Urteile zu Propaganda

OLG Stuttgart: Strafbarkeit von Hyperlinks

1. Der Betreiber einer Internetseite kann sich durch das Setzen von Links auf rechtswidrige Seiten strafbar machen.

2. Das Setzen eines direkten Links auf strafbare Inhalte erfüllt regelmäßig das „Zugänglichmachen“ im Sinne von § 86 Abs. 1 StGB täterschaftlich.

2. Die Haftungsprivilegien aus den §§ 8 ff TDG gelten nicht für Hyperlinks. Auch eine analoge Anwendung kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.