Urteile zu Recht Auf Informationelle Selbstbestimmung

Urteile zu Recht Auf Informationelle Selbstbestimmung

BVerfG: Kreditkartenfahndung verfassungsgemäß

Beschluss v. 17.02.2009, Az. 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07

1. Wird auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft bei einer Bank ein gezielter Suchlauf über Kreditkartendaten nach bestimmten Kriterien vorgenommen, liegt kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor, wenn die Daten nicht als Treffer ausgegeben und an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Für einen Eingriff genügt es nicht, dass die Daten rein manschinell betroffen sind, wenn sie anonym und spurenlos aus dem Suchlauf ausgeschieden werden.

2. Werden Daten lediglich bei einer Speicherstelle erfragt, ohne dass diese Daten mit denen anderer Stellen verknüpft werden, liegt keine Rasterfahndung vor und die Maßnahme kann auf § 161 StPO gestützt werden.


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BVerfG: IMSI-Catcher

Beschluss v. 22.08.2006, Az. 2 BvR 1345/03

1. Die Bestimmung des § 100 i Abs. 1 StPO verstößt nicht gegen das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG. Die auf Grundlage dieser Regelung erhobenen Daten stehen nicht im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang und betreffen auch keinen Kommunikationsinhalt im Sinne des Art. 10 Abs. 1 GG.

2. Der bei Einsatz eines "IMSI-Catchers" erfolgende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung unbeteiligter Dritter, durch Erhebung und kurzzeitige Speicherung der IMSI- und IMEI-Kennung derer Mobiltelefone, beruht mit § 100 i StPO auf einer wirksam zu Stande gekommenen gesetzlichen Grundlage und ist nicht unverhältnismäßig.

3. Sollten bei den Ermittlungsbehörden "IMSI-Catcher" vorhanden sein, die technisch ein Mithören von Telefongesprächen in Echtzeit ermöglichen, so wäre die Nutzung dieser Funktion nicht durch § 100 i StPO gedeckt.


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OLG Bamberg: Unterlassungsanspruch gegen Spam-Versand

Urteil v. 12.05.2005, Az. 1 U 143/04

1. Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB auf Unterlassung der Zusendung von unverlangten E-Mails kann sich sowohl im Hinblick auf einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, als auch auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergeben.

2. Bereits die Zusendung einer einzigen E-Mail mit werbendem Charakter kann die Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 823 Abs. 1 BGB erfüllen. Ebenso wenig ist es von Bedeutung, welchen Umfang der Inhalt der jeweiligen E-Mail ausmacht.

3. Auch die bloße E-Mail-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum i. S. d. § 3 Abs. 1 BDSG dar.

4. Ist nicht auszuschließen, dass ein unbefugter Dritter personenbezogene Daten an eine Stelle übermittelt hat, steht dem Betroffenen ein Anspruch auf Löschung nach § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG zu. Die Beweislast über die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung liegt bei der erhebenden Stelle.


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BVerfG: Volkszählungsurteil

Urteil v. 15.12.1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83

1. Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

2. Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig. Sie bedürfen einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muß. Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Auch hat er organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken.

3. Bei den verfassungsrechtlichen Anforderungen an derartige Einschränkungen ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten, die in individualisierter, nicht anonymer Form erhoben und verarbeitet werden, und solchen, die für statistische Zwecke bestimmt sind.

(Gekürzte Version der gerichtlichen Leitsätze)


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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