OLG Frankfurt am Main: regierung-oberbayern.de – Störerhaftung der DENIC Urteil v. 17.06.2010, Az. 16 U 239/09 Die DENIC haftet als Störer für solche Domainregistrierungen, die eine eindeutige, sich aufdrängende Namensrechtsverletzung darstellen. In einem solchen Fall ist sie zur Löschung solcher Domainregistrierungen verpflichtet. Das Urteil im Volltext