Urteile zu Suchmaschinenoptimierung

Urteile zu Suchmaschinenoptimierung

OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

Urteil v. 18.06.2009, Az. 1-4 U 53/09

Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamm: Suchmaschinenspamming

Urteil v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06

Die Behauptung, eine Internetseite betreibe „Suchmaschinenspamming“ ist zulässig, wenn der Betreiber dieser Seite Techniken einsetzt, die nach dem Regelwerk von Google nicht zulässig sind. Insbesondere der Einsatz von versteckten Texten oder sog. „Doorway-Pages“ kann als „Suchmaschinenspamming“ bezeichnet werden.


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Kommentare

Do, 09.02.2012 04:22
Hallo zusammen, Was ich zu ACTA zu sagen haben? Ganz einfach: Der größte Schrott, den sich je ein menschlicher Zu […]
Mi, 08.02.2012 18:39
So oder so ist das Retargeting verbesserungswürdig. Ich hatte schon oft die Situation, dass ich ein beworbenes Produ […]
Mi, 08.02.2012 18:26
Warum kann man nicht gegen acta sein acta ist einfach nur scheiße die wollen uns tatsache vorschreiben was wir im […]
Di, 07.02.2012 14:20
meiner meinung nach sollte es viel mehr volksabstimmungen geben... iwer entscheidet für viele, alle sind unzufrieden […]

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