Urteile zu Vertragsrecht

Urteile zu Vertragsrecht

AG Nürtingen: Verlust eines bei einer eBay-Auktion angebotenen Artikels

Urteil v. 16.01.2012, Az. 11 C 1881/11

Der Anbieter hat kein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Auktion nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Internetauktion, soweit er den angebotenen Gegenstand anderweitig veräußert.


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LG Mannheim: Unwirksamkeit von Total-Buy-Out-Klauseln

Urteil v. 05.12.2011, Az. 7 O 442/11

1. Ein Presseunternehmen verwendet Vertragsbedingungen, wenn es mit ihm vertraglich zusammenarbeitenden freien Journalisten ein Abrechnungsformular mit Vertragsklauseln überlässt, die Benutzung des Formulars erwartet und wirtschaftlichen Druck bei Nichtverwendung ausübt.

2. Eine Klausel über den Umfang der Nutzungsrechtseinräumung ist unwirksam, wenn Rechte für jede erdenkliche, ausdrücklich aufgezählte Nutzungsart übertragen werden, auch für unbekannte Nutzungsarten eine weitere Vergütung nicht verlangt werden kann, die Ausübung des Widerrufsrechts ausgeschlossen wird und die Nutzungsrechte "umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt" durch eine Einmalzahlung abgegolten werden sollen.


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OLG Brandenburg: Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag

Urteil v. 22.11.2011, Az. Kart U 4/09

Der Widerruf einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis zum internetgestützten Vertrieb von Glücksspielangeboten kann nicht die Nichtigkeit eines zum Zwecke der Bereitstellung solcher Angebote abgeschlossenen Hosting-Vertrags über die Einrichtung und den Betrieb spezieller Software begründen. Eine vertraglich geregelte Zahlungspflicht kann dabei jedoch insoweit entfallen, wie die vertragsgegenständliche Leistung aufgrund des Erlaubniswiderrufs (rechtlich) unmöglich geworden ist.


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AG Meldorf: DSL-Vertrag und Speicherung von IP-Adressen

Urteil v. 29.03.2011, Az. 81 C 1403/10

1. Für eine Klage auf Feststellung, dass ein Vertragsverhältnis nicht bestehe, ist nach § 29 ZPO das Gericht desjenigen Ortes zuständig, an dem die vertragliche Hauptpflicht des Klägers zu erfüllen wäre.

2. Ein Vertrag über die Bereitstellung eines gebrauchsfähigen DSL-Internetanschlusses gegen Zahlung eines Pauschalentgelts ist nach seinem Schwerpunkt als Mietvertrag einzuordnen.

3. Aus § 100 Abs. 1 TKG ergibt sich keine Befugnis von Internet-Zugangsanbietern zur anlasslosen und generellen Vorratsspeicherung sämtlicher zugewiesener IP-Adressen und Verbindungszeiten über die Verbindungsdauer hinaus.


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AG Meldorf: Korrektur einer Online-Bestellung

Urteil v. 29.03.2011, Az. 81 C 1601/10

Zur nachträglichen Korrektur einer Bestellung in einem Online-Shop (hier: Buchung eines Reisevertrages).


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BGH: Kündigung eines "Internet-System-Vertrags"

Urteil v. 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10

a) Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen. Dieses Kündigungsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsieht.

b) Die Bemessung der nach § 649 Satz 2 BGB zu zahlenden Vergütung orientiert sich nicht an den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.


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LG Münster: Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl

Urteil v. 18.01.2011, Az. 06 S 93/10

Den Ansprüchen des Mobilfunkanbieters aus einem Mobilfunkvertag kann der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehen, wenn er bei Vertragsschluss Beratungspflichten im Hinblick auf die Wahl des Tarifs verletzt hat.


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OLG Hamm: Vertragsformulare aus dem Internet

Urteil v. 13.01.2011, Az. I-2 U 143/10

Vertragsformulare, die aus dem Internet heruntergelanden werden, sind regelmäßig als für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen zu qualifizieren.


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AG Frankfurt am Main: Kein wirksamer Vertragsschluss bei Abofallen

Urteil v. 11.01.2011, Az. 32 C 2609/10 - 72

Die von einem Betreiber einer sog. Abofalle geltend gemachte Forderung besteht vorliegend nicht, da kein entsprechender Vertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Denn die Angabe über den Preis für die Nutzung des streitgegenständlichen Internetangebotes ist nicht Bestandteil eines etwaigen Vertrages geworden. Da der Hinweis auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots in nicht hinreichender, für einen durchschnittlichen Verbraucher ohne weiteres erkennbarer Form erfolgt ist.


