LG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung bei "analoger Lücke"
Urteil v. 31.05.2006, Az. 2-06 O 288/06
2. Der Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, die geeignet sind, Dritten einen unberechtigten kostenlosen Zugang zu einer entgeltlich angebotenen Leistung zu verschaffen, ist eine gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 10 UWG.
3. Das Verleiten von Kunden eines Wettbewerbers zum Vertragsbruch ist unlauter.
