Urteile zu Webseiten

Urteile zu Webseiten

LG Köln: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Webseiten aufgrund von SEO-Maßnahmen

Urteil v. 12.08.2009, Az. 28 O 396/09

1. Es ist allgemein anerkannt, dass der Gestaltung von Webseiten unabhängig von der Digitalisierung ihres Inhalts ein Urheberrechtsschutz zukommen kann, sofern die Gestaltung die gemäß § 2 Abs. 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe erreicht

2. Vielfach liegt gerade die Individualität eines Webseitentextes in seiner Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung. Für Webseiten gilt deshalb zudem, dass die Individualität des Textes gerade auch in der technischen Realisierung der Gestaltung liegen kann, wenn der Webdesigner die Internetseite durch gezielte Verwendung von Sprache so optimiert, dass sie bei der Eingabe von Alltagsbegriffen in eine Suchmaschine unter den ersten Suchergebnissen erscheint.


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OLG Frankfurt a.M.: Selbstverpflichtung zur Zugangserschwerung

Beschluss v. 11.08.2009, Az. 3 W 45/09

1. In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine Anordnung über die Vorlegung von Urkunden an einen Dritten nicht statthaft. Die Vorschrift des § 142 ZPO ist in Eilverfahren nicht anwendbar, da der Antragssteller hier im Rahmen der Glaubhaftmachung auf präsente Beweismittel beschränkt ist (§§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 2 ZPO).

2. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung kann von einem Internetprovider dann nicht verlangt werden, eine technische Zugangserschwerung zu bestimmten Webseiten zu unterlassen, wenn noch nicht einmal die konkrete Gefahr des Einsatzes dieser technischen Erschwerung durch den Provider dargelegt werden kann.


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OLG Rostock: Suchmaschinenoptimierte Webseite als Sprachwerk

Beschluss v. 27.06.2007, Az. 2 W 12/07

1. Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei basieren, sind regelmäßig keine Computerprogramme im Sinne von § 69a UrhG, da der HTML-Code allein keine ablauffähige Folge von Einzelanweisungen enthält, durch die ein Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion veranlasst würde.

2. Eine eigene geistige Schöpfung einer HTML-Kodierung kann nicht angenommen werden, wenn der Quellcode durch ein Designprogramm selbständig generiert wurde.

3. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung von Suchbegriffen aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext können eine individuelle schöpferische Eigenheit im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG bilden, insbesondere wenn sie der Optimierung von Suchmaschinenergebnissen dienen.


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OLG Frankfurt: Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

Urteil v. 22.03.2005, Az. 11 U 64/04

1. Eine Webseite ist in der Regel weder als Computerprogramm nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a ff UrhG, noch als Datenbankwerk nach § 4 Abs. 2 UrhG oder als Datenbank nach §§ 87 a ff UrhG urheberrechtlich geschützt.

2. Soweit ein Sonderrechtsschutz nicht gegeben ist, steht die Benutzung einer Leistung anderer für die eigene gewerbliche Betätigung grundsätzlich jedermann frei. Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz greift daher nur ein, wenn und soweit diese Benutzung dem Prinzip des freien Leistungswettbewerbs zuwiderläuft.


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LG München I: Schutzfähigkeit von Webseiten

Urteil v. 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04

1. Webeiten können als Werke i.S.d. UrhG schutzfähig sein, wenn die Leistung des Designers diejenige eines Durchschnittsdesigners überragt.

2. Für Webseiten kann auch ein urheberrechtlicher Schutz als Computerprogramm in Frage kommen.


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Do, 09.02.2012 04:22
Hallo zusammen, Was ich zu ACTA zu sagen haben? Ganz einfach: Der größte Schrott, den sich je ein menschlicher Zu […]
Mi, 08.02.2012 18:39
So oder so ist das Retargeting verbesserungswürdig. Ich hatte schon oft die Situation, dass ich ein beworbenes Produ […]
Mi, 08.02.2012 18:26
Warum kann man nicht gegen acta sein acta ist einfach nur scheiße die wollen uns tatsache vorschreiben was wir im […]
Di, 07.02.2012 14:20
meiner meinung nach sollte es viel mehr volksabstimmungen geben... iwer entscheidet für viele, alle sind unzufrieden […]

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