Urteile zu Second Life

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LG Köln: Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom

Urteil v. 21.04.2008, Az. 28 O 124/08

1. Multimediawerke und insb. virtuelle Gegenstände können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigenschöpferische Leistung darstellen.

2. Eine rein handwerkliche und nicht künstlerische Umsetzung einer bekannten Vorlage - hier des Kölner Doms zur Darstellung in Second Life - ist demgegenüber nicht geschützt.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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