BVerfG: Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern
Beschluss v. 15.02.2001, Az. 2 BvR 1319/96
2. Die Gleichstellung von EG- und EWR-Ausländern mit Deutschen, wie sie in den §§ 120 Abs. 2 Nr. 2, 125 Abs. 1 Satz 2 UrhG gesetzlich normiert ist, stellt somit auch keine verfassungswidrige Rückwirkung dar.
