BVerfG: Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Beschluss v. 09.10.1991, Az. 1 BvR 221/90
2. Rhetorische Fragen sind in ihrer äußerungsrechtlichen Bewertung mit Aussagen gleichgesetzt.
3. Eine rhetorischen Frage zeichnet sich gegenüber einer "echten" Frage dadurch aus, dass der Fragesatz nicht auf Antwort gerichtet und gerade nicht für verschiedene Antworten offen ist.
