Urteile zu Prozessstandschaft

LG Düsseldorf: Urheberrechtsverletzung auch bei Bildausschnitt

1. Für die Lichtbildrechte an einer Fotographie ist es unerheblich, ob diese nach der Anfertigung durch ein Bildbearbeitungsprogramm bearbeitet wurde.

2. Urheberrechtlich geschützt ist nicht nur eine Fotographie als Ganzes, sondern auch einzelne Teile. Es ist demnach unerheblich, ob nur ein bestimmter Bildausschnitt ohne Genehmigung veröffentlicht wurde, oder das Bild in seiner Gesamtheit.

3. Urheberpersönlichkeitsrechte können bei einer entsprechenden Genehmigung des Urhebers und einem schutzwürdigen Interesse des Klägers auch im Rahmen einer Prozessstandschaft geltend gemacht werden.