Urteile zu Suchmaschinen

Urteile zu Suchmaschinen

BGH: Vorschaubilder – Google Thumbnails

Urteil v. 29.04.2010, Az. I ZR 69/08

a) Der Betreiber einer Suchmaschine, der Abbildungen von Werken, die Dritte ins Internet eingestellt haben, als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in der Trefferliste seiner Suchmaschine auflistet, macht die abgebildeten Werke nach § 19a UrhG öffentlich zugänglich.

b) Die Verwertung eines geschützten Werks als Zitat setzt nach wie vor einen Zitatzweck im Sinne einer Verbindung zwischen dem verwendeten fremden Werk oder Werkteil und den eigenen Gedanken des Zitierenden voraus.

c) Ein rechtswidriger Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse ist nicht nur dann zu verneinen, wenn der Berechtigte rechtsgeschäftlich entweder durch Einräumung entsprechender Nutzungsrechte über sein Recht verfügt oder dem Nutzer die entsprechende Werknutzung schuldrechtlich gestattet hat. Vielmehr ist die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs in ein ausschließliches Verwertungsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn der Berechtigte in die rechtsverletzende Handlung eingewilligt hat. Eine solche Einwilligung setzt keine auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gerichtete rechtsgeschäftliche Willenserklärung voraus.


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BGH: Espressomaschine

Urteil v. 11.03.2010, Az. I ZR 123/08

Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals im Internet verbindet mit den ihm dort präsentierten Informationsangeboten vorbehaltlich klarer gegenteiliger Hinweise regelmäßig die Erwartung einer höchstmöglichen Aktualität. Er geht deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben kann, und wird irregeführt, wenn der tatsächlich verlangte Preis nach einer Preiserhöhung auch nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liegt.


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OLG Hamburg: Blogspot

Urteil v. 02.03.2010, Az. 7 U 70/09

1. Blogspot kann als Störer für rechtswidrige Blog-Artikel seiner Nutzer auf Unterlassung haften, wenn diese trotz des glaubhaften Hinweises eines Betroffenen nicht gelöscht werden.

2. Dies setzt jedoch voraus, dass der Betroffene die Verletzung seiner Rechte bereits in der Abmahnung hinreichend substantiiert darlegt. Denn der freie Fluss von Informationen würde erheblich eingeschränkt, wenn der technische Verbreiter verpflichtet würde, jede kritische Äußerung auf einfachen Hinweis des Kritisierten hin zu unterbinden. Insofern müssen ihm ausreichende Anhaltspunkte geliefert werden, um die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Blog-Beiträge selbst prüfen zu können.

3. Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegen Persönlichkeitsverletzungen, die lediglich in Snippets von Suchmaschinen wiedergegeben werden.

4. Der Admin-C einer Domain haftet nicht für rechtswidrige Inhalte, die über die Domain abrufbar sind.


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OLG Köln: Keine Urheberrechtverletzung durch Fotos in Personensuchmaschine

Urteil v. 09.02.2010, Az. 15 U 107/09

1. Mit dem Einstellen eines Fotos bei einer Internetseite willigt der Einstellende konkludent darin ein, dass dieses Foto auch durch Suchmaschinen erfasst werden können, sofern er nicht von technischen Maßnahmen Gebrauch macht, die die Indizierung bei Suchmaschinen verhindern.

2. Verpflichtet sich der Betreiber einer Suchmaschine, Fotos von einer bestimmten Internetseite nicht mehr in den Index aufzunehmen, gilt dies nicht für inhaltsgleiche Fotos, die auf anderen Plattformen eingestellt wurden.


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BGH: Power Ball

Urteil v. 04.02.2010, Az. I ZR 51/08

Gibt ein Unternehmen in einer bestimmten Zeile seiner Internetseite, von der es weiß, dass eine Internetsuchmaschine (hier: Google) auf die dort angegebenen Wörter zugreift, zusammen mit seiner Produktkennzeichnung eine Bezeichnung an (hier: power ball), die mit der Marke eines Dritten (hier: POWER BALL) verwechselbar ist, ist es dafür verantwortlich, dass die Internetsuchmaschine die Kennzeichen zusammen als Treffer anführt.


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LG Hamburg: Prüfungspflichten bei Personensuchmaschinen

Beschluss v. 07.10.2009, Az. 325 O 190/09

Den Betreiber einer Personensuchmaschine trifft keine vorbeugende Pflicht, rechtswidrige Suchergebnisse zu filtern.


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BGH: Versandkosten bei Froogle

Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 140/07

Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung oder des Produktnamens erreicht werden kann.


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OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

Urteil v. 18.06.2009, Az. 1-4 U 53/09

Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.


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LG Köln: Haftung eines Videoportals für rechtwidrige Nutzer-Videos

Urteil v. 10.06.2009, Az. 28 O 173/09

1. Ein Video-Portal haftet jedenfalls ab Kenntnis für rechtswidrige Videos seiner Nutzer.

2. Das gilt auch dann, wenn die Videos nicht auf den eigenen Seiten gehostet werden, aber derart in die Webseite integriert werden, dass sie wie eigene Inhalte präsentiert werden.


