Urteile zu Napster
LG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"
Urteil v. 31.05.2006, Az. 2-06 O 288/06
1. Die Vervielfältigung eines digitalen Musikstückes mittels Aufnahme des analogen Audiosignals ist keine unzulässige Umgehung i.S.v. § 95a Abs. 3 UrhG („analoge Lücke“).
2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.
3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.
2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.
3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.
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