BVerfG: Zeitungsverkauf – Pressebezogene Sondernutzung von öffentlichen Straßen
Beschluss v. 12.04.2007, Az. 1 BvR 78/02
2. Die Regulierung des Verkaufs von Presseerzeugnissen auf öffentlichen Straßen und Wegen auf Grundlage straßenrechtlicher Genehmigungsvorbehalte ist dann im Lichte der Pressefreiheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese Regelung als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet ist.
3. Bei Genehmigungsvorbehalten ist von Verfassungs wegen von den zuständigen Behörden ihr Genehmigungsermessen bei solchen pressebezogenen Sondernutzungen stets entsprechend im Lichte des Grundrechts der Pressefreiheit auszuschöpfen.
