Urteile zu SEO

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OLG Hamm: Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

Urteil v. 18.06.2009, Az. 1-4 U 53/09

Der Einsatz von versteckten Inhalten auf einer Internetseite, die nur für Suchmaschinen, nicht aber für den menschlichen Internetnutzer sichtbar sind ("Hidden Text"), überschreitet das übliche Maß an Suchmaschinenoptimierung und ist jedenfalls dann wettbewerbswidrig, wenn in dem Text nicht nur allgemeine Begriffe, sondern auch der Name eines Mitbewerbers aufgeführt ist.


Das Urteil im Volltext

OLG Hamm: Suchmaschinenspamming

Urteil v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06

Die Behauptung, eine Internetseite betreibe „Suchmaschinenspamming“ ist zulässig, wenn der Betreiber dieser Seite Techniken einsetzt, die nach dem Regelwerk von Google nicht zulässig sind. Insbesondere der Einsatz von versteckten Texten oder sog. „Doorway-Pages“ kann als „Suchmaschinenspamming“ bezeichnet werden.


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Kommentare

Di, 16.03.2010 13:17
Ich glaube ich stimme zu: Analogien sind problematisch. Denn die besagte "Stückelung" (umso komplexer wird's, wenn a […]
Di, 16.03.2010 12:37
Das ist halt immer das Problem bei Analogien, dass sie nie ganz genau passen. Den Vergleich mit den Briefumschlägen […]
Di, 16.03.2010 11:32
Hi, schön dargestellt. Ich finde allerdings, das Postpaket ist kein ganz idealer Vergleich, obgleich ihr ja erwäh […]
Sa, 13.03.2010 11:39
Ich habe mal vor ein paar Jahren für einen Mandanten RTL wegen einer definitiv böswilligen Versteckte Kamera-Sache a […]

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