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AG Lahr: Mitnahme eines Telefonanschlusses bei Umzug

Urteil v. 10.12.2010, Az. 5 C 121/10

Sofern keine vertraglich vereinbarten Regelungen entgegenstehen, ist der Anbieter von Telefon- und Internetanschlüssen grundsätzlich verpflichtet, seinen Kunden nach deren Umzug an ihrem neuen Wohnort die Weiterführung des TK-Vertrags anzubieten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn am neuen Wohnort entsprechende technische Möglichkeiten für ein solches Angebot vorliegen und die Kunden eine angemessene Aufwandserstattung an den Anbieter für die Anschlussneuschaltung zahlen.


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LG Köln: "Sofort-Kaufen"-Angebot – Erklärungsirrtum bei eBay

Urteil v. 30.11.2010, Az. 18 O 150/10

Zur Anfechtung eines "Sofort-Kaufen"-Angebots bei eBay wegen Erklärungsirrtums i.S.v. § 119 Abs. 1 Var. 2 BGB.


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BGH: Vorzeitige Kündigung eines DSL-Vertrags

Urteil v. 11.11.2010, Az. III ZR 57/10

Der Inhaber eines DSL-Anschlusses hat kein Recht zur Kündigung des mit dem Telekommunikationsunternehmen geschlossenen Vertrags vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn er an einen Ort umzieht, an dem keine Leitungen verlegt sind, die die Nutzung der DSL-Technik zulassen.


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AG Gummersbach: Vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion

Urteil v. 28.06.2010, Az. 10 C 25/10

1. Die vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion durch den Anbietenden ist nicht nur dann möglich, wenn eine von eBay selbst vorgegebene Abbruchmöglichkeit vorliegt, sondern auch dann zulässig, wenn der Anbietende seine Auktionserklärung nach §§ 119 ff. BGB anfechten kann.

2. Ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 119 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anbietende nach Beginn der Auktion Probleme mit der Zahlungsmodalität "PayPal" feststellt.

3. Kommt nach den Allgemeinen Auktionsbedingungen von eBay bei vorzeitiger Beendigung einer Internet-Auktion ein Kaufvertrag zwischen Anbietendem und Bieter über den angebotenen Artikel zustande und verweigert der Anbietende die Erfüllung des Kaufvertrags, so kann der Bieter Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280, 281 BGB grundsätzlich in Höhe des vollen Marktwerts des Artikels verlangen, selbst wenn sein Gebot zur Zeit des Abbruchs der Auktion nur einen Bruchteil des Marktwerts (hier 1,- €) erreichte.


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KG Berlin: Vetragsstrafeversprechen in Bezug auf § 19a UrhG

Beschluss v. 28.04.2010, Az. 24 W 40/10

Zu den Anforderungen an das Veröffentlichen eines Kartenausschnitts im Internet im Sinne eines Vertragsstrafeversprechens gegenüber dem Urheber.


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BGH: Internet-System-Vertrag

Urteil v. 04.03.2010, Az. III ZR 79/09

Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.

Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet.


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AG Marburg: opendownload.de – Schadensersatzpflicht eines Abofallen-Rechtsanwalts

Urteil v. 08.02.2010, Az. 91 C 981/09

Ein Rechtsanwalt, der in einer Vielzahl von Fällen die Erfüllung von im Rahmen von Abofallen angeblich eingegangenen Veträgen geltend macht, haftet aufgrund von Beihilfe zu versuchtem Betrug.


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BGH: Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

Urteil v. 25.11.2009, Az. VIII ZR 318/08

a) Dem Verbraucher steht, sofern nicht Treu und Glauben (§ 242 BGB) etwas anderes gebieten, ein Widerrufsrecht nach § 312d BGB auch dann zu, wenn der Fernabsatzvertrag nichtig ist.

b) Das Widerrufsrecht besteht auch bei einem wegen beiderseitiger Sittenwidrigkeit nichtigen Fernabsatzvertrag, der den Kauf eines Radarwarngeräts zum Gegenstand hat (Fortführung des Senatsurteils vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490).


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BGH: Zur Auslegung von Lizenzverträgen – "Der Name der Rose"

Urteil v. 17.09.2009, Az. I ZR 43/07

1. Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch, der auf ein in der Zukunft gerichtete Unterlassungsbegehren gerichtet ist, unterliegt dem jeweils aktuell geltenden Urheberrechtsgesetz. Ein auf Wiederholungsgefahr gestützter urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn das beanstandete Verhalten auch zur Zeit der Begehung urheberrechtswidrig war.

