Urteile zu Sörerhaftung

Urteile zu Sörerhaftung

OLG Düsseldorf: Zur Störerhaftung des Betreibers eines Meinungsforums

Urteil v. 26.04.2006, Az. I-15 U 180/05

1. Ein Forenbetreiber kann grundsätzlich auch für Inhalte Dritter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sofern er von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis erlangt hat.

2. Eine Ausnahme hiervon kann dann bestehen, wenn es sich um ein Meinungsforum handelt, wo die vorrangige Inanspruchnahme des Äußernden gerechtfertigt ist.

3. Ein Forum in dem die Beiträge der Teilnehmer ungefiltert enthalten sind und ersichtlich deren Meinung wiedergeben ist als ein Meinungsmarkt anzusehen ist, der dazu dient, der Meinungsvielfalt die Möglichkeit der Darstellung zu geben. In diesem Fall haftet der Forenbetreiber nachrangig nach dem Verfasser der rechtswidrigen Inhalte, weil auf der Hand liegt, dass es sich bei den wiedergegebenen Beiträgen nicht in jedem Fall um die Meinung des Betreibers des Forums handeln muss.


Das Urteil im Volltext

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ITM, Uni-Münster

Kommentare

Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu schützen sind alleStellen der öffentlichen Gewalt verpflichtet (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). […]
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion gabs ja auch schon seinerzeit bei Big Brother. Genau hab ich da die Argumentation nicht […]
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem Interessenkonflikt und sage deshalb lieber nichts zu dem Thema. ;-) Ich jedenfalls habe in dem […]
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass Prof. Hoeren sich seinerzeit wieder mal mit großem Ruhm bekleckert hat ("Der Test ist in […]

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