LG Düsseldorf: Werbende Pressemitteilungen sind als Werbung zu kennzeichnen
Urteil v. 24.08.2011, Az. 12 O 329/11
2. Eine lediglich am Ende der Artikel jeweils wiedergegebene Quellenangabe, die auf ein Unternehmen hinweist, genügt zur Kennzeichnung als Werbung nicht. Denn am Ende des Textes ist die Irreführung, die durch die Vorspiegelung eines redaktionellen Beitrags entstanden ist, bereits abgeschlossen.
