Urteile zu Strafvollzug

Urteile zu Strafvollzug

OLG Hamm: Zur Überwachung von Telefonaten im Strafvollzug

Beschluss v. 21.10.2008, Az. 1 Vollz (Ws) 635/08

1. Die Zulassung zur Teilnahme an einem Telefonkontensystem für Gefangene im Strafvollzug darf bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nicht von der Abgabe einer Einwilligungserklärung zum anlasslosen und geheimen Abhören geführter Telefongespräche abhängig gemacht werden.

2. Von einer freiwilligen Abgabe der Einwilligungserklärung im Sinne des § 4 a Abs. 1 BDSG kann nicht ausgegangen werden, wenn der Gefangene im Falle der Verweigerung einer Einwilligungserklärung erhebliche Nachteile und Einschränkungen hinzunehmen hat.


Das Urteil im Volltext

Newsletter



In Kooperation mit

Kommunikation & Recht

Kommentare

Do, 09.02.2012 04:22
Hallo zusammen, Was ich zu ACTA zu sagen haben? Ganz einfach: Der größte Schrott, den sich je ein menschlicher Zu […]
Mi, 08.02.2012 18:39
So oder so ist das Retargeting verbesserungswürdig. Ich hatte schon oft die Situation, dass ich ein beworbenes Produ […]
Mi, 08.02.2012 18:26
Warum kann man nicht gegen acta sein acta ist einfach nur scheiße die wollen uns tatsache vorschreiben was wir im […]
Di, 07.02.2012 14:20
meiner meinung nach sollte es viel mehr volksabstimmungen geben... iwer entscheidet für viele, alle sind unzufrieden […]

Hosting


Domainfactory

Unterstützen

Telemedicus unterstützen

Telemedicus bei Twitter

Twitter

Auszeichnungen

Bestes freies juristisches Internetprojekt 2008, Kategorie: Weblog

Lizenz

Creative Commons License - Some Rights Reserved
Lizenzgeber: Telemedicus e.V.