VG Köln: Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Urteil v. 13.12.2007, Az. 20 K 3077/06
2. Es bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob auf der Grundlage der Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes prinzipiell personenbezogene Informationen über Bundestags- oder Landtagsabgeordnete gesammelt werden dürfen, oder ob es insoweit einer spezifischen gesetzlichen Grundlage bedarf.