2. Sind vor der Wiedervereinigung Deutschlands territorial namentlich auf die Bunderepublik Deutschland und West-Berlin begrenzte urheberrechtliche Nutzungsrechte eingeräumt worden, so sind die neuen Bundesländer auch nach der Wiedervereinigung nicht automatisch in diesem Lizenzgebiet miterfasst.

3. Bei der Auslegung von Lizenzverträgen sind §§ 133, 157 BGB zu beachten.

4. Eine doppelte Schriftformerfordernis ist bei Lizenzverträgen unter Kaufleuten grundsäztlich zulässig. Umstände des Einzelfalles, wie insbesondere treuewidriges Verhalten, können allerdings zu einer abweichenden Würdigung führen.


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LG Bonn: Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk

Urteil v. 08.05.2009, Az. 10 O 395/08

1. Die automatische Voreinstellungen auf einen nutzungsabhängigen Datentarif in einem Mobilfunkvertrag ist keine überraschende Klausel im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB. Denn die mobile Nutzung des Internets über Mobiltelefone ist bereits seit einigen Jahren möglich und üblich, so dass der durchschnittliche Kunde damit rechnen kann, dass eine Internetnutzung standardmäßig möglich ist und je nach Nutzungsverhalten vergütet wird.

2. Der Mobilfunkanbieter hat keine aktive Aufklärungspflicht über die Nutzungsmöglichkeit des Internets im Rahmen seiner Mobilfunkverträge. Er haftet demnach auch nicht auf Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB, wenn eine solche Aufklärung unterbleibt.

3. Es besteht auch jedenfalls dann keine Aufklärungspflicht des Mobilfunkanbieters über ungewöhnlich hohe monatliche Nutzungsentgelte, wenn der Mobilfunkvertrag erst wenige Monate besteht und der Anbieter bei ersten Anzeichen für eine ungewöhnlich intensive Nutzung des Anschlusses eine sog. „High-Speed-Sperre“ einrichtet.


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OLG Frankfurt: Unterlassungsanspruch gegen Abofallen-Betreiber

Urteil v. 04.12.2008, Az. 6 U 187/07

1. Muss ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher bei der Registrierung auf einer Internetseite nicht ohne weiteres damit rechnen, eine Kostenpflicht einzugehen, weil die Gestaltung der Internetseite diesbezüglich irreführend ist, handelt der Betreiber wettbewerbswidrig nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 und 6 S. 2 PAngV.

a) Ein Hinweis auf die Kostenpflicht eines Internetangebots muss ausdrücklich erfolgen. Dabei ist die situationsadäquate Aufmerksamkeit beim „Surfen“ zu berücksichtigen, bei der üblicherweise einige Teile von Internetseiten nur fragmentarisch wahrgenommen werden.

b) Ein Hinweis unterhalb der Eingabemaske, auf den lediglich mittels eines „Sternchens“ im darüber liegenden Text hingewiesen wird, ist jedoch in keinem Fall ausreichend.

c) Selbst wenn der Verbraucher diesen Text wahrgenommen hat, muss es für ihn darüber hinaus auch deutlich sein, dass mit dem Absenden des Eingabeformulars der Vertrag endgültig zustande kommen soll.

d) Auch Preisangaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht ausreichend.

2. Wird der Link auf ein Impressum in sehr kleiner und drucktechnisch nicht hervorgehobener Schrift am unteren Ende einer Internetseite platziert, genügt dies jedenfalls dann nicht den Impressumspflichten aus § 5 TMG, wenn dies nach der konkreten Gestaltung nicht den allgemeinen Gepflogenheiten entspricht. Ein Verstoß gegen Impressumspflichten ist ein Wettbewerbsverstoß, weil die Informationspflichten aus dem TMG Marktverhaltensregelungen gemäß § 4 Nr. 11 UWG sind.

3. Die AGB-Klausel „Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.“ im Rahmen eines Dienstvertrages ist unwirksam, da der Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird (§ 307 BGB). Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung erst nach Erbringung der Dienstleistung zu errichten. Von dieser gesetzlichen Regelung weicht die genannte Bestimmung ab. Dies ist nur bei Vorliegen eines sachlich rechtfertigenden Grundes zulässig. Eine unzulässige AGB-Klausel ist nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG wettbewerbswidrig.

