Urteile zu Rückwirkung

BVerfG: Urheberrechtliche Gleichstellung von EU-Ausländern

1. Der Europäische Gerichtshof hat bei der Ausdehnung des Art. 6 Abs. 1 EGV auf das Urheberrecht nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten.

2. Die Gleichstellung von EG- und EWR-Ausländern mit Deutschen, wie sie in den §§ 120 Abs. 2 Nr. 2, 125 Abs. 1 Satz 2 UrhG gesetzlich normiert ist, stellt somit auch keine verfassungswidrige Rückwirkung dar.