Urteile zu Urheberpersönlichkeitsrecht

Urteile zu Urheberpersönlichkeitsrecht

LG Hamburg: Urheberrechtliche Zulässigkeit von redaktionellen Textänderungen

Urteil v. 22.10.2010, Az. 308 O 78/10

1. Das Redigieren von Texten innerhalb einer Zeitschriftenredaktion stellt eine unzulässige Bearbeitung eines Werkes dar, die in das Recht des Urhebers aus § 14 UrhG eingreift, wenn dieser nicht der Änderung seiner Texte zugestimmt hat, oder der Nutzungszweck bestimmte Änderungen unumgänglich macht.

2. Auch eine eingeräumte Änderungsbefugnis findet ihre Grenze beim Urheberpersönlichkeitsrecht. Gröbliche Entstellungen können danach stets verhindert werden.


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LG Hamburg: Bushido I

Urteil v. 23.03.2010, Az. 308 O 175/08

1. Auch bloße Teile von Musikwerken kann Urheberrechtsschutz nach § 2 Abs. 2 UrhG zukommen, wenn es sich bei den Passagen um individuelle Tonfolgen mit Wiedererkennungseffekt handelt.

2. Das bloße Transponieren bzw. eine leichte Änderung des Tempos führt bei der Bearbeitung von Musikwerken nicht dazu, dass eine freie Benutzung iSv § 24 UrhG vorliegt.

3. Die Übernahme geschützter Werkteile im Wege des Sampling, bzw. als Loop, bei der über die gesamte Länge des neuen Werkes das übernommene wiederholt hintereinander abgespielt wird, greift in die Verwertungsrechte des Originalurhebers ein.

4. Ein Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG setzt einen besonders schweren Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht voraus. Ein solcher kann darin zu sehen sein, dass ein Werk auf entstellende Weise zerstückelt und transponiert, oder durch Verbindung mit neuen Texten in einen neuen Kontext gestellt wird.


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AG Charlottenburg: Kein Recht auf Urhebernennung bei jahrelanger Duldung

Beschluss v. 05.01.2010, Az. 234 C 1010/09

Hat ein Fotograf über einen Zeitraum von mehreren Jahren Kenntnis davon, dass eines seiner Fotos von dem Abgebildeten ohne Urhebernennung zum Download angeboten wird, willigt er stillschweigend ein, dass auch Dritte, die das Foto von dem Abgebildeten beziehen, dieses Foto ohne Urhebernennung veröffentlichen dürfen.


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KG Berlin: Günter-Grass-Briefe

Urteil v. 24.11.2007, Az. 5 U 63/07

1. Die Erstveröffentlichung von Briefen ohne Zustimmung des Briefautors in einem Zeitungsartikel, stellt eine Verletzung des Veröffentlichungsrechts aus § 12 Abs. 1 UrhG dar.

2. Insbesondere kann ein solcher Eingriff nicht auf das in § 51 UrhG geregelte Zitatrecht gestützt werden, da Nr. 2 besagter Vorschrift ein veröffentlichtes und die beiden anderen Varianten sogar ein erschienenes Werk voraussetzen, sodass die Vorschrift dem Wortlaut nach schon aus diesem Grunde nicht greift. Aber auch eine entsprechende Ausdehnung des aus § 51 UrhG folgenden Rechtsgedankens auf unveröffentl

3. Ein Verbot, solche Briefe nahezu vollumfänglich zu veröffentlichen, steht auch mit verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang.


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BGH: Mauerbild

Urteil v. 24.05.2007, Az. I ZR 42/04

1. Eine rein symbolische Übergabe des Werkoriginals im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung verletzt nicht das urheberrechtliche Verbreitungsrecht (§ 17 Abs. 1 UrhG).

2. Hat sich der Urheber nicht zu seinem Werk bekannt, bevor es bei einer öffentlichen Veranstaltung, auf der keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung des Werks vorgenommen wird, gezeigt wird, so steht ihm kein Recht auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG zu.

3. Nicht im Inland begangene Verletzungshandlungen können das deutsche Urheberrecht des Klägers nicht verletzen (Territorialitätsprinzip).


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OLG Hamburg: Handy-Klingeltöne II

Urteil v. 18.01.2006, Az. 5 U 58/05

1. Wird ein urheberrechtlich geschützes Musikwerk als Rufton auf einem Mobiltelefon verwendet, so stellt dies insbesondere wegen einer Werkenstellung eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts dar. Denn hierbei wird das Musikstück nicht nur auf einige wenige Takte gekürzt und digital bearbeitet, sondern vor allem auch durch die Verwendung als rein funktionaler Signalton einer Nutzung zugeführt, die nicht darauf gerichtet ist, eine Tonfolge als Musikwerk in Form eines sinnlich-klanglichen Erlebnisses wahrzunehmen, wie es in aller Regel der Intention des Urhebers entspricht.

2. Aufgrund einer Änderung des Berechtigungsvertrags der GEMA ist diese Verwertungsgesellschaft nicht in der Lage, umfassende Nutzungsrechte für Klingeltonnutzungen ohne Zustimmung der Urheber zu lizenzieren.


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LG Berlin: Schadensersatz bei fehlerhafter Autorenbenennung

Urteil v. 24.05.2005, Az. 16 S 22/04

1. Der Urheber hat infolge einer falschen Autorenbenennung einen Anspruch auf Entschädigung gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Denn hierin liegt ein schwerwiegender Eingriff in das gemäß § 13 UrhG geschützte Urheberbenennungsrecht.

2. Der Anspruch erledigt sich auch nicht durch eine drei Monate später erfolgte Richtigstellung.

3. Eine höhere Entschädigung als 100 % des vereinbarten Honorars ist jedenfalls dann nicht gerechtfertigt, wenn dem Verletzer lediglich nur ein Versehen unterlaufen ist und von einer Wiederholung der Rechtsverletzung nicht auszugehen ist.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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