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Urteile zu Second Life
LG Köln: Kein Rechtsschutz für virtuellen Kölner Dom
Urteil v. 21.04.2008, Az. 28 O 124/08
1. Multimediawerke und insb. virtuelle Gegenstände können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine eigenschöpferische Leistung darstellen.
2. Eine rein handwerkliche und nicht künstlerische Umsetzung einer bekannten Vorlage - hier des Kölner Doms zur Darstellung in Second Life - ist demgegenüber nicht geschützt.
2. Eine rein handwerkliche und nicht künstlerische Umsetzung einer bekannten Vorlage - hier des Kölner Doms zur Darstellung in Second Life - ist demgegenüber nicht geschützt.
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