Urteile zu Pressefreiheit Archiv

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LG Hamburg: Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv

Urteil v. 18.01.2008, Az. 324 O 507/07

1. Eine Berichterstattung bei voller Namensnennung berührt regelmäßig das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.

2. Bei der Berichterstattung über inhaftierte und entlassene Straftäter hat das Interesse der Öffentlichkeit, etwas über die Person des Täters zu erfahren, hinter dessen Individualinteresse, mit seiner Tat "in Ruhe gelassen" zu werden und so eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen im Rahmen der erforderlichen Abwägung zurückzutreten. Im Rahmen dieser vorzunehmenden Abwägung stehen sich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters und die Pressefreiheit gegenüber.

3. Eine identifizierende Berichterstattung in Form eines Online-Archives kann die Resozialisierung des Betriffenen gefährden, soweit sie ihn mit seiner Tat erneut an das Licht der Öffentlichkeit zerrt. Dies gilt auch, für den Fall, dass dessen Haftentlassung nicht unmittelbar bevorsteht.

4. Auf ein Archivprivileg, das analog dem des § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG gestaltet wäre, kann sich der Betreiber eines solchen Online-Archivs nicht berufen. Denn bei sog. elektronischen Zeitungsarchiven mangelt es regelmäßig bereits am klassischen Archivcharakter i. S. v. § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG. Des Weiteren steht dem auch die Tatsache entgegen, dass außenstehenden Dritten der Zugriff auf das Archiv gewährt wird.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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