Urteile zu Nationalhymne

BVerfG: Nationalhymne

1. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schließt eine Bestrafung nach § 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB wegen Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland nicht generell aus.

2. Als staatliches Symbol geschützt ist nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes.

Fundstelle in der Enstcheidungssammlung: BVerfGE 81, 298