachwerken sind erhöhte Anforderungen an die urheberrechtliche Schutzfähigkeit im Sinne eines deutlichen Überragens des Durchschnitts zu stellen. Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH.

2. Diese Schutzgrenzen sind mithin ebenfalls bei juristischen Gebrauchszwecken dienendem Schriftgut höher anzusetzen.