4. Hat der Betreiber einer Internetseiten seine Nutzer vorsätzlich über die Kostenpflichtigkeit seines Angebots getäuscht, besteht gegen ihn ein Anspruch aus § 10 UWG auf Gewinnabschöpfung. Dieser Anspruch ist nicht auf den Zeitraum nach der Abmahnung beschränkt, sondern erfasst die gesamte Zeit, in der er in der beanstandeten Form geworben hat.


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OLG Stuttgart: Call-Center-Vertrag über Telefon-Spam ist nichtig

Beschluss v. 26.08.2008, Az. 6 W 55/08

Ein Vertrag mit einem Call Center über die telefonische Akquise von Verbrauchern, die hierzu vorher keine Einwilligung gegeben haben, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und ist somit nach § 134 BGB nichtig. Denn der Vertrag ist darauf gerichtet, systematisch gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1, § 3 UWG zu verstoßen.


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LG Düsseldorf: Zur Unzulässigkeit einer Schufa-Meldung

Urteil v. 05.05.2008, Az. 14d O 39/08

1. Soweit in einem Kreditkartenvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine allgemeine Einwilligung zur Datenübermittlung an die Schufa unter Verzicht auf eine Interessenabwägung enthalten ist, ist diese Einwilligung nach § 307 BGB unwirksam.

2. Eine nicht näher qualifizierte Einwilligung ist zumindest dahingehend auszulegen, dass sie unter dem Vorbehalt eine den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügenden Interessenabwägung steht. Bleibt eine solche Interessensabwägung aus, ist die Übermittlung von Daten an die Schufa unzulässig.


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BGH: Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

Urteil v. 11.10.2007, Az. III ZR 63/07

Folgende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens, das seinen Kunden den Zugang zum Internet verschafft und hiermit zusammenhängende Produkte (z.B.: DSL-Splitter, DSL-Modems, WLAN-Router) verkauft, benachteiligen die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind damit unwirksam:

"1. Die X AG [Verwender] behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB oder der jeweiligen LB/PL [= Leistungsbeschreibungen und Preislisten], Sondervereinbarungen und Online-Anzeigen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2. Die X AG ist des weiteren berechtigt, diese AGB oder die jeweilige Leistungs- und Produktbeschreibung mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ändern. Die jeweilige Änderung wird die X AG dem Kunden per E-Mail oder schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung per E-Mail oder schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist per E-Mail oder schriftlich zu kündigen."


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LG Düsseldorf: Begrenzung von Flatrate-Tarifen

Urteil v. 28.03.2007, Az. 12 O 265/06

Eine Beschränkung der Nutzung eines Flatrate-Tarifes auf ein „verkehrs- und marktübliches Maß“ ist unwirksam. Denn für Kunden ist nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen er die Leistungen noch verkehrs- und maßüblich nutzt. Die Klausel verstößt somit gegen das Transparenzgebot.


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OLG Hamburg: Vermarktungsverträge von Fußballspielen

Urteil v. 11.10.2006, Az. 5 U 112/06

1. Der Veranstalter eines sportlichen Wettkampfes besitzt keine Leistungsschutzrechte nach § 81 UrhG an dieser Veranstaltung, die er in Form von Fernsehrechten oder Werberrechten nur einmal vergeben könnte; die Gestattung zur Vermarktung eines Sportereignisses in Form von Fernsehübertragungen oder Bandenwerbung beruht vielmehr auf dem Hausrecht des Veranstalters und stellt einen schuldrechtlichen Vertrag dar.

2. Werden dieselben Rechte an einer Sportveranstaltung zweimal vergeben haben, sind die Verträge als gleichwertig anzusehen. Zwischen zwei inhaltsgleichen schuldrechtlichen Verträgen gibt es keine Priorität. Das gilt auch dann, wenn beide Verträge ein Exklusivrecht an der Vermarktung einräumen.



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AG Bremen: Rechtsscheinhaftung und Vertragsstrafe für Spaßbieter

Urteil v. 20.10.2005, Az. 16 C 168/05

1. Für das Handeln unter einem fremden Benutzernamen im Internet gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Handeln unter dem fremden Namen allgemein. Die Stellvertretungsregeln sind entsprechend anwendbar.

2. Ein eBay-Nutzer haftet nach Rechtsscheinsgrundsätzen für über sein Mietgliedskonto abgeschlossene Verträge, wenn er das Verhalten des unter seinem Namen Handelnden entweder kannte und trotz Verhinderungsmöglichkeiten duldete, oder wenn er es hätte erkennen müssen und verhindern können und der Dritte nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass der Namensträger selbst oder eine von ihm bestimmte Person handele.

