Urteile zu Rückruf

LG Bochum: Ansprüche bei Verletzung der LGPL

1. Eine Verletzung der Lesser General Public License kann auch dann zu Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen, wenn lizenzierte Code lediglich zu Testzwecken verwendet wurde und innerhalb der vertriebenen Software keine Funktion erfüllt.

2. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit dem Inhalt, eine Software nicht mehr zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise kommerziell zu nutzen und für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, beinhaltet keine Verpflichtung zum Rückruf bereits veröffentlichter Exemplare.