OLG Hamburg: sevenload.de – Urheberrechtsverletzung durch Nutzervideos
Urteil v. 29.09.2010, Az. 5 U 9/09
2. Sofern die hochgeladenen Videos Urheberrechte Dritter verletzen, haftet der Seitenbetreiber weder als Täter noch als Teilnehmer auf Unterlassung. Jedoch trifft ihn nach den Grundsätzen der Störerhaftung die Verpflichtung, Videos nach entsprechendem Hinweis auf Rechtsverletzungen unverzüglich zu entfernen und Vorkehrungen zu treffen, die weiteren Rechtsverletzungen vorbeugen.
