Urteile zu Redaktionsschwanz

KG Berlin: Redaktionsschwanz im Regelfall zulässig

1. Die Ergänzung einer Gegendarstellung um sachliche Anmerkungen der Redaktion ("Redaktionsschwanz") ist im Regelfall zulässig.

2. Ein Redaktionsschwanz ist nur ausnahmsweise unzulässig, wenn er sich als Schikane, sittenwidrige Schädigung oder Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, bzw. wenn er den Zweck der Gegendarstellung vereitelt.