3. Für den Fall einer Nichtabnahme nach Letztgebot kann eine Vertragsstrafe von 30 % des Kaufpreises wirksam vereinbart werden.


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BGH: Fash 2000

Urteil v. 03.03.2005, Az. I ZR 111/02

1. Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung. In derartigen Fällen ist es Sache des Beklagten darzutun, daß das fragliche Programm nur eine gänzlich banale Programmierleistung ist oder lediglich das Programmschaffen eines anderen Programmierers übernimmt.

2. Ist Gegenstand eines Vertrages allein die Übertragung einzelner Nutzungsrechte, ist § 34 Abs. 3 UrhG nicht anwendbar, auch wenn es sich bei den zu übertragenden Nutzungsrechten um den wesentlichen Vermögenswert des veräußernden Unternehmens handelt. Die Verweigerung der Zustimmung kann in einem solchen Fall aber Treu und Glauben widersprechen (§ 34 Abs. 1 Satz 2 UrhG).

3. Sind an der Schaffung eines Werkes verschiedene Urheber beteiligt, ist bei einer zeitlichen Staffelung der Beiträge eine Miturheberschaft zwar nicht ausgeschlossen; sie setzt jedoch voraus, daß jeder Beteiligte seinen (schöpferischen) Beitrag in Unterordnung unter die gemeinsame Gesamtidee erbracht hat.


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BVerfG: Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

Beschluss v. 24.11.2004, Az. 1 BvR 1306/02

1. Das Nutzungsrecht an einer Domain aus einem Vertrag mit der DENIC e.G. fällt als eigentumsfähige Position unter den Schutzbereich von Art. 14 GG. Der Inhaber erwirbt jedoch weder das Eigentum an der Internet-Adresse selbst noch ein sonstiges absolutes Recht an der Domain, welches ähnlich der Inhaberschaft an einem Immaterialgüterrecht verdinglicht wäre.

2. § 5 Abs. 1 und 2 und § 15 Abs. 2 und Abs. 4 MarkenG stellen eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung dar.


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BGH: VOSSIUS & PARTNER

Urteil v. 28.02.2002, Az. I ZR 195/99

a) Eine Vereinbarung, mit der ein namengebender Seniorpartner einer Anwaltskanzlei seinen Sozien gestattet, seinen Namen in der Kanzleibezeichnung auch nach seinem Ausscheiden weiterzuführen, verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn es in der Folge zu Verwechslungen kommt, weil der Seniorpartner nach seinem Ausscheiden entgegen der ursprünglichen Absicht seine anwaltliche Tätigkeit in eigener Praxis fortsetzt. Einer Irreführungsgefahr kann dadurch begegnet werden, daß in der Namensleiste auf das Ausscheiden des Namengebers und auf den Umstand hingewiesen wird, daß dieser inzwischen in anderer Kanzlei tätig sei (Ergänzung von BGH, Urt. v. 17.4.1997 – I ZR 219/94, GRUR 1997, 925 = WRP 1997, 1064 – Ausgeschiedener Sozius).

b) Ist die Fortführungsbefugnis einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts erteilt, umfaßt sie grundsätzlich auch die Weiterverwendung des Sozietätsnamens als Namen einer Partnerschaft, in die die Sozietät umgewandelt wird.


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BGH: Programmfehlerbeseitigung

Urteil v. 24.02.2000, Az. I ZR 141/97

a) Zur Auslegung einer Vertragsklausel, nach der eine bestimmte Software nicht für Zwecke Dritter benutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden darf.

b) Dem Erwerber eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat, das Programm Dritten nicht zugänglich zu machen, kann nicht generell untersagt werden, für die Fehlerbeseitigung einen Dritten einzuschalten.


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OLG Köln: Mängelrüge bei Standardsoftware

Urteil v. 28.10.1996, Az. 19 U 88/96

1. Auf die Lieferung von Standardsoftware findet Kaufvertragsrecht Anwendung. Auch § 377 HGB ist anwendbar.

2. Installation und Einweisung für eine Software unterfallen dem Werkvertragsrecht.

3. Macht der Käufer einer Standardsoftware geltend, dass diese mangelhaft sei, muss er genaue Angaben darüber machen, welche genauen Eingaben er gemacht hat und wie genau (ggf. mit welchen Fehlermeldungen) die Software darauf reagiert hat. Allgemeine Ausführungen, dass bestimmte Teile einer Software Daten "verschlucken" sind nicht ausreichend.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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