LG Berlin: Schadensersatz bei Screenshots ohne Quellenangabe
Urteil v. 16.03.2000, Az. 16 S 12/99
2. Ein Zitat muss erkennbar vom fremden Werk abgehoben werden und darf nicht ununterscheidbar integriert sein. Es ist nicht ausreichend, wenn sich die Quelle allein aus dem Kontext ergibt.
