Die schlagwortartige Reduzierung einer Person auf den „Puff - Politiker“ kann eine so schwere Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen, dass die Meinungs- und Pressefreiheit zurückstehen muss. Dies ist dann der Fall, wenn ihr mit der plakativ und gestalterisch hervorgehobenen Titulierung ein persönlicher Stempel dergestalt aufgedrückt wird, dass sie befürchten muss, fortan unter diesem „Spitznamen“ auch außerhalb sachbezogener Berichterstattung so in Erinnerung zu bleiben.