Urteile zu Wahlbeeinflussung

OVG Lüneburg: Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

1. Bei der Beantwortung der Frage, ob Äußerungen von Amtsträgern in Wahlkampfzeiten gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, muss zunächst festgestellt werden, ob die Äußerungen in amtlicher Funktion oder als Privatperson gemacht wurden. Allein die zulässige Verwendung der Amtsbezeichnung des Äußernden reicht dabei grundsätzlich nicht aus, um die Äußerungen als solche zu qualifizieren, die von einem Amtsträger in amtlicher Funktion gemacht wurden.

2. Für eine unzulässige Wahlbeeinflussung von privater Stelle bedarf es regelmäßig der Anwendung von Mitteln des Zwangs oder des Drucks. Eine bloße Desinformation erreicht hierbei nicht die Qualität einer unzulässigen Wahlbeeinflussung.