Urteile zu Polizeiliches Informationssystem

Urteile zu Polizeiliches Informationssystem

BVerwG: Löschung aus Datei "Gewalttäter Sport"

Urteil v. 09.06.2010, Az. 6 C 5.09

Bei der Prüfung einer Verpflichtungsklage auf Löschung von Daten aus einer vom Bundeskriminalamt geführten Verbunddatei (§ 11 BKAG) hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtslage zugrunde zu legen, die das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es nunmehr über den Löschungsanspruch zu entscheiden hätte.


Das Urteil im Volltext

VG Stuttgart: Datenabgleich von Polizeibewerbern rechtswidrig

Beschluss v. 01.08.2008, Az. 3 K 1886/08

1. Ein nach § 153 Abs. 1 StPO eingestelltes Ermittlungsverfahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Polizeibewerber die zur Beamtenernennung erforderliche „Eignung“ nicht erfüllt. Vielmehr muss die Einstellungsbehörde im Einzelfall prüfen, ob Anhaltspunkte gegeben sind, die zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würden, wenn der Bewerber als Beamter ernannt würde.

2. Eine Polizeibehörde darf Daten aus dem polizeilichen Informationssystem nach § 42 Abs. 1 PolG nur nutzen, „soweit dies zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben erforderlich ist“. Ein Abgleich der Personendaten von Bewerbern für den Polizeidienst mit den polizeilichen Datensammlungen ist davon nicht gedeckt.

3. Dies gilt auch, wenn der Bewerber in den Datenabgleich einwilligt, sofern die Einwilligung unter solchen Umständen eingeholt wird, dass beim Bewerber der Eindruck entsteht, das Bewerbungsverfahren würde ohne seine Einwilligung in die Datenerhebung abgebrochen.

4. Zwar gibt es im beamtenrechtlichen Einstellungsverfahren grundsätzlich kein Verwertungsverbot für vom Bewerber freiwillig selbst mitgeteilte Tatsachen. Wird der Bewerber jedoch auf eine Art und Weise zur Offenlegung genötigt, die seine Entscheidungsfreiheit rechtlich unzulässig beeinflusst hat, dürfen diese Angaben dennoch nicht berücksichtigt werden. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Bewerbungsbogen ohne jede Einschränkung danach fragt, ob der Bewerber als Beschuldigter in ein staatsanwaltschaftliches oder Gerichtsverfahren einschließlich Jugendgerichtsverfahren verwickelt war.


Das Urteil im Volltext

VG Hannover: Zur Zulässigkeit der Verbunddatei "Gewalttäter Sport"

Urteil v. 22.05.2008, Az. 10 A 2412/07

Die Führung der Verbunddatei "Gewalttäter Sport" durch das Bundeskriminalamt ist nur dann rechtmäßig, wenn das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung gem. § 7 Abs. 6, § 11 Abs. 2 Satz 3 BKAG das Nähere über die Art der Daten bestimmt, die in dieser Datei gespeichert werden dürfen.


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Kommentare

Sa, 11.02.2012 23:21
Kurz und knapp: Urheberrechtsschutz ja, aber Gewinnmaximierung von Verwertern (Musikindustrie, Verlage etc) NEIN, un […]
Sa, 11.02.2012 15:35
ACTA und Freiheit? Wie siehts aus mit dem Grundgesetz? Seit 50 Jahren wird die Freiheit immer weiter eingeschränkt. […]
Fr, 10.02.2012 23:50
Es kursiert gleichfalls das Gerücht, man wollte der EU nicht zuvorkommen, sollte diese nicht ratifizieren - das hätt […]
Fr, 10.02.2012 19:21
Naja, das steht jetzt nicht exakt wörtlich in dem Text. Aber es ist schon angesprochen: [quote]"In dieser Hinsich[…]

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