OLG Köln: Wegfall der Wiederholungsgefahr bei modifizierter Unterlassungserklärung
Beschluss v. 11.11.2010, Az. 6 W 157/10
2. Für die Wirksamkeit einer Unterlassungserklärung gegenüber dem Unterlassungsgläubiger ist es unerheblich, ob die Unterlassungserklärung auch vorbeugend gegenüber anderen möglichen Gläubigern abgegeben wird. Ob die Erklärung letzteren gegenüber auch wirksam ist, kann dahinstehen.
