LG München I: Keine IP-Speicherung auf Zuruf
Beschluss v. 20.08.2011, Az. 21 O 7841/11
2. Zwar besteht diesbezüglich eine gesetzliche Regelungslücke. Diese ist jedoch nicht planwidrig, da der Bundesrat auf diese Lücke im Gesetzgebungsprozess hingewiesen hat. Darüber hinaus könnte diese Regelungslücke auch nicht durch Richterrecht geschlossen werden, da eine daraus resultierende Speicherungsverpflichtung einen nicht grundrechtsirrelevanten Eingriff in die Rechte der Anschlussinhaber zur Folge hätte.
