Ob ein Fußnotenhinweis in einer Zeitungsanzeige den Anforderungen an die Lesbarkeit noch genügt, kann nicht ausschließlich auf die Größe der Schrift abgestellt werden. Besteht etwa ein deutlicher Kontrast zwischen der Farbe der Schrift und der Farbe des Hintergrundes, kann auch eine Schriftgröße von 5,5 Pt. ausreichend deutlich sein. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass ein Fußnotenhinweis, der auf hochwertigem weißen Schreibpapier gerade noch lesbar ist, möglicherweise auf Zeitungspapier nicht mehr ausreichend erkennbar ist.