Urteile zu Namensrecht

Urteile zu Namensrecht

OLG Hamburg: Firmenname im Blognamen

Beschluss v. 31.05.2007, Az. 3 W 110/07

Die Verwendung eines Firmennamens als Bestandteil eines Blognamens ist ein Eingriff in das Namensrecht aus § 12 BGB.


Das Urteil im Volltext

BGH: shell.de

Urteil v. 22.11.2001, Az. I ZR 138/99

a) Der kennzeichenrechtliche Schutz aus §§ 5, 15 MarkenG geht in seinem Anwendungsbereich grundsätzlich dem Namensschutz aus § 12 BGB vor.

b) Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar.

c) Verwendet ein Nichtberechtigter ein bekanntes Kennzeichen als Domain-Namen im geschäftlichen Verkehr, liegt darin eine Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft des bekannten Zeichens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 bzw. § 15 Abs. 3 MarkenG.

d) Kommen mehrere berechtigte Namensträger für einen Domain-Namen in Betracht, führt die in Fällen der Gleichnamigkeit gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat. Nur wenn einer der beiden Namensträger eine überragende Bekanntheit genießt und der Verkehr seinen Internet-Auftritt unter diesem Namen erwartet, der Inhaber des Domain-Namens dagegen kein besonderes Interesse gerade an dieser Internet-Adresse dartun kann, kann der Inhaber des Domain-Namens verpflichtet sein, seinem Namen in der Internet-Adresse einen unterscheidenden Zusatz beizufügen.

e) Dem Berechtigten steht gegenüber dem nichtberechtigten Inhaber eines Domain-Namens kein Anspruch auf Überschreibung, sondern nur ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens zu.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: maxem.de

Urteil v. 26.06.2003, Az. I ZR 296/00

a) Bereits in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name liegt eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts derjenigen, die diesen bürgerlichen Namen tragen.

b) Das Pseudonym ist dem namensrechtlichen Schutz zugänglich, wenn der Verwender unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, also mit diesem Namen Verkehrsgeltung besitzt.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: kurt-biedenkopf.de

Urteil v. 19.02.2004, Az. I ZR 82/01

Dem Namensinhaber, der die Löschung eines Domain-Namens wegen Verletzung seiner Rechte veranlaßt hat, steht ein Anspruch auf "Sperrung" des Domain-Namens für jede zukünftige Eintragung eines Dritten nicht zu. Die für die Vergabe von Domain-Namen zuständige DENIC ist auch bei weiteren Anträgen Dritter auf Registrierung desselben Domain-Namens grundsätzlich nicht zu der Prüfung verpflichtet, ob die angemeldete Bezeichnung Rechte des Namensinhabers
verletzt.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: hufeland.de

Urteil v. 23.06.2005, Az. I ZR 288/02

Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lö-sen, wenn eines der beiden Unternehmen einen regional begrenzten Tätigkeitsbereich hatte und der Schutzbereich seines Zeichens am 3. Oktober 1990 deshalb nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt worden ist (im Anschluss an BGHZ 130, 134 – Altenburger Spielkartenfabrik).

Die Gleichgewichtslage zwischen zwei gleichnamigen Zeichen wird nicht notwen-dig dadurch gestört, dass der Zeicheninhaber mit dem regional begrenzten Tätig-keitsbereich das fragliche Zeichen als Domainname für einen Internetauftritt ver-wendet, der dazu dient, das Unternehmen und sein Angebot vorzustellen (im An-schluss an BGH, Urt. v. 22.7.2004 – I ZR 135/01, GRUR 2005, 262 = WRP 2005, 338 – soco.de).

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: soco.de

Urteil v. 22.07.2004, Az. I ZR 135/01

a) Durch die Benutzung eines Domainnamens kann ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird, und der Verkehr daher in der als Domainname gewählten Bezeichnung einen Herkunftshinweis erkennt.

b) Unternehmen mit einem lokalen oder regionalen Wirkungskreis weisen mit ihrer Präsenz im Internet nicht notwendig darauf hin, daß sie ihre Waren oder Leistungen nunmehr jedem bundesweit anbieten wollen.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: mho.de

