Urteile zu Unternehmenspersönlichkeitsrecht
OLG München: Tatsachenbehauptungen über Call-in-Shows
Beschluss v. 23.04.2010, Az. 18 W 688/10
2. Danach muss ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegen, die für den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Informationen sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert" verleihen. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Stellungnahme des Betroffenen zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf eingeholt werden und es muss ein berechtigtes öffentliches Interesse an dem Gegenstand der Berichterstattung bestehen sowie eine den Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt genügende Recherche stattgefunden haben.
3. Stützt sich die Kritik auf einen Videomitschnitt, so muss sich der Verbreiter durch eigene Recherche vom Wahrheitsgehalt des gezeigten Inhalts überzeugen.
LG Berlin: Systemkritik an Geschäftsmodellen
Urteil v. 10.09.2009, Az. 27 O 778/09
LG Hamburg: Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Bilder
Urteil v. 28.08.2009, Az. 324 O 864/06
2. Gemessen an diesen Kriterien überwog vorliegend das Interesse an der Veröffentlichung der streitgegenständlichen Berichterstattung über Verhältnisse auf einer Geflügelfarm. Die sachlich zutreffend beschriebenen Zustände waren ihrerseits rechtswidrig, denn sie verstießen offenkundig gegen die Anforderungen an eine artgerechte Haltung i.S.d. § 2 TierSchG. Ferner handelte es sich bei der angegriffenen Berichterstattung um einen wesentlichen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage.
LG Köln: Haftung eines Videoportals für rechtwidrige Nutzer-Videos
Urteil v. 10.06.2009, Az. 28 O 173/09
2. Das gilt auch dann, wenn die Videos nicht auf den eigenen Seiten gehostet werden, aber derart in die Webseite integriert werden, dass sie wie eigene Inhalte präsentiert werden.
BGH: Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal
Urteil v. 03.02.2009, Az. VI ZR 36/07
2. Ein Unternehmen, dass zu Teilen in Staatseigentum steht, muss wegen des besonderen Interesses der Öffentlichkeit auch eine möglicherweise polemische und überspitzte Kritik hinnehmen. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Kritik mit möglicherweise rechtswidrigen bzw. fehlerhaften Geschäftspraktiken dieses Unternehmens beschäftigt.
LG Hamburg: Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier
Urteil v. 04.12.2007, Az. 324 O 794/04
2. Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen. Das ist der Fall, wenn sich der Weblog-Betreiber mit seinen Artikeln selbst in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen begibt.
