Urteile zu Polizei
BVerfG: Videobeweis bei Verkehrsverstoß – Nichtannahmebeschluss
Beschluss v. 12.08.2010, Az. 2 BvR 1447/10
2. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist der Einschränkung im überwiegenden Allgemeininteresse zugänglich. Diese bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenbestimmtheit genügt und verhältnismäßig ist.
3. Die Norm des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung sind nicht ersichtlich. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Anfertigung von Einzelaufnahmen, sondern auch hinsichtlich von Videoaufnahmen. Die von dieser Norm vermittelte Befugnis beschränkt sich nicht auf Observationszwecke.
BVerwG: Löschung aus Datei "Gewalttäter Sport"
Urteil v. 09.06.2010, Az. 6 C 5.09
OLG Jena: Verdachtsabhängige Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung
Beschluss v. 06.01.2010, Az. 1 Ss 291/09
2. Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung von Verkehrsverstößen mittels bildgebender Verfahren sind § 100h Abs. 1 Nr. 1 StPO und § 46 OWiG.
VG Stuttgart: Datenabgleich von Polizeibewerbern rechtswidrig
Beschluss v. 01.08.2008, Az. 3 K 1886/08
2. Eine Polizeibehörde darf Daten aus dem polizeilichen Informationssystem nach § 42 Abs. 1 PolG nur nutzen, „soweit dies zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben erforderlich ist“. Ein Abgleich der Personendaten von Bewerbern für den Polizeidienst mit den polizeilichen Datensammlungen ist davon nicht gedeckt.
3. Dies gilt auch, wenn der Bewerber in den Datenabgleich einwilligt, sofern die Einwilligung unter solchen Umständen eingeholt wird, dass beim Bewerber der Eindruck entsteht, das Bewerbungsverfahren würde ohne seine Einwilligung in die Datenerhebung abgebrochen.
4. Zwar gibt es im beamtenrechtlichen Einstellungsverfahren grundsätzlich kein Verwertungsverbot für vom Bewerber freiwillig selbst mitgeteilte Tatsachen. Wird der Bewerber jedoch auf eine Art und Weise zur Offenlegung genötigt, die seine Entscheidungsfreiheit rechtlich unzulässig beeinflusst hat, dürfen diese Angaben dennoch nicht berücksichtigt werden. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Bewerbungsbogen ohne jede Einschränkung danach fragt, ob der Bewerber als Beschuldigter in ein staatsanwaltschaftliches oder Gerichtsverfahren einschließlich Jugendgerichtsverfahren verwickelt war.
BVerfG: Rasterfahndung
Beschluss v. 04.04.2006, Az. 1 BvR 518/02
2. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
