Urteile zu Rechnung

LG Marburg: Anwendbarkeit des TKG auf 0118xy-Rufnummern

Die Norm des § 43b TKG a.F. ist auf 0118xy-Rufnummern nicht analog anwendbar. Damit sind die drei dort durch den Gesetzgeber mit dem "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdienstrufnummern (MehrwDRufNrMBG)" vom 09.08.2003 (BGBl. I 2003, 1590) ausdrücklich nur für die über 0190er-/0900er-Nummern abgerechneten Diesntleistungen festgelegten Preisobergrenzen bei 0118xy-Rufnummern nicht anwendbar.

BGH: Online-Rechnung eines Mobilfunkproviders

Zur Frage, ob die in vorformulierten Vertragsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers enthaltene Klausel, wonach der Kunde bei Auswahl eines sogenannten "Online-Tarifs" lediglich eine Online-Rechnung erhält, die im Internet-Portal des Anbieters bereit gestellt und vom Kunden abgerufen, aber auch heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessene Benachteiligung darstellt.