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Urteile zu Stefan Niggemeier
LG Hamburg: Haftung des Blog-Betreibers für Kommentare - Stefan Niggemeier
Urteil v. 04.12.2007, Az. 324 O 794/04
1. Der Betreiber eines Weblogs kann als Störer für rechtswidrige Kommentare durch Dritte haften.
2. Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen. Das ist der Fall, wenn sich der Weblog-Betreiber mit seinen Artikeln selbst in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen begibt.
2. Ist mit großer Sicherheit vorhersehbar, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen wird, so kann die Prüfpflicht des Betreibers bis hin zu einer Dauer- oder Vorabkontrollpflicht anwachsen. Das ist der Fall, wenn sich der Weblog-Betreiber mit seinen Artikeln selbst in den Grenzbereich des persönlichkeitsrechtlich Zulässigen begibt.
Das Urteil im Volltext





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