Urteile zu Schmerzensgeld

Urteile zu Schmerzensgeld

LG Bochum: Kein Schmerzensgeld für Foto-Veröffentlichung

Urteil v. 24.08.2006, Az. 8 O 214/06

1. Ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht erfordert neben der Abbildung gegen den Willen des Abgebildeten weitere Umstände, die im besonderen Maße das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten beeinträchtigen.

2. Die Abbildung einer Studentin im Hörsaal einer Universität ist grundsätzlich kein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.

3. Die Veröffentlichung eines Fotos in der Bildersuche von Google ist demjenigen, der das Foto ursprünglich veröffentlicht hat, nicht zuzurechnen und begründet keinen schweren Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten.


Das Urteil im Volltext

LG Kiel: Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet

Urteil v. 27.04.2006, Az. 4 O 251/05

1. Die Veröffentlichung fremder Nacktfotos im Internet gibt der Verletzten einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 1 Abs. 1 GG und 2 Abs. 1 GG, sowie § 826 BGB.

2. Für die Höhe des Schmerzensgeldes sind neben der Art und Intention der Tatausführung insbesondere die Folgen dieser Handlung für die Verletzte von Bedeutung. Der Verletzer kann sich nicht darauf berufen, die Fotos lediglich einem kleinen Personenkreis zur Verfügung gestellt zu haben und für die weitere Verbreitung nicht unmittelbar verantwortlich zu sein. Auch die Tatsache, dass die Fotos nicht aus kommerziellen Zwecken veröffentlicht wurden, ist kein Grund zur Ermäßigung des Schmerzensgeldes.

3. Auch wenn gegenwärtig keine technische Möglichkeit besteht, die Fotos vollkommen und dauerhaft aus dem Internet zu entfernen, und daher derzeit etwa für eine solche Entfernung aufgewendete Kosten nicht zum Erfolg führen können, ist es nicht ausgeschlossen, dass zukünftig ein effizientes Löschungsverfahren entwickelt wird. Insofern besteht für die Verletzte ein Anpruch auf Ersatz dieser Kosten.


Das Urteil im Volltext

BVerfG: Soraya

Beschluss v. 14.02.1973, Az. 1 BvR 112/65

Die Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach bei schweren Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Ersatz in Geld auch für immaterielle Schäden beansprucht werden kann, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

(amtlicher Leitsatz)

Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 34, 269


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Kommentare

Fr, 09.01.2009 13:12
Sehr interessante Entscheidung, vor allem auch aus sachenrechtlicher Sicht. Problematisch finde ich aber folgende Pa […]
Fr, 09.01.2009 12:31
@Adrian (4): Dass Apple personenbezogene Daten in die Metadaten schreibt, wäre eher ein Fall des Watermarking als d […]
Fr, 09.01.2009 00:28
Na komm, dann mach aber auch!
Mi, 07.01.2009 16:36
"Das interessiert mich nämlich brennend. " Mache ich, ich suche heute Nacht nochmal danach. ich weiss definitiv, […]

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