Urteil v. 09.09.2004, Az. I ZR 65/02

Grundsätzlich liegt bereits in der durch einen Nichtberechtigten vorgenommenen Registrierung eines Zeichens als Domainname unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain "de" eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts desjenigen, der ein identisches Zeichen als Unternehmenskennzeichen benutzt. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Registrierung des Domainnamens einer – für sich genommen rechtlich unbedenklichen – Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (im Anschluß an BGHZ 149, 191, 199 – shell.de und BGHZ 155, 273, 276 f. – maxem.de)

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: Literaturhaus

Urteil v. 15.12.2004, Az. I ZR 69/02

a) Der Bezeichnung "Literaturhaus e.V." fehlt die originäre Unterscheidungskraft für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.

b) Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain- Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

BGH: presserecht.de

Beschluss v. 25.11.2002, Az. AnwZ (B) 41/02

a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, festgestellten Verstößen eines Kammermitglieds gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen.

b) Zur Verwendung des Domain-Namens "www.presserecht.de" durch eine Anwaltskanzlei, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet.

(amtliche Leitsätze)


Das Urteil im Volltext

OLG Stuttgart: Unberechtigte Gleichnamigkeit von Domainnamen

Urteil v. 26.07.2007, Az. 7 U 55/07

1. Besteht ein Domainname aus einer Wortkombination (hier: name-unternehmensgruppe), so ist auch der beschreibende Zusatz zu berücksichtigen.

2. Entspricht dieser Zusatz unter keinem Gesichtspunkt den berechtigten Interessen des Domaininhabers, so kann sich dieser nicht auf sein Namensrecht nach § 12 BGB berufen.

3. Das Prioritätsprinzip bei der Registrierung von Domains tritt nicht nur dann zurück, wenn eine der Parteien eine überragende Verkehrsgeltung hat (BGH-Entscheidung shell.de), sondern auch, wenn eine der Parteien keinerlei objektives Interesse an dem Domainnamen hat.


Das Urteil im Volltext

KG Berlin: oil-of-elf.de

Urteil v. 23.10.2001, Az. 5 U 101/01

1. Die Verwendung des Namens eines Unternehmens als Teil einer Domain ist zulässig, wenn es an einer Interessenverletzung fehlt. Eine vorübergehende Unklarheit in der Zuordnung einer Domain bis zum Aufruf der Internet-Seite begründet grundsätzlich noch keine hinreichende Interessenbeeinträchtigung, soweit es sich nicht um ein Firmenschlagwort mit überragender Verkehrsgeltung handelt.

2. Auch kann sich eine Befugnis zum Namensgebrauch aus der Meinungs- und Pressefreiheit ergeben.


Das Urteil im Volltext

LG Hannover: schmidt.de

Urteil v. 22.04.2005, Az. 9 O 117/04

1. Ein Gebrauch im Sinne von § 12 BGB liegt bereits in der Registrierung einer Internetadresse unter dem entsprechenden Namen.

2. Grundsätzlich kann sich der Inhaber einer Domain jedoch auch darauf berufen, von einem Dritten die Genehmigung zum Gebrauch seines Namens erhalten zu haben.

3. Titelschutzrechte an einem Begriff begründen nur ein Recht zum Gebrauch genau dieses geschützten Titels (hier: "Harald-Schmidt-Show" und "schmidt.de").


Das Urteil im Volltext

OLG Celle: Namensgebrauch durch Meta-Tags

Urteil v. 20.07.2006, Az. 13 U 65/06

Die Verwendung eines Namens in Meta-Tags ist ein Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB.


Das Urteil im Volltext

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Kommentare

Mo, 01.12.2008 17:17
Die Menschenwürde zu schützen sind alleStellen der öffentlichen Gewalt verpflichtet (Art. 1 Abs. 1 S. 2 GG). […]
Mo, 01.12.2008 16:38
Die Menschenwürdediskussion gabs ja auch schon seinerzeit bei Big Brother. Genau hab ich da die Argumentation nicht […]
Mo, 01.12.2008 16:37
Ich stehe in einem Interessenkonflikt und sage deshalb lieber nichts zu dem Thema. ;-) Ich jedenfalls habe in dem […]
Mo, 01.12.2008 16:32
Sehe ich ja jetzt erst dass Prof. Hoeren sich seinerzeit wieder mal mit großem Ruhm bekleckert hat ("Der Test ist in […]

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