Urteile zu SPD

BVerfG: Beteiligung von Parteien an Privatsendern

1. Regelungen, die den Zugang zu privaten Rundfunkveranstaltungen betreffen, unterfallen dem Rundfunkrecht und somit der Kompetenz des Landesgesetzgebers. Das gilt auch dann, wenn die Regelung Einschränkungen für staatsnahe natürliche und juristische Personen, wie etwa Parteien, vorsieht.

2. Ein absolutes Beteiligungsverbot für Parteien am privaten Rundfunk ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG iVm Art. 21 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren und widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

3. Dem Gesetzgeber steht es allerdings frei, Parteien eine direkte oder indirekte Beteiligung insoweit zu untersagen, als sie dadurch einen bestimmten Einfluss auf das Programm nehmen können.

LVG Sachsen-Anhalt: Staatliche Öffentlichkeitsarbeit außerhalb von Wahlkampfzeiten - Finanzreport

1. Die Antragsbefugnis einer Landtagsfraktion im Organstreit wegen Verletzung ihrer Chancengleichheit in der Öffentlichkeit kann sich nur auf ihren parlamentarischen Status gründen.

2. Ein Verstoß gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit kann die Chancengleichheit der Parteien auch außerhalb der Wahlkampfzeit verletzen, wenn er erheblich ist.

3. Bei einem Verstoß gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit liegt keine Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor, wenn es sich um einen Vorgang von geringer Intensität handelt, dessen Wiederholung nicht zu erwarten ist.