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LG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung bei Google-Snippets

Urteil v. 09.01.2009, Az. 324 O 867 /06

1. Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Im Unterschied zu Fällen der individuellen Äußerung einer Meinung durch eine Person ist es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich, sich künftig eindeutig „auszudrücken“.

2. Eine manuelle Nachkorrektur von Snippets durch den Suchmaschinenbetreiber ist unzumutbar. Zwar mag diese Kontrolle im Einzelfall wenig Zeit und Aufwand erfordern. Würde den Betreiber aber die Pflicht treffen, bei jedem entsprechenden Antrag die Snippets zu korrigieren, wäre ein angemessener Betrieb einer Suchmaschine nicht mehr sichergestellt.

3. Allein der Umstand, dass eine Seite, auf der an irgendeiner Stelle der Name des Klägers genannt wird, einen Titel trägt, der bestimmte Begriffe beinhaltet, begründet keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

4. Ein Suchmaschinenbetreiber haftet nicht als Störer, wenn er auf Internetseiten verlinkt, die wiederum auf andere rechtswidrige Seiten weiterverlinken. Andernfalls würde die Haftung für völlig fremde Inhalte unzumutbar ausufern.


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OLG Stuttgart: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinenergebnis

Urteil v. 26.11.2008, Az. 4 U 109/08

Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen.


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LG Hamburg: Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

Urteil v. 26.09.2008, Az. 308 O 42/06

1. Das Bereithalten der von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails in einer Bildersuche zum Zwecke des Abrufs der Ergebnislisten durch die Öffentlichkeit verletzt den Urheber in seinem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG.

2. Die Zugänglichmachung ist auch nicht durch § 44a UrhG gerechtfertigt. Denn § 44a UrhG erlaubt lediglich die Vervielfältigung, nicht jedoch die öffentliche Zugänglichmachung. Selbiges gilt für die Schranke der Privatkopie aus § 53 UrhG.

3. Auch die Zitatfreiheit nach § 51 Nr. 2 UrhG ist nicht anwendbar. Denn das zitierte Werk muss zum Zwecke eines Zitats genutzt werden, d.h. als Beleg oder Erörterungsgrundlage. Dies ist bei einer Bildersuchmaschine nicht der Fall.

4. Die Katalogbildfreiheit nach § 58 Abs. 1 UrhG ist ebenfalls nicht anwendbar. Privilegiert ist durch § 58 Abs. 1 UrhG allein der Veranstalter der Ausstellung oder Versteigerung bzw. der Verkäufer, nicht jedoch ein Dritter.

5. Auch § 58 Abs. 2 UrhG kommt nicht in Betracht, denn § 58 Abs. 2 UrhG nimmt allein bestimmte Institutionen mit öffentlichem Bildungsauftrag von der urheberrechtlichen Haftung für eng umgrenzte Nutzungssachverhalte aus. Bildersuchmaschinen privater Unternehmen fallen nicht darunter.

6. Die Verkleinerung von urheberrechtlich geschützten Bildern als Thumbnails ist eine unfreie Bearbeitung nach § 23 UrhG.

7. Die Verlinkung urheberrechtlich geschützter Bilder mittels Frames oder als „Deep-Link“ direkt auf die Bild-Datei ist keine Urheberrechtsverletzung.


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LG Hamburg: Haftung für Thumbnails

Urteil v. 26.09.2008, Az. 308 O 248/07

Die Verwendung von Thumbnais in einer Bildersuchmaschine stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und verletzt den Rechteinhaber in seinem Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus § 19a UrhG.


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OLG Thüringen: Thumbnails bei Suchmaschinen

Urteil v. 27.02.2008, Az. 2 U 319/07

1. Die Wiedergabe urheberrechtlich geschützer Bilder als Thumbnails im Rahmen von Suchmaschinen-Ergebnissen verletzt das Bearbeitungsrecht aus § 23 UrhG.

2. An eine konkludente Einwilligung zur Nutzung und Verwertung urheberrechtlich geschützten Materials sind hohe Anforderungen zu stellen.

3. Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches gegen die Nutzung von Thumbnails stellt einen Rechtsmissbrauch nach § 242 BGB dar, wenn im Quelltext der Webseite META-Elemente im Rahmen einer Suchmaschinenoptimierungsfunktion genutzt und ständig aktualisiert werden.


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OLG Köln: Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 31.08.2007, Az. 6 U 48/07

Die Verwendung eines Markennamens in Keywordwerbung ist keine markenmäßige Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG, denn der durchschnittliche Nutzer weiß nicht, dass das Suchwort nicht nur den Inhalt der Trefferliste, sondern auch den des Anzeigenteils beeinflusst. Er macht sich keine Gedanken darüber, warum die Werbung des Konkurrenten neben der Trefferliste erscheint und ob dies mit der Eingabe seines Suchwortes zusammenhängt.


