Urteile zu Pressemitteilungen
LG Hamburg: Presseerklärung eines Mitbewerbers
Urteil v. 06.07.2006, Az. 3 U 51/06
2. Die geschäftsschädigende Tatsachenbehauptung über die Nichterfüllung der DIN-Normen ist nicht erweislich wahr (§ 4 Nr. 8 UWG), soweit sie nur auf der Prüfung einer Einzelpackung beruht, die betreffenden DIN-Normen aber auch mehrere Ausreißer gestatten, wenn innerhalb einer Stichprobe die festgelegte Anzahl der Ausreißer nicht überschritten ist (so z. B. bei 14 Geräten ein Ausreißer oder bei 32 Geräten nicht mehr als vier Ausreißer).
3. Ob die (unterstellt: zutreffende) Behauptung, man habe bei einem Einzelstück des Konkurrenzprodukts das Überschreiten der zugelassenen Grenzwerte festgestellt, wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden wäre, kann offen bleiben.
BVerfG: Kritische Bayer-Aktionäre
Beschluss v. 09.10.1991, Az. 1 BvR 1555/88
2. Es verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), wenn sich jemand, der eine herabsetzende Tatsachenbehauptung über Dritte aufstellt, die nicht seinem eigenen Erfahrungsbereich entstammt, zur Erfüllung seiner Darlegungslast nicht auf unwidersprochene Pressemitteilungen beziehen darf.
Fundstelle in der Entscheidungssammlung: BVerfGE 85, 1
