OLG Stuttgart: Strafbarkeit von Hyperlinks
Urteil v. 24.04.2006, Az. 1 Ss 449/05
2. Das Setzen eines direkten Links auf strafbare Inhalte erfüllt regelmäßig das „Zugänglichmachen“ im Sinne von § 86 Abs. 1 StGB täterschaftlich.
2. Die Haftungsprivilegien aus den §§ 8 ff TDG gelten nicht für Hyperlinks. Auch eine analoge Anwendung kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.