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OLG Stuttgart: Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

Urteil v. 26.07.2007, Az. 2 U 23/07

Auch die unsichtbare Verwendung eines Markenzeichens als Keyword stellt eine markenrechtlich relevante Benutzungshandlung dar und ist somit eine Markenrechtsverletzung.


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OLG Braunschweig: Markenverletzung durch AdWords - bananabay

Urteil v. 12.07.2007, Az. 2 U 24/07

Die Verwendung eines fremden Markenzeichens als nicht unmittelbar sichtbares Keyword im Rahmen von Google AdWords ist ein kennzeichenmäßiger Gebrauch und verletzt den Markeninhaber in seinen Markenrechten.


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OLG Düsseldorf: Kein Verstoß gegen Impressumspflicht durch „gecachte“ Webseite

Urteil v. 03.07.2007, Az. I-20 U 10/07

Für die Erheblichkeit einer Wettbewerbsverletzung im Sinne von § 3 UWG ist es von Bedeutung, wie die angesprochenen Verkehrskreise auf eine beanstandende Internet-Seite gelangen können. Ist die Internetseite nur über den Cache einer Suchmaschine zugänglich, mangelt es an einer wettbewerbsrechtlichen Relevanz.


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LG Berlin: Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

Urteil v. 20.04.2007, Az. 27 O 1131/08

1. Gegen einen Suchmaschinenbetreiber kann kein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden, wenn er eine rechtswidrige Internetseite indiziert hat und zu einem früheren Zeitpunkt als „Snippets“ auszugsweise zugänglich macht hat, die im Original nicht mehr exisiert. Denn in diesem Fall besteht keine Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr, da es dem Suchmaschinenbetreiber objektiv unmöglich ist, die beanstandete Internetseite wieder in den Index aufzunehmen. Die bloße Möglichkeit, dass die Original-Seite wieder ins Netz gestellt werden könnte, reicht für eine Erstbegehungsgefahr nicht aus.

2. Der Admin-C einer Domain haftet auch dann nicht für Rechtsverletzungen, die über die Domain abrufbar sind, wenn er als „Ansprechpartner des örtlichen Büros“ angegeben ist.


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OLG Hamm: Suchmaschinenspamming

Urteil v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06

Die Behauptung, eine Internetseite betreibe „Suchmaschinenspamming“ ist zulässig, wenn der Betreiber dieser Seite Techniken einsetzt, die nach dem Regelwerk von Google nicht zulässig sind. Insbesondere der Einsatz von versteckten Texten oder sog. „Doorway-Pages“ kann als „Suchmaschinenspamming“ bezeichnet werden.


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OLG Hamburg: Persönlichkeitsverletzung durch Google-Snippets

Urteil v. 20.02.2007, Az. 7 U 126/06

Die automatisierte Zusammenfassung von Suchergebnissen („Snippets“) kann keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn der durchschnittliche Nutzer einer Suchmaschine weiß, dass die Suchergebnisse nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern aufgrund eines automatisierten Vorgangs zustande kommen. Im Unterschied zu Fällen der individuellen Äußerung einer Meinung durch eine Person ist es einer Suchmaschine nicht ohne weiteres möglich, sich künftig eindeutig „auszudrücken“.


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LG Bielefeld: Kein Anspruch gegen Betreiber von Bildersuchmaschine

Urteil v. 08.11.2005, Az. 20 S 49/05

1. Es erscheint zumindest fraglich, ob einem Suchmaschinenbetreiber eine Prüfungspflicht bezüglich der Urheberrechte an allen von ihm automatisiert indizierten Bildern trifft.

2. Bei der Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ist rein objektiv darauf abzustellen, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt hätten. Der Kläger muss darlegen, dass die Betreiber von Bildersuchmaschinen für das Einstellen eines Bildes in ihre Suchmaschine überhaupt üblicherweise ein Entgelt zahlen oder aber sich hierauf redlicherweise einlassen müssten. Kann er dies nicht, steht ihm kein Schadensersatzanspruch nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu.


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BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

Urteil v. 17.07.2003, Az. I ZR 259/00

1. Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch weder in das Vervielfältigungsrecht (§ 16 Abs. 1 UrhG), noch in das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 15 UrhG) eingegriffen.

2. Das Setzen von Hyperlinks auf Artikel, die vom Berechtigten im Internet als Bestandteile einer Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind, ist keine dem Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung.

3. Die Nutzung von Deep-Links ist wettbewerbsrechtlich zulässig.


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Kommentare

Mi, 01.09.2010 16:15
Hallo Simon, starke Arbeit! Werd ich mir mal merken, wenn jemand zwar Marketinghintergrund hat, aber Facebook und Tw […]
Piratenpartei Mitglied zu Urheberrecht: Drei Fragen an…:
Di, 31.08.2010 19:32
Es ist völlig normal das der Mensch zu großen Teilen auf Wissen zurückgreift das schon vorher vorhanden ist um so ne […]
So, 29.08.2010 21:36
Solange die Möglichkeiten einer Abmahnung durch die Regierung nicht erschwert werden wird sich leider an den Abmahnw […]
So, 29.08.2010 18:50
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich d […]

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