Urteile zu Suchmaschinenoptimierung

Urteile zu Suchmaschinenoptimierung

OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

Urteil v. 18.06.2009, Az. 1-4 U 53/09

Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamm: Suchmaschinenspamming

Urteil v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06

Die Behauptung, eine Internetseite betreibe „Suchmaschinenspamming“ ist zulässig, wenn der Betreiber dieser Seite Techniken einsetzt, die nach dem Regelwerk von Google nicht zulässig sind. Insbesondere der Einsatz von versteckten Texten oder sog. „Doorway-Pages“ kann als „Suchmaschinenspamming“ bezeichnet werden.


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Kommentare

Sa, 13.03.2010 20:08
I opine that to get the personal loans from banks you must have a great reason. But, once I've received a small busi […]
Sa, 13.03.2010 11:39
Ich habe mal vor ein paar Jahren für einen Mandanten RTL wegen einer definitiv böswilligen Versteckte Kamera-Sache a […]
Mo, 08.03.2010 23:19
Äh, stimmt nicht. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richt linie existiert noch. Eine Klage ist m.W. auch nicht anhängig; i […]
Mo, 08.03.2010 10:39
Bin sehr gespannt auf dieses Werk. Diese schöne Übersicht hat mein Interesse völlig geweckt.

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