Urteile zu Stefan
BGH: "TV Total" - Filmausschnitte sind geschützt
Urteil v. 20.12.2007, Az. I ZR 42/05
1. Auch bloße Teile von Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG.
2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder liegt nur dann vor, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.
3. Kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG stellt ein Geschehen dar, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt.
4. Ein nach § 51 UrhG zulässiges Zitat setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
2. Eine nach § 24 Abs. 1 UrhG zulässige freie Benutzung fremder Laufbilder liegt nur dann vor, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.
3. Kein Tagesereignis im Sinne des § 50 UrhG stellt ein Geschehen dar, bei dem es der Öffentlichkeit nicht auf eine aktuelle Berichterstattung ankommt.
4. Ein nach § 51 UrhG zulässiges Zitat setